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Die Unzulässigkeit eines notariellen Testaments bei Sittenwidrigkeit

Fachbeitrag im Erbrecht

Die Unzulässigkeit eines notariellen Testaments bei Sittenwidrigkeit

Das Oberlandesgericht Celle hat in einem Urteil vom 09.01.2024, Aktenzeichen 6 W 175/23, erneut betont, dass ein notarielles Testament als sittenwidrig anzusehen sein kann. Dies ist der Fall, wenn eine Berufsbetreuerin ihre rechtliche Position und ihren Einfluss auf einen älteren, kranken und alleinstehenden Testator ausnutzt, um gezielt auf dessen beeinflussbare Natur Einfluss zu nehmen. Ziel ist es, den Testator dazu zu bewegen, vor einem von ihr ausgewählten Notar ein Testament zu erstellen, das ihren eigenen Interessen entspricht. Das Gericht bekräftigt somit seine bisherige Rechtsprechung und bestätigt sie erneut. Als Betreuer ist es wichtig, sich nicht dazu verleiten zu lassen, gemeinsam mit dem Betreuten einen Notar aufzusuchen, um ein Testament zu errichten, in dem man selbst als Erbe eingesetzt wird. Es ist vielmehr ratsam, dass der Betreute solche Angelegenheiten eigenständig regelt, um den Vorwurf der Ausnutzung der Betreuerstellung zu vermeiden und sicherzustellen, dass das Testament seine rechtliche Wirksamkeit behält.

Rechtsgebiet

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