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Reform des Unterhaltsrecht

Fachbeitrag im Familienrecht

In der geplanten Reform des Unterhaltsrechts sollen Eltern, die sich maßgeblich an der Betreuung ihrer Kinder beteiligen, in Zukunft geringere Unterhaltszahlungen leisten. Die Höhe dieser Zahlungen soll sich künftig nach dem jeweiligen Betreuungsumfang richten, während weiterhin das Einkommen beider Elternteile als Grundlage für die Berechnung dient.

Die Reform sieht vor, drei verschiedene Betreuungs- und Unterhaltsmodelle einzuführen:

  1. Residenzmodell:
    Hier lebt das Kind überwiegend – zu mehr als 70 % – bei einem Elternteil, der die Betreuung und Versorgung übernimmt. Der andere Elternteil erhält Umgangsrecht und zahlt gemäß der Düsseldorfer Tabelle den vollen Unterhalt.
  2. Wechselmodell:
    Die Eltern wechseln sich bei der Betreuung zu gleichen Teilen ab, wobei jeder Elternteil 50 % der Betreuungsverantwortung übernimmt.
  3. Asymmetrisches Wechselmodell:
    In diesem neuen Modell betreut ein Elternteil das Kind mit einem Anteil von 30-49 %, während der andere Elternteil den Rest der Zeit betreut. Die Betreuungszeit wird entsprechend der Anzahl der Übernachtungen festgelegt.

Bei diesem Modell wird ein Pauschalbetrag von 15 % vom festgelegten Kindesunterhalt gemäß der Düsseldorfer Tabelle abgezogen, um die Kosten des mitbetreuenden Elternteils für Nahrung, Freizeit, Bildung und Verkehr zu decken. Anschließend werden die Haftungsanteile der beiden Eltern berechnet, was aufgrund der Komplexität kaum ohne rechtliche Beratung möglich ist.

Falls das Einkommen des betreuenden Elternteils unterhalb des angemessenen Selbstbehalts von derzeit 1.650 € liegt, wird der Unterhaltsbedarf des Kindes ausschließlich nach dem Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils bestimmt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Mindestunterhalt des Kindes nicht gefährdet wird.

Aktuell liegt lediglich ein Eckpunktepapier vor, das zur öffentlichen Diskussion vorgelegt wurde. Der Gesetzesentwurf soll noch in diesem Jahr veröffentlicht werden. Wir werden Sie diesbezüglich auf dem Laufenden halten.

Rechtsgebiet

Familienecht

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