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Hörhammer & Kunze – Ihre Rechtsanwälte aus Bad Sobernheim für professionelle Beratung.

Vertrags- & Zivilrecht

Ihre Ansprechpartner im Vertrags- & Zivilrecht

Es existieren zahlreiche verschiedene Vertragsmöglichkeiten.

Der Erwerb eines Brötchens beim Bäcker stellt nicht nur einen einfachen Vertrag dar, sondern besteht tatsächlich aus mindestens drei separaten Verträgen. Zusätzlich zum Kaufvertrag gibt es Verträge für die Übertragung des Brötchens sowie des Geldes. Dies verdeutlicht, dass das Vertragsrecht wesentlich komplexer ist als oft angenommen.

Was umfasst das Vertragsrecht?

Das Vertragsrecht umfasst alle juristischen Bestimmungen in Bezug auf Verträge. Es gibt jedoch keine einheitliche Regelung für das Vertragsrecht. Es gelten besondere Vorschriften vor allem in spezifischen Situationen, wie zum Beispiel bei Verträgen zwischen Unternehmen, im Arbeitsrecht oder bei Verträgen mit Auslandsbezug. Das Rechtsgebiet lässt sich jedoch grob in drei Bereiche unterteilen:

  1. Fragen zum Zustandekommen des Vertrags, einschließlich des Vertragsschlusses und der Vertragsgestaltung

  2. Bestimmungen zur Vertragsabwicklung, die die Erfüllung der einzelnen Vertragsinhalte betreffen

  3. Regelungen zu den Rechtswirkungen und Vertragsverletzungen, einschließlich Verboten und Vertragsstrafen

Die Grundlage: Ein Vertrag

Der Vertrag gilt als zentraler Punkt im Vertragsrecht. Im Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind die allgemeinen Regelungen für Verträge festgelegt. Diese Regelungen gelten für alle Vertragsvereinbarungen, einschließlich der speziellen Verträge im Schuldrecht und des Sachenrechts. Es gibt auch spezielle Gesetze für Händler, wie das Handelsgesetzbuch (HGB), und für Aktiengesellschaften, wie das Aktiengesetz (AktG).

Ein Vertrag kommt zustande, wenn sich mindestens zwei Parteien durch übereinstimmende Willenserklärungen einigen. Die Einigung kann schriftlich, mündlich oder konkludent erfolgen. Es wird jedoch empfohlen, Verträge schriftlich abzuschließen, um die spätere Beweisbarkeit zu erleichtern. Die Vertragsparteien müssen in jedem Fall geschäftsfähig sein, was von der Volljährigkeit abhängt. Minderjährige können jedoch innerhalb bestimmter Grenzen Verträge abschließen, während geistige Erkrankungen die Geschäftsfähigkeit beeinträchtigen können.

Wenn eine Vertragspartei nicht geschäftsfähig ist oder andere Hindernisse bestehen, können sich die Parteien vertreten lassen. Der Vertreter schließt dann den Vertrag im Namen und für den Vertretenen ab.

Wenn Sie Fragen oder Probleme bei der Vertragsgestaltung haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich berate Sie und erstelle Ihren Vertrag, um durch klare Regelungen rechtliche Risiken zu vermeiden.

Hilfe zur Vertragserstellung

Ihre Rechte und Pflichten im Schuldrecht

Ein Schuldverhältnis entsteht durch einen Vertrag, der die Vertragsparteien mit Rechten und Pflichten ausstattet. Im Falle eines Brötchenkaufs hat der Käufer die Verpflichtung, den Kaufpreis zu bezahlen, während er das Recht hat, das Brötchen zu erhalten. Aufgrund der Privatautonomie haben die Parteien die Freiheit, zu entscheiden, ob und wie sie sich vertraglich binden wollen. Der genaue Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch Vereinbarungen der Vertragsparteien bestimmt, im Einklang mit der Vertragsfreiheit. Es gibt jedoch bestimmte Vertragstypen, die im Besonderen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt sind und als Orientierung dienen können. Dazu gehören:

