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Bußgeldkatalog 2026: Aktuelle Strafen für Verkehrsverstöße und Einspruchsmöglichkeiten

Fachbeitrag im Verkehrsrecht

Bußgeldkatalog 2026: Aktuelle Strafen für Verkehrsverstöße und Einspruchsmöglichkeiten

Der Bußgeldkatalog 2026 bildet die rechtliche Grundlage für die Ahndung von Verkehrsverstößen in Deutschland. Die Strafen werden regelmäßig angepasst, um mit der wirtschaftlichen Entwicklung Schritt zu halten und die abschreckende Wirkung zu bewahren. Im Jahr 2026 gelten neue Regelungen, die sowohl Verwarnungsgelder als auch höhere Bußgelder betreffen. Besonders bei schwerwiegenden Verstößen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtfahrten oder Fahren unter Alkoholeinfluss sind die Strafen erheblich.

Wichtig zu wissen: Ein Bußgeldbescheid ist nicht automatisch rechtskräftig. Sie haben das Recht, Einspruch einzulegen und Ihre Sache vor Gericht zu verhandeln. Die Erfolgsaussichten hängen von den konkreten Umständen des Falles ab. Viele Verkehrsverstöße können durch formale Mängel im Verwaltungsverfahren angefochten werden. Dieser Ratgeber bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die aktuellen Bußgelder 2026, die Punkteregelung in Flensburg und Ihre rechtlichen Möglichkeiten zur Einspruchserhebung.

Geschwindigkeitsverstöße: Bußgelder und Punkte 2026

Geschwindigkeitsverstöße gehören zu den häufigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten in Deutschland. Der Bußgeldkatalog 2026 differenziert dabei zwischen Verstößen innerorts und außerorts sowie zwischen geringfügigen und erheblichen Überschreitungen. Innerhalb geschlossener Ortschaften beginnen die Verwarnungsgelder bereits ab einer Überschreitung von 1 bis 5 km/h mit 5 Euro. Bei 6 bis 10 km/h Überschreitung werden 10 Euro fällig. Ab 21 km/h Überschreitung innerorts droht ein Bußgeld von 25 Euro, und ab 31 km/h ist bereits ein Bußgeld von 40 Euro zu zahlen.

Außerhalb geschlossener Ortschaften sind die Bußgelder ebenfalls gestaffelt. Eine Überschreitung von 1 bis 10 km/h kostet 10 Euro, 11 bis 15 km/h kosten 20 Euro. Ab 21 km/h Überschreitung außerorts werden 25 Euro fällig. Besonders hohe Strafen drohen bei erheblichen Überschreitungen: Wer außerorts um 41 km/h oder mehr zu schnell fährt, muss mit einem Bußgeld von 600 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem dreimonatigen Fahrverbot rechnen. Ab 26 km/h Überschreitung innerorts oder ab 21 km/h außerorts erhält der Fahrer einen Punkt in Flensburg. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen können zwei Punkte vergeben werden.

Rotlichtfahrten und Ampelverstöße: Sanktionen 2026

Rotlichtfahrten zählen zu den gefährlichsten Verkehrsverstößen, da sie zu schweren Unfällen mit Personenschäden führen können. Der Bußgeldkatalog 2026 unterscheidet zwischen einfachen Rotlichtfahrten und solchen, bei denen die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot war. Im ersten Fall beträgt das Bußgeld 90 Euro und es wird ein Punkt in Flensburg vergeben. Im zweiten Fall erhöht sich das Bußgeld auf 200 Euro, es werden zwei Punkte eingetragen und zusätzlich droht ein einmonatiges Fahrverbot.

Besonders streng werden Rotlichtfahrten geahndet, wenn dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder verletzt werden. In diesen Fällen kann das Bußgeld bis zu 320 Euro betragen, es werden zwei Punkte vergeben und ein einmonatiges Fahrverbot ist zu erwarten. Wer als Wiederholungstäter innerhalb von zwölf Monaten erneut bei Rot fährt, muss mit deutlich höheren Strafen rechnen. Das Fahrverbot kann dann auf zwei Monate verlängert werden und das Bußgeld kann bis zu 400 Euro betragen.

Alkohol und Drogen im Straßenverkehr: Bußgelder und Fahrverbote

Fahren unter Alkoholeinfluss ist eine der gefährlichsten und am härtesten geahndeten Verkehrsverstöße. Der Bußgeldkatalog 2026 unterscheidet zwischen verschiedenen Promillestufen. Bereits ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet wird. Zusätzlich ist eine Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar möglich.

Ab 1,1 Promille wird der Verstoß als Straftat behandelt. Hier drohen Bußgelder ab 1.000 Euro, drei Punkte in Flensburg und mindestens ein einmonatiges Fahrverbot. Bei Wiederholungstätern innerhalb von fünf Jahren können die Strafen bis zu 3.000 Euro betragen und das Fahrverbot kann auf sechs Monate verlängert werden. Der Führerschein kann entzogen werden. Auch der Konsum von illegalen Drogen oder verschreibungspflichtigen Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, führt zu ähnlichen Strafen wie Alkoholfahrten. Eine Blutprobe kann angeordnet werden, um den Drogenkonsum nachzuweisen.

Einspruchsverfahren und rechtliche Möglichkeiten gegen Bußgeldbescheide

Ein Bußgeldbescheid ist kein unanfechtbarer Verwaltungsakt. Sie haben das Recht, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss schriftlich bei der zuständigen Verwaltungsbehörde eingereicht werden, die den Bescheid erlassen hat. Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung und kann nicht verlängert werden. Wenn Sie die Frist versäumen, wird der Bescheid rechtskräftig und Sie können nur noch in Ausnahmefällen dagegen vorgehen.

Der Einspruch muss nicht begründet werden, aber eine Begründung erhöht die Chancen auf Erfolg. Typische Gründe für einen erfolgreichen Einspruch sind formale Mängel im Verwaltungsverfahren, fehlerhafte Geschwindigkeitsmessungen, unzureichende Beweissicherung oder Verfahrensfehler bei der Verwarnungsgelderhebung. Auch wenn Sie nachweisen können, dass Sie nicht der Fahrer waren, kann der Bescheid aufgehoben werden. Nach Einspruch wird die Sache an das Amtsgericht weitergeleitet und es findet eine mündliche Verhandlung statt. Hier können Sie sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen und Beweise vorlegen.

Häufige Fehler bei Geschwindigkeitsmessungen und Einspruchsgründe

Geschwindigkeitsmessungen sind häufig fehlerhaft und bieten daher gute Angriffspunkte für Einsprüche. Die Messgeräte müssen regelmäßig kalibriert und gewartet werden. Alle zwei Jahre ist eine Überprüfung durch einen zertifizierten Sachverständigen erforderlich. Wenn die Wartungsnachweise nicht vorgelegt werden können, ist die Messung oft nicht verwertbar. Auch die Messplatzierung ist entscheidend: Das Gerät muss auf ebener, gerader Strecke platziert werden, mindestens 100 Meter hinter Verkehrsschildern und in ausreichendem Abstand zu Kurven.

Ein weiterer häufiger Fehler ist die unzureichende Dokumentation. Die Beamten müssen Uhrzeit, Ort, Wetterbedingungen, Fahrtrichtung und weitere Umstände genau dokumentieren. Fehlende oder unvollständige Aufzeichnungen können zur Aufhebung des Bußgeldbescheids führen. Auch die Schulung der Messbeamten ist wichtig: Sie müssen nachweisen können, dass sie ordnungsgemäß geschult und beauftragt wurden. Wenn Sie Zweifel an der Messung haben, sollten Sie einen Rechtsanwalt konsultieren, der die Messprotokolle analysieren kann.

Punkte in Flensburg: Auswirkungen und Löschung

Das Fahreignungsregister in Flensburg verwaltet alle Verkehrsverstöße, für die Punkte vergeben werden. Jeder Punkt wird mit dem Datum der Verkehrszuwiderhandlung registriert. Die Punkte werden nicht mehr alle auf einmal gelöscht, sondern einzeln je nach Art des Verstoßes. Ein Punkt wird nach zwei Jahren und acht Monaten gelöscht, wenn in dieser Zeit kein neuer Punkt hinzugekommen ist. Zwei Punkte werden nach fünf Jahren gelöscht. Besonders schwerwiegende Verstöße wie Fahren unter Alkoholeinfluss führen zu drei Punkten, die nach zehn Jahren gelöscht werden.

Ab acht Punkten wird automatisch ein Fahrverbot von sechs Monaten angeordnet und die Fahrerlaubnis wird entzogen. Der Fahrer muss dann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen, um die Fahrerlaubnis zurückzuerhalten. Ab vier bis sieben Punkten wird eine schriftliche Verwarnung ausgesprochen. Mit sechs bis sieben Punkten wird zusätzlich ein Aufbauseminar angeordnet. Wer regelmäßig zu schnell fährt oder andere Verkehrsverstöße begeht, sollte daher vorsichtig sein, da sich die Punkte schnell ansammeln können.

Fahrverbote und