ClickCease
Hörhammer & Kunze – Ihre Rechtsanwälte aus Bad Sobernheim für professionelle Beratung.

Rechtsanwalt Räumung einer Mietsache Bad Sobernheim

Rechtsanwalt für Miet- & Wohnungseigentumsrecht

Tipps für Vermieter: So gehen Sie erfolgreich mit Mieterproblemen um

Vermieter haben oft mit unzuverlässigen Mietern zu kämpfen, die ihre Miete nicht pünktlich zahlen und die Wohnung vernachlässigen. Das soziale Mietrecht stellt jedoch Grenzen für die Vertragsausgestaltung durch den Vermieter auf, was frustrierend sein kann. In vielen Fällen bleibt nur die Möglichkeit, das Mietverhältnis durch eine Räumung zu beenden und die Kontrolle über die Immobilie zurückzugewinnen. Leider ist dieser Prozess sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter zeitaufwendig und kostspielig.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie effektiv einen Räumungstitel erwirken können.

Wichtige Punkte zur Beachtung bei einer Räumung:

Bevor eine Räumungsklage eingereicht wird, ist eine Kündigung erforderlich.

  • Ein Mieter kann fristlos gekündigt werden, wenn er schwerwiegende Verstöße gegen den Mietvertrag begeht, wie zum Beispiel Mietschulden von mindestens zwei Monatsmieten oder wiederholte unpünktliche Mietzahlungen.

  • Wenn der Mieter zuverlässig ist, müssen die gesetzlich anerkannten Kündigungsgründe, wie Eigenbedarf oder wirtschaftliche Verwertung, berücksichtigt werden.

  • Es gelten gesetzliche Kündigungsfristen: drei Monate für eine Mietdauer von bis zu fünf Jahren, sechs Monate für eine Mietdauer von mehr als fünf Jahren und neun Monate für eine Mietdauer von mehr als acht Jahren.

Zeitraum

  • Die genaue Dauer einer Zwangsräumung kann nicht vorhergesagt werden, da sie von Fall zu Fall unterschiedlich ist.

  • Der Zeitraum zwischen dem rechtskräftigen Räumungsurteil und dem endgültigen Auszug kann zwischen zwei Monaten und einem Jahr liegen.

Räumungsurteil

  • Um eine Räumung durchführen zu können, muss zunächst ein rechtskräftiges Urteil vorliegen, das entweder von einem Amtsgericht oder Landesgericht ausgesprochen wird.

Vollstreckung des Räumungstitels

  • Sobald das Urteil vollstreckbar ist, wird ein Räumungstitel ausgestellt und der Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragt.

  • Alle Mitbesitzer müssen namentlich genannt werden, damit der Räumungstitel gegen sie vollstreckt werden kann. Ehepartner, Lebenspartner und Mitbewohner gelten in der Regel als Mitbesitzer.

  • Wenn der Vermieter während der Zwangsräumung erst von Mitbesitzern erfährt, kann eine einstweilige Verfügung gemäß § 940a II Zivilprozessordnung (ZPO) Abhilfe schaffen.

Vorsicht vor Selbstjustiz!

  • Wenn ein Vermieter ohne gültigen Räumungstitel Zugang zur Wohnung verschafft, kann dies teure Konsequenzen haben. Dieses Vorgehen wird als verbotene Eigenmacht nach § 858 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und unerlaubte Selbsthilfe gemäß § 229 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) betrachtet, und der Vermieter haftet für entstandene Schäden.

Der Prozess einer Zwangsräumung beginnt damit, dass der Gerichtsvollzieher eine Frist von vier Wochen setzt. Wenn der Mieter diese Frist nicht einhält, kann der Räumungstitel vollstreckt werden.

Bei einer Zwangsräumung wird die Wohnung geöffnet, die Schlösser werden ausgetauscht und ein Umzug wird angeordnet, damit der Vermieter wieder in den Besitz der Wohnung gelangt.

In Berlin besteht die Möglichkeit einer kostengünstigeren Räumung. Dabei tauscht der Gerichtsvollzieher lediglich das Schloss aus und verschafft dem Vermieter so den Besitz zurück.

Die Kosten für eine Zwangsräumung belaufen sich auf ca. 3.000 € für den Schlüsseldienst und den Umzugsservice.

Die Gerichtskosten hängen vom Streitwert ab, der sich nach dem Zwölffachen der Jahreskaltmiete richtet. Die Gerichtskosten betragen etwa 700 €, zuzüglich der Kosten für einen Rechtsanwalt.

Nach Abschluss des Prozesses kann der Vermieter die entstandenen Kosten vom Mieter zurückfordern. Falls der Mieter zahlungsunfähig ist, erhält der Vermieter einen Titel über die Kosten, der 30 Jahre lang vollstreckt werden kann.

Nach der Räumung sind oft umfangreiche Renovierungsarbeiten erforderlich, einschließlich nicht nur Schönheitsreparaturen.

Diese Sanierungsarbeiten können zwischen 10.000 und 15.000 € kosten. Der Vermieter kann diese Kosten mithilfe eines erfahrenen Anwalts vor Gericht geltend machen.

Wie kann ein Rechtsanwalt helfen?