  • Veräußerungsverträge wie Kauf, Tausch und Schenkung
  • Gebrauchsüberlassungsverträge wie Miete, Pacht, Leihe und Darlehen
  • Dienstleistungs- und Herstellungsverträge wie Dienst, Werk und Geschäftsbesorgung
  • Sicherungsverträge wie Bürgschaft, Anerkenntnis und Vergleich

Je nach Art des Vertrags gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Erfüllung. Zum Beispiel wird ein Kaufvertrag durch die Übergabe des Kaufgegenstands erfüllt, während ein Werkvertrag durch die Fertigstellung des Werks erfüllt wird. Die Parteien können jedoch in Bezug auf Zeit und Ort der Leistungserbringung beliebige Abweichungen vereinbaren.

Bei komplexen Vertragskonstellationen kann es schwierig sein, den Überblick über die eigenen vertraglichen Rechte und Pflichten zu behalten. Kontaktieren Sie mich jetzt, um Hilfe bei der Gestaltung und Analyse von Verträgen zu erhalten und rechtliche Risiken zu vermeiden.

Unzulässige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Bestimmte Vereinbarungen können ihre Gültigkeit verlieren, insbesondere dann, wenn der Vertrag gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, zum Beispiel das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) in Bezug auf „Schwarzarbeit“, oder wenn Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sind. Die Rechtsprechung zu AGB ist immer anwendbar, wenn vorformulierte Vertragsbedingungen in einen Vertrag aufgenommen werden. Solche Klauseln sind unwirksam, wenn sie eine Partei unangemessen benachteiligen. Dies ist besonders wichtig im Verhältnis zwischen Unternehmern und Verbrauchern. In diesem Zusammenhang hat der Gesetzgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch eine Liste unzulässiger Klauseln erstellt.

Möchten Sie wissen, ob in Ihrem Vertrag unfaire AGB enthalten sind? Es kommt häufig vor, dass solche Klauseln ungültig sind. Ich stehe Ihnen zur Verfügung, um jede einzelne Klausel zu überprüfen. Zögern Sie nicht, mich jetzt anzurufen, um unnötige Zahlungen zu vermeiden.

Unerfüllte Vereinbarungen: Dinge, die bei Leistungsstörungen zu beachten sind 

Wenn es während der Vertragserfüllung Probleme gibt, spricht man von Leistungsstörungen. Eine Leistungsstörung tritt besonders dann auf, wenn eine geschuldete Leistung nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht wird. Es liegt ein Mangel vor, wenn die Leistung nicht den Vereinbarungen zwischen den Parteien oder den üblichen Standards entspricht. Wenn eine Leistung nach Fälligkeit nicht erbracht wird, hat der Vertragspartner verschiedene Rechte wie Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz. Darüber hinaus werden im Vertragsverhältnis auch andere Rechtsgüter wie die Gesundheit oder das Eigentum geschützt. Beachten Sie jedoch, dass in einigen Fällen Fristen oder Mahnungen erforderlich sein können.

Wenn Ihre Kaufsache einen Mangel aufweist oder das bestellte Werk von der Vereinbarung abweicht, haben Sie das Recht auf Gewährleistung und sollten nicht zögern, Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Verträge für Sachen

Die Regelungen des Sachenrechts sind ein wesentlicher Teil des Zivilrechts und betreffen die rechtlichen Beziehungen zwischen den Eigentümern und ihren Sachen, einschließlich deren Nutzung und Verkauf. Wesentliche Bestimmungen dazu finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), ergänzt durch spezielle Gesetze wie dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Dabei wird zwischen beweglichen Sachen (z.B. Brötchen), unbeweglichen Sachen (wie Grundstücken), grundstücksgleichen Rechten (z.B. Wohneigentum) und Rechten wie Nießbrauch und Pfand unterschieden. Diese unterliegen den sogenannten PASTA-Grundsätzen:

  • Publizität

  • Absolutheit

  • Spezialität

  • Typenzwang

  • Abstraktion

Diese Grundsätze stellen sicher, dass die Rechtsverhältnisse für jeden verbindlich sind und somit absolut, im Gegensatz zu Verträgen, die nur die beteiligten Parteien binden. Die Einhaltung dieser Grundsätze schützt das Eigentum des Eigentümers und gewährleistet, dass die Rechte an Sachen nur in gesetzlich definierten Fällen übertragen werden können.

