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Hörhammer & Kunze – Ihre Rechtsanwälte aus Bad Sobernheim für professionelle Beratung.

Rechtsanwalt für hilfe bei Eigenbedarfskündigung Bad Sobernheim

Rechtsanwalt für Miet- & Wohnungseigentumsrecht

Wir setzen Ihren Eigenbedarf effektiv durch

Wenn Sie als Vermieter Eigenbedarf anmelden möchten, könnten Sie unsicher sein, ob Sie bei der Eigenbedarfskündigung alle relevanten Punkte berücksichtigt haben. Es gibt enge Voraussetzungen für eine Eigenbedarfskündigung im Mietrecht, da der Mieter geschützt wird. Es ist daher wichtig, dass sowohl Mieter als auch Vermieter einen genauen Überblick haben, da das Mietverhältnis davon abhängt. Wir als Rechtsanwälte für Mietrecht informieren Sie gerne und vertreten Ihre Interessen, ob Sie nun Vermieter oder Mieter sind. Gemeinsam können wir versuchen, Ihre Wohnung zu retten.

Darauf ist bei Eigenbedarfskündigung zu achten

Um Ihren Eigenbedarf erfolgreich durchzusetzen, gibt es einige Dinge zu beachten:

  • Kündigungsgrund

    • Der Vermieter muss die Wohnung für sich selbst, Familienangehörige, nahe Verwandte oder Angehörige seines Haushalts benötigen

      • Dazu gehören: Kinder, Eltern, Enkel, Großeltern, Geschwister, Stiefkinder, Nichten und Neffen

      • Dazu gehören nicht: Onkel, Cousins, Cousinen, Großnichten, Großneffen oder sonstige Angehörige

      • Juristische Personen (z.B. Aktiengesellschaften, GmbH) können keinen Eigenbedarf geltend machen

    • Der Eigenbedarfsgrund muss bis zum Auszug des Mieters bestehen bleiben

    • Im Härtefall kann der Mieter Widerspruch gegen die Kündigung einlegen

      • Ein Härtefall liegt insbesondere vor bei fehlendem Ersatzwohnraum, geringem Einkommen, hohem Alter, Invalidität, Gebrechlichkeit, Schwangerschaft, Kindern oder Schwierigkeiten beim Schul- oder Kindergartenwechsel

      • Überwiegt das berechtigte Interesse des Mieters, verlängert dies das Mietverhältnis

  • Formalien

    • Eine schriftliche Kündigungserklärung

      • Detailierte Angabe, für wen und warum der Vermieter die Wohnung benötigt

  • Kündigungsfrist

    • Die Kündigungsfristen hängen von der Dauer des Mietverhältnisses ab

      • 3 Monate Kündigungsfrist bei einer Mietdauer von bis zu 5 Jahren

      • 6 Monate Kündigungsfrist bei einer Mietdauer von 5 bis 8 Jahren

      • 9 Monate Kündigungsfrist ab einer Mietdauer von 8 Jahren

  • Abwehrmöglichkeiten

    • Wenn der Mieter nach wirksamer Kündigung nicht auszieht, kann der Vermieter eine Räumungsklage erheben

    • Zuständig ist das Amtsgericht (AG) in der Region, in der sich die Wohnung befindet

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Wie können wir Ihnen helfen?

Bei Kündigungen aus Eigenbedarf stehen wir Ihnen zur Seite. Eigenbedarfskündigungen stellen hohe Anforderungen. Es gelten genaue Fristen und gute Argumente sind entscheidend. Als Vermieter können Sie nur dann Ihre Wohnung nutzen oder als Mieter Ihre Wohnung behalten, wenn Sie diese Anforderungen erfüllen. Dank unserer langjährigen Erfahrung im Mietrecht kennen wir die relevanten Aspekte. Wir bieten Ihnen Beratung und Vertretung rund um Mietverträge und Kündigungen. Sie schildern uns Ihren Sachverhalt und wir überlegen gemeinsam das weitere Vorgehen. Gerne unterstützen wir Sie beim Erstellen und Prüfen der Kündigung und des Widerspruchs. Darüber hinaus übernehmen wir gerne die Kommunikation mit dem Mieter, Sachverständigen und dem Gericht. Dabei setzen wir auf außergerichtliche Lösungen, um Ihre Nerven und Kosten zu schonen. Falls erforderlich, vertreten wir Ihr Recht auch vor Gericht.