Als Rechtsanwalt für Mietrecht unterstütze ich Vermieter dabei, den langwierigen und kostspieligen Räumungsprozess so effizient und stressfrei wie möglich zu gestalten. In einem kostenlosen Erstberatungsgespräch in meiner Kanzlei sorge ich dafür, dass Ihre Wohnung bald wieder in professionelle Hände gelangt. Mit meiner rechtlichen Unterstützung wird alles korrekt abgewickelt!

Ich begleite und berate Sie von Anfang an: Falls bereits ein bestehendes Mietverhältnis besteht, kümmern wir uns um eine rechtsgültige Kündigung! Wenn Sie bereits gekündigt haben, aber der Mieter sich weigert auszuziehen, unterstützen wir Sie bei der Erstellung einer Räumungsklage! Wenn die Räumung unmittelbar bevorsteht und Sie sich über die Kosten Gedanken machen, behalte ich den Überblick über die finanziellen Aspekte und kümmere mich um die Rückforderung.

Zögern Sie nicht länger und überlassen Sie den Zustand Ihrer Immobilie nicht dem Zufall!

Häufige Fragen (FAQ)

Ja, wenn ein Mieter Zahlungsrückstände hat, muss er nach Einreichung einer Klage noch zwei Monate Zeit haben, um diese zu begleichen. Der Mieter hat auch die Option, vor Gericht auf die Klage zu reagieren. Wenn der Mieter jedoch vor Gericht zur Räumung verurteilt wurde, steht der Zwangsräumung nichts mehr im Wege, es sei denn, es gibt besondere Härtefälle.

Die Räumung basiert auf dem Räumungstitel, den der Gerichtsvollzieher erhält, sobald das Räumungsurteil rechtskräftig ist. Zu diesem Zeitpunkt kann das Urteil nicht mehr angefochten werden.

Um die Wohnung zu räumen, muss der Räumungstitel gegen alle namentlich genannten Personen vollstreckt werden. In einer Wohngemeinschaft sind das alle Mitbewohner, da sie als gemeinsame Besitzer der Wohnung gelten.

Es ist gesetzlich untersagt, dass der Vermieter eigenhändig tätig wird, selbst wenn er in einem Rechtsstreit obsiegt. Stattdessen hat er die Möglichkeit, nach Ablauf der vom Gericht festgesetzten Frist einen Gerichtsvollzieher mit der Durchführung der Räumung zu beauftragen. Nur der Gerichtsvollzieher ist berechtigt, die Zwangsräumung durchzuführen.

Im Falle einer Klage zur Zwangsräumung können erhebliche Kosten auf Sie zukommen. Je nach Umfang und Schwierigkeit des Verfahrens können die Kosten für die Räumung und eventuelle Reparaturen zwischen 10.000 € und 30.000 € betragen. Die eigentlichen Kosten für die Räumung können bis zu 3.000 € betragen. Die Gerichtskosten basieren auf verschiedenen Faktoren, wie dem zwölffachen der Jahreskaltmiete und den Kosten für Rechtsanwälte.

Zunächst einmal ja. Die Kosten für Gericht, Anwalt und Zwangsräumung können später vom ehemaligen Mieter zurückgefordert werden. Der Mieter hat die Möglichkeit, seine Schulden innerhalb von 30 Jahren zu begleichen.

Die genaue Dauer einer Räumung ist individuell und abhängig von verschiedenen Faktoren. Sobald ein vollstreckbares Räumungsurteil vorliegt, kann der Gerichtsvollzieher die Zwangsräumung durchführen. Aufgrund unterschiedlicher Fristen kann es jedoch bis zu einem Jahr dauern, bis die Räumung vollständig abgeschlossen ist.

Nein, nach der Verkündung des Urteils erhält der mieter keine Frist von vier Wochen, die vom Gerichtsvollzieher gesetzt wird. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Mieter aufgrund der individuellen Umstände den Auszug aufschiebt. Wenn der Mieter innerhalb der Frist auszieht, ist keine Zwangsräumung notwendig.

Nein, eine außerordentliche fristlose Kündigung kann der Vermieter erst nach einem Zahlungsverzug von zwei Mieten für zwei aufeinanderfolgende Monate aussprechen. Nach Ablauf der Kündigungsfrist oder einer außerordentlichen fristlosen Kündigung muss der Vermieter eine Räumungsklage erheben.

Wenn Mieter Schwierigkeiten haben, eine neue Wohnung schnell zu finden, sollten sie während des laufenden Räumungsverfahrens einen Antrag auf Räumungsfrist gemäß § 721 ZPO stellen. In diesem Fall kann das Gericht den Mietern eine Frist von bis zu einem Jahr gewähren, um ihnen ausreichend Zeit zu geben, eine neue Unterkunft zu finden.

Rechtsgebiet

Miet- und Wohneigentumsrecht

Jederzeit für Sie erreichbar

Kontakt

Ihre Kanzlei Hörhammer & Kunze. Immer für Sie da

Adresse

Meddersheimer Str.4
55566 Bad Sobernheim

Öffnungszeiten

Mo. – Do.: 8.00 -13.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Fr.: 8.00 Uhr – 14.00 Uhr

Kontakt