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Hörhammer & Kunze – Ihre Rechtsanwälte aus Bad Sobernheim für professionelle Beratung.

Unsere Dienstleistung - Pflichtteilsansprüche durchsetzen

Fachanwalt für Erbrecht

Pflichtteilsanspruch – Ihr Recht auf den angemessenen Erbteil

Wenn Ihnen Ihr Pflichtteil verwehrt wird, haben Sie gemäß § 2303 BGB Anspruch auf diesen. Sie müssen sich möglicherweise mit den anderen Erben auseinandersetzen und sich um jeden Cent streiten. Als Rechtsanwalt für Erbrecht verstehen wir, dass Sie sich in dieser Situation benachteiligt fühlen. Es ist wichtig, dass Sie Ihren Anspruch geltend machen und Ihr Recht einfordern. Wir können Ihnen dabei helfen, Ihren Pflichtteil einzuklagen und sicherstellen, dass Sie das bekommen, was Ihnen gesetzlich zusteht. Bei uns sind Sie in erfahrenen Händen und können sich darauf verlassen, dass wir Ihre Interessen in diesem Prozess vertreten.

So stellen Sie Ihren Pflichtteil erfolgreich in Anspruch

Um Ihren Pflichtteil erfolgreich durchzusetzen, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Geltendmachung:

    • Im Gegensatz zur Erbschaft haben Sie keinen automatischen Anspruch auf den Pflichtteil.

    • Um Ihren Pflichtteil zu erhalten, müssen Sie oder Ihr Anwalt aktiv werden und gegebenenfalls gerichtliche Schritte einleiten.

  • Folgende Ansprüche und Möglichkeiten stehen Ihnen als Pflichtteilsberechtigten zur Verfügung:

    • Sie haben einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 50% des gesetzlichen Erbschaftsanspruchs.

    • Pflichtteilsberechtigt sind Ihre eigenen, unehelichen oder adoptierten Abkömmlinge, Ehegatten sowie Eltern.

    • Eine vollständige oder teilweise Enterbung durch Testament oder Erbvertrag ist nicht möglich.

    • Sie können Ihren Pflichtteilsanspruch nicht verlieren, es sei denn, Sie haben gegenüber dem Erblasser schwerwiegendes Fehlverhalten gezeigt (z.B. versucht, ihn umzubringen) oder Ihre Unterhaltspflicht verletzt.

    • Ihr Pflichtteilsanspruch verjährt nicht (3 Jahre ab Kenntnis vom Erbfall, 30 Jahre bei Unkenntnis).

    • Sie können einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen, wenn das Erbe in den letzten 10 Jahren durch Schenkungen an nahe Verwandte gemindert wurde, die ein Wohnrecht erhalten haben.

    • Sie haben einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Erben über den Umfang der Erbschaft.

    • Wenn das Testament oder der Erbvertrag anfechtbar ist, kann Ihre Enterbung unwirksam sein und Sie erhalten die volle gesetzliche Erbschaft.

    • Das zuständige Gericht für die Durchsetzung Ihres Pflichtteilsanspruchs ist in der Regel das Landgericht (falls der Streitwert unter 5.000 EUR liegt, das Amtsgericht).

    • Das Gericht, das für Ihren Fall zuständig ist, ist entweder der Gerichtsbezirk, in dem der Erbe lebt oder in dem der Erblasser gelebt hat.

    • Ab der Instanz vor dem Landgericht müssen Sie sich anwaltlich vertreten lassen.

So helfen wir Ihnen

Gemeinsam können wir Ihren Pflichtteilsanspruch erfolgreich durchsetzen. Dank unserer langjährigen Praxiserfahrung sind wir in der Lage, Sie umfassend zu beraten und zu vertreten – sowohl bei der Geltendmachung als auch im Gerichtsprozess. Wir setzen Ihre Ansprüche durch, indem wir die Erben um Auskunft über den Umfang der Erbschaft bitten. Zudem prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob es sinnvoll ist, das Testament oder den Erbvertrag anzufechten, und streben eine Einigung mit der Gegenseite an. Dabei ist es unser Ziel, eine faire Lösung zu finden, die Ihre Rechte und Ansprüche angemessen berücksichtigt. Sobald Sie uns beauftragen, übernehmen wir die Kommunikation mit den Erben und den Gerichten, insbesondere mit dem Nachlassgericht. Gerne informiere ich Sie vorab über die zu erwartenden Anwalts- und Gerichtskosten sowie Ihre möglichen Pflichtteilsansprüche bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüche, sodass Sie bestens informiert sind.

