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Versorgungsausgleich bei ehefeindlichem Verhalten: Kann ein Ausschluss erfolgen?

Fachbeitrag im Familienrecht

Versorgungsausgleich bei ehefeindlichem Verhalten: Ist ein Ausschluss möglich?

Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens findet der sogenannte Versorgungsausgleich statt, bei dem die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche in der Regel zur Hälfte zwischen den beiden Partnern aufgeteilt werden. Doch unter welchen Voraussetzungen kann ein Ehepartner vom Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden? Diese Frage wurde vom Kammergericht Berlin in einem aktuellen Beschluss (Beschl. v. 07.03.2024, 16 UF 112/23) beantwortet.

Altersvorsorge angegriffen: Mein Ehepartner leert unser gemeinsames Konto.

In einem Fall, den ich als Rechtsanwalt vor dem Kammergericht Berlin verhandelt habe, hatten die Eheleute ein gemeinsames Konto, auf dem der Ehemann über 140.000 € für die Altersvorsorge angespart hatte. Nach der Trennung zog die Ehefrau mit ihrer Tochter, die nicht vom Ehemann stammt, weg. Kurz darauf erlitt der Ehemann einen Schlaganfall und musste sich einer längeren Genesung unterziehen. Während dieser Zeit hob die Ehefrau das angesparte Vermögen vom gemeinsamen Konto ab.
Wenn Ihr Ehepartner durch rücksichtsloses Handeln Ihre finanzielle Zukunft gefährdet, stehe ich an Ihrer Seite. Als Rechtsanwalt für Familienrecht prüfe ich, ob ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs aufgrund ehefeindlichen Verhaltens möglich ist. Lassen Sie mich für Ihre finanzielle Sicherheit kämpfen.

Ausschluss des Versorgungsausgleichs: In welchen Fällen liegt grobe Unbilligkeit vor?

Im Verlauf eines Scheidungsverfahrens erhob die Ehefrau Ansprüche auf Versorgungsausgleich in Höhe von 100.000 €. Der Ehemann hingegen forderte die Rückzahlung von über 140.000 €, die seine Frau vom gemeinsamen Konto abgehoben hatte. Zudem beantragte er den Ausschluss des Versorgungsausgleichs gemäß § 27 des Versorgungsausgleichsgesetzes aufgrund grober Unbilligkeit. Diese ist gegeben, wenn die individuellen Umstände des Falles eine Abweichung vom Grundsatz der hälftigen Teilung der Rentenansprüche rechtfertigen.
In bestimmten Fällen kann der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung ausgeschlossen werden. Ich prüfe als Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht, ob ein solcher Ausschluss aufgrund von grober Unbilligkeit für Sie in Betracht kommt. Lassen Sie mich Ihre Interessen vertreten und eine gerechte Lösung finden.

Doppelte Schädigung: Beeinflusst dies die Bewertung beim Versorgungsausgleich?

Der Einwand, dass die Rückzahlung der abgehobenen Beträge sowie der Ausschluss des Versorgungsausgleichs eine doppelte Schädigung der Ehefrau darstellen könnte, beeinflusste die Entscheidung des Kammergerichts Berlin nicht. Aufgrund des vorsätzlichen und rücksichtslosen Verhaltens der Ehefrau sah das Gericht keinen Grund, die Bewertung zu ändern. Das KG Berlin stellte eindeutig fest, dass die Ehefrau keinen Anspruch auf den Versorgungsausgleich hat.
Jede Scheidung ist individuell. Ich biete Ihnen eine persönliche und kompetente Beratung zu Themen wie Versorgungsausgleich, ehefeindlichem Verhalten und Rückforderungen unrechtmäßig entnommener Gelder. Kontaktieren Sie mich und lassen Sie uns gemeinsam den besten Weg für Sie erarbeiten.
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