Der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz

Der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz besteht darin, dass Eigentum den rechtlichen Besitz einer Sache bedeutet, während Besitz den tatsächlichen Besitz einer Sache bezeichnet. Zum Beispiel kann der Sohn das Auto seines Vaters besitzen, indem er es fährt, aber der Vater ist der Eigentümer, wenn das Auto auf seinen Namen zugelassen ist. Ähnlich verhält es sich bei vertraglichen und dinglichen Einigungen beim Vertragsabschluss. Wenn man zum Beispiel ein Brötchen beim Bäcker kauft, wird man noch nicht automatisch Eigentümer. Der Verkäufer muss es erst dem Käufer übergeben. Die Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen Eigentümer und Besitzer hängen von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Dazu gehören insbesondere:

  • das Nießbrauchrecht

  • das Pfandrecht

  • das Anwartschaftsrecht

  • das Sicherungsrecht

  • das Hypothekenrecht

  • die Grundschuld

Da es sich um wertvolles Vermögen handelt, ist Vorsicht geboten. Wir bieten rechtliche Beratung an, um Sie bei der Eintragung von Hypotheken/Grundschulden im Grundbuch oder beim Anwartschaftsrecht und Sicherungseigentum beim Autokauf zu unterstützen.

Internationale Verträge

Im Zuge der Globalisierung haben Verträge zunehmend internationale Bezüge. Die Rechtsordnung eines ausländischen Landes kann aufgrund verschiedener Gründe Anwendung finden, wie beispielsweise aufgrund der Herkunft der Vertragsparteien, des Leistungsorts oder anderer Umstände. Das internationale Privatrecht hat die Aufgabe, festzulegen, welches Recht auf den Vertrag anwendbar ist. Dabei sind europäische Gesetze wie die Römischen Verträge (Rom I-III), die EuGVO/Brüssel-I-VO oder das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) sowie internationales Recht wie das UN-Kaufrecht (CISG) zu beachten. Wenn die betroffenen Länder der Konvention beigetreten oder den bilateralen Vertrag ratifiziert haben, ist das internationale Recht direkt durchsetzbar. Es kann jedoch kompliziert werden, da formale Regelungen und inhaltliche Bestimmungen möglicherweise verschiedenen Gesetzen unterliegen können. Bei der Abwicklung von Verträgen können auch unterschiedliche Rechtsordnungen für einzelne Sachverhalte relevant sein. Dies erhöht das Haftungsrisiko erheblich.

Ich kann Ihnen bei der Gestaltung und Abwicklung von Verträgen im internationalen Handel beratend zur Seite stehen, um Sie bestmöglich vorzubereiten.

Wie ist der Ablauf der rechtlichen Durchsetzung?

Die Durchsetzung von Ansprüchen aus Verträgen erfolgt im Rahmen eines Zivilprozesses vor den ordentlichen Gerichten. Je nach Streitwert beginnt der Instanzenzug vor dem Amtsgericht (AG) oder Landgericht (LG) und führt über die Oberlandesgerichte (OLG). Das höchste Zivilgericht ist der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Im Zivilprozess haben sowohl der Kläger als auch der Beklagte die Kontrolle über das Verfahren und können es durch einen Vergleich vorzeitig beenden. Bei einem Urteil stehen mehrere Rechtsmittel wie Berufung und Revision zur Verfügung. Alternativ kann ein Streit auch außergerichtlich beigelegt werden, zum Beispiel durch ein Mahnverfahren oder die Einschaltung einer Schlichungsstelle. Erhält der Kläger durch das Urteil einen vollstreckbaren Titel, muss dieser durch das Vollstreckungsverfahren durch staatliche Vollstreckungsorgane wie den Gerichtsvollzieher durchgesetzt werden.