Jetzt können Sie weitere Informationen in unserer kostenfreien Erstberatung erhalten.

Häufige Fragen (FAQ)

Ein Rechtsanwalt kann unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze eine Eigenbedarfskündigung aussprechen. Hierbei muss der Vermieter einen tatsächlichen Eigenbedarf haben und es darf keine vertraglichen Ausschlüsse geben. Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter selbst oder ein Familienmitglied die betreffende Wohnung benötigt. Unsere Kanzlei steht Ihnen gerne bei Fragen zum Thema Eigenbedarfskündigung zur Verfügung.

Um eine Wohnung aufgrund von Eigenbedarf zu kündigen, muss ein ausreichender Grund vorliegen, der es dem Vermieter oder einem nahen Familienangehörigen ermöglicht, die Wohnung zu nutzen. Ein solcher Grund kann beispielsweise bei der Gründung einer Familie, einer Trennung, der Pflege oder einem Arbeitsplatzwechsel gegeben sein. Dabei ist es wichtig, dass die Begründung individuell und nicht pauschal erfolgt.

Der Rechtsanwalt kann für sich selbst, einen nahen Familienangehörigen oder jemanden aus seinem Haushalt Eigenbedarf anmelden. Dies schließt Kinder, Eltern, Enkel, Großeltern, Geschwister, Nichten sowie auch Pflegehilfen ein. Onkel, Cousins, Großneffen oder sonstige Angehörige sind nicht umfasst.

Sollte der Mieter die Wohnung nicht verlassen, haben Sie als Vermieter die Möglichkeit, eine Räumungsklage einzureichen. Voraussetzung dafür ist, dass das Mietverhältnis wirksam aufgrund von Eigenbedarf gekündigt wurde. Nur mit einem Räumungstitel können Sie gegen den Mieter vorgehen, der die Wohnung nicht verlassen will.

Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs endet das Mietverhältnis gemäß den üblichen Kündigungsfristen. Die Länge dieser Fristen richtet sich nach der Dauer des Mietverhältnisses. Bei einer Mietdauer von bis zu 5 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate, bei einer Mietdauer von mehr als 8 Jahren beläuft sich die Frist auf 9 Monate.

Als Mieter haben Sie die Möglichkeit, gegen eine Eigenbedarfskündigung Widerspruch einzulegen. In Fällen, in denen ein Härtefall vorliegt, kann das Interesse des Mieters, in der Wohnung zu bleiben, dauerhaft oder vorübergehend überwiegen, selbst wenn der Vermieter die Wohnung nutzen möchte. Ein solcher Härtefall kann zum Beispiel aufgrund von Altersschwäche, Schwangerschaft oder ähnlichen Umständen eintreten.

Als Rechtsanwalt unserer Kanzlei erklären wir Ihnen als Vermieter die Notwendigkeit einer schriftlichen Eigenbedarfskündigung. Diese Kündigung muss ausreichend begründet werden, indem Sie die zukünftigen Mieter, Ihre Beziehung zu ihnen und die besonderen Umstände, aus denen Sie diese Wohnung benötigen, nennen.

Mit dem Abschluss eines Mietvertrages beginnt eine Sperrfrist von drei Jahren. Innerhalb dieses Zeitraums ist es Ihnen als Vermieter nicht gestattet, Eigenbedarf anzumelden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diese Sperrfrist vertraglich zu verlängern oder den Eigenbedarf vollständig auszuschließen.

Wenn Sie als Vermieter Eigenbedarf anmelden, müssen Sie den Mieter über die folgenden Informationen informieren: Wer der zukünftige Mieter ist und in welcher Beziehung Sie zu ihm stehen. Sie müssen jedoch keine persönlichen Daten wie Namen oder Geburtsdatum offenlegen. Darüber hinaus müssen Sie erklären, warum Sie die Wohnung benötigen.

Die Eigenbedarfskündigung ist nicht wirksam, wenn die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder wenn sie gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Wenn die Gründe für die Kündigung bis zum Auszug des Mieters wegfallen, kann die Eigenbedarfskündigung später unwirksam werden. In unserer Kanzlei legen wir großen Wert darauf, dass wir bei der Ausübung des Mietrechts fachlich präzise und korrekt vorgehen.

Rechtsgebiet

Miet- und Wohneigentumsrecht

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