Häufige Fragen (FAQ)

Das zuständige Gericht ist das Landgericht (bei einem Streitwert unter 5.000 EUR das Amtsgericht). Die örtliche Zuständigkeit besteht im Gerichtsbezirk, an dem Ort, wo der Erblasser zuletzt wohnte oder wo der Erbe seinen Wohnsitz hat.

Der Pflichtteilsanspruch gemäß den gesetzlichen Bestimmungen beträgt die Hälfte des Erbteils. Es handelt sich hierbei ausschließlich um einen Anspruch auf Geldleistung. Ein Abkömmling, der Alleinerbe ist, würde demnach nur 50% des Erbes erhalten anstelle von 100%. Der Pflichtteilsanspruch des Ehegatten wird durch den jeweiligen Güterstand (z.B. Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung) und die Anzahl der Abkömmlinge beeinflusst.

Die Testierfreiheit ist ein grundlegendes Prinzip des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), das dem Erblasser ermöglicht, die Erbfolge nach seinen individuellen Vorstellungen zu gestalten. Das bedeutet, dass er frei entscheiden kann, wer seine Erben sein sollen und wer von der Erbschaft ausgeschlossen wird (sogenannte gewillkürte Erbfolge). Hierfür hat er die Möglichkeit, entweder ein Testament oder einen Erbvertrag zu verfassen.
Als Rechtsanwalt ist es meine Aufgabe, den Pflichtteilsberechtigten dabei zu unterstützen, seinen Anspruch auf den Pflichtteil gegenüber dem Erben geltend zu machen.
Bei der Bestimmung des Erben wird zunächst die vom Erblasser gewählte Erbfolge (auch als „gewillkürte Erbfolge“ bezeichnet) berücksichtigt. Falls der Erblasser keine Erben durch ein Testament oder Erbvertrag bestimmt hat, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Personen, die enterbt wurden, sind von der Erbfolge ausgeschlossen.
Als Rechtsanwalt besteht die Möglichkeit, ein Testament oder einen Erbvertrag anzufechten, wenn eine Enterbung vorliegt. Anfechtungsberechtigt ist jede Person, die von der Ungültigkeit des Testaments oder Erbvertrags begünstigt werden würde. Zu dieser Gruppe gehören unter anderem Personen, die enterbt wurden oder pflichtteilsberechtigte Erben, die nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

Als Rechtsanwalt möchte ich darauf hinweisen, dass der Pflichtteilsberechtigte seinen Pflichtteilsanspruch unter bestimmten Umständen verlieren kann. Solche Umstände könnten beispielsweise eine versuchte Tötung des Erblassers oder eines Angehörigen, eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder eine Verletzung von Unterhaltspflichten sein, die es dem Erben unzumutbar machen, den Pflichtteilsberechtigten am Nachlass zu beteiligen.

Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, dem Pflichtteilsberechtigten Auskunft über den Nachlass zu geben. Dabei müssen sämtliche Informationen über das Vermögen des Erblassers, Vermögenswerte, Schenkungen, Vertragsverhältnisse usw. offengelegt werden. Der Umfang der Auskunft muss so gestaltet sein, dass der Pflichtteilsberechtigte die Vermögenslage nachvollziehen kann.

Um den Pflichtteil zu erhalten, ist es nicht automatisch gegeben, wie es bei der Erbschaft der Fall ist. Als Pflichtteilsberechtigter sind Sie dazu verpflichtet, diesen Anspruch beim Erben einzufordern. Falls der Erbe sich weigert, müssen Sie gerichtliche Schritte unternehmen, um Ihren Anspruch durchzusetzen. Um Ihre Ansprüche geltend zu machen, haben Sie eine Frist von drei Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Erbfall Kenntnis erlangt haben. Wenn Ihnen der Erbfall unbekannt war, haben Sie eine Frist von 30 Jahren.

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