Wenn Sie Unterstützung bei der Durchsetzung von Forderungen benötigen oder eine ungerechtfertigte Forderung erhalten haben und einen Beschluss anfechten möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Am Puls der Rechtsprechung

Wir haben festgestellt, dass es in der Gerichtsbarkeit häufig zu Streitigkeiten über Verträge kommt. Kürzlich hat der Bundesgerichtshof (BGH) über die Geschäftspraxis mehrerer Banken entschieden und festgestellt, dass die Gebührenanpassung durch Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Zustimmung des Kunden unzulässig ist. Als Folge haben Bankkunden das Recht auf Rückerstattung überhöhter Entgelte.

Der VW-Dieselskandal bleibt weiterhin ein kontroverses Thema. Mehrere Eigentümer von gebrauchten VW-Fahrzeugen hatten geklagt, allerdings entschied der BGH, dass ihre Ansprüche inzwischen verjährt sind. Die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren war bereits vor Einreichung der Klage abgelaufen. Entscheidend war, wann die einzelnen Kläger Kenntnis von ihrem Anspruch erlangten. Dabei muss zwischen Neuwagenkäufern und Gebrauchtwagenbesitzern unterschieden werden.

Falls Sie sich fragen, ob ein neues Grundsatzurteil auf Ihren Fall anwendbar ist oder Fragen zur Gültigkeit Ihrer bestehenden Verträge haben, stehe ich Ihnen möglicherweise gerne zur Verfügung.

Meine Arbeit für Sie

Ich bin Experte im Verwaltungsrecht und biete umfassende Beratung und Vertretung in allen Bereichen dieses Rechtsgebiets an. Das Verwaltungsrecht ist oft dynamisch und unübersichtlich aufgrund der ständigen Aktualisierung von Verordnungen, Reformen und Rechtsprechung. Unsere Beratungsdienstleistungen stellen sicher, dass Sie rechtlich abgesichert sind. 

  • Generelle Aufgaben

    • Prüfung der Wirksamkeit von Verträgen

    • Erstellung von Verträgen

    • Verfassen und Prüfen von AGB

    • Vorgehen gegen vertragliche Pflichtverletzungen

    • Klärung der Rechtslage bei Vertragsnichterfüllung

    • Prüfung von Schadenersatzansprüchen

    • Geltendmachung von Verzugsschäden

    • Prüfung der Vertretungsberechtigung

    • Geltendmachung von vertraglichen Sach- und Rechtsmängeln

    • Rückabwicklung von Verträgen

    • Klärung von Haftungsfragen bei Sachmängeln

    • Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Vertragskündigung

    • Prüfung von Herausgabeansprüchen

  • Schuldrecht

    • Veräußerungsverträge

      • Schenkungsvertrag

      • Tauschvertrag

      • Kaufvertrag

    • Gebrauchsüberlassungsverträge

      • Mietvertrag

      • Pachtvertrag

      • Leihvertrag

      • Darlehen

      • Leasing

    • Leistung von Diensten und Herstellung von Gewerken

      • Dienstvertrag

      • Werkvertrag

      • Geschäftsbesorgungsvertrag

    • Sichernde Verträge

      • Bürgschaft

      • Anerkenntnis

      • Vergleich

    • Erstellung von AGB

  • Sachenrecht

    • Verfügungsvertrag

  • Familienrecht

    • Eheverträge

    • Partnerschaftsverträge

    • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen

  • Erbrecht

    • Testament

    • Erbvertrag

    • Prüfung der Wirksamkeit von Verträgen nach dem Tod

  • Finanzwesen

    • Finanzkontrakt

    • Kreditvertrag

    • Sicherungsvertrag

    • Versicherungsvertrag

  • Internationale Verträge


Meine Angebote im Vertrags- und Zivilrecht helfen Ihnen dabei, das Beste aus Ihren Verträgen und anderen relevanten Bereichen herauszuholen. Sie müssen sich nicht selbst in die jeweiligen Sachverhalte vertiefen. Wir arbeiten gemeinsam mit Ihnen, um die gewünschten Regelungen zu erarbeiten, basierend auf Ihren Vorstellungen und unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze. So können Sie sicher sein, dass Sie das Optimum aus Ihren Verträgen und anderen Rechtsbereichen herausholen.

Häufige Fragen (FAQ)

Verträge können grundsätzlich in unterschiedlicher Form abgeschlossen werden. Das bedeutet, dass auch eine mündliche Vereinbarung, ein Handschlag oder sogar ein Nicken rechtlich bindend sein können. Es gibt jedoch bestimmte Vertragsarten, wie zum Beispiel der Kauf von Immobilien oder ein Verbraucherdarlehensvertrag, die schriftlich oder notariell beurkundet werden müssen.

Im Allgemeinen haben Minderjährige keine Berechtigung, Verträge abzuschließen. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn der Vertrag ausschließlich zum Vorteil des Minderjährigen ist, mit seinem Taschengeld bezahlt werden kann oder im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit liegt. Die Eltern oder sorgeberechtigten Personen können die Verträge jedoch entweder genehmigen oder ablehnen.

Im Zivilrecht spielt das Prinzip der Selbstbestimmung der Parteien, auch als Privatautonomie bekannt, eine wesentliche Rolle. Es besagt, dass die Vertragsparteien selbst darüber entscheiden können, ob sie sich vertraglich binden möchten und welche Bedingungen in dem Vertrag festgelegt werden sollen. Es ist jedoch möglich, dass gesetzliche Vorschriften diese Freiheit einschränken, um Verbraucher zu schützen.
Falls Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen und dadurch eine unangemessene Benachteiligung für eine Vertragspartei entsteht, sind sie unwirksam. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) existiert eine Aufzählung von verbotenen Vertragsinhalten gegenüber Verbrauchern. Sollten die AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag ohne diese AGB weiterhin bestehen.
Mängelgewährleistungsrechte wie Nachbesserung, Rücktritt und Schadensersatz können nur geltend gemacht werden, wenn ein Mangel vorliegt. Ein Mangel ist gegeben, wenn die tatsächliche Beschaffenheit der Sache oder Leistung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweicht. Die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit kann entweder aus dem Vertrag selbst oder aus den gegebenen Umständen ersichtlich sein.

Wenn ein Leistungsverstoß vorliegt, hat der Empfänger verschiedene Gewährleistungsrechte, wie das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung, Rücktritt, Minderung, Selbstvornahme und Schadensersatz. In den meisten Fällen muss jedoch eine Frist gesetzt werden, um diese Rechte geltend machen zu können.

Das Eigentum bezeichnet das Recht, eine Sache nach eigenem Belieben zu nutzen. Im Gegensatz dazu beschreibt der Besitz den tatsächlichen Zustand der Kontrolle über die Sache. Es ist möglich, dass Eigentum und Besitz einer Sache voneinander abweichen. Ein Beispiel dafür ist, wenn der Verleiher Eigentümer der Sache bleibt, während der Entleiher der Besitzer wird.
Die bloße Durchführung eines Kaufs führt nicht zur Übertragung des Eigentums an der Ware. Dafür ist ein gesonderter Vertrag notwendig, der als Übereignungsvertrag bezeichnet wird. In der Regel wird dies jedoch als selbstverständlich betrachtet. Wenn Waren geliefert werden, entsteht bereits vor dem Eintreffen der Ware beim Empfänger ein Kaufvertrag.

Bei Verträgen zwischen Parteien aus verschiedenen Staaten können Konflikte zwischen verschiedenen Rechtsordnungen auftreten. Um dieses Problem zu lösen, können die Parteien vertraglich festlegen, welches Recht für den Vertrag gilt. Wenn eine solche Vereinbarung nicht vorhanden ist, wird das anwendbare Recht durch internationale Verträge, Konventionen oder Abkommen bestimmt.

Wenn ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, kann das zuständige Mahngericht ein Mahnverfahren einleiten. Im Rahmen dieses Verfahrens wird jedoch nicht überprüft, ob der Anspruch tatsächlich besteht, sondern nur, ob der Sachverhalt schlüssig dargestellt wurde. Sollte der Schuldner dem Mahnbescheid widersprechen, muss der Anspruch in einem regulären Zivilprozess vor Gericht verhandelt werden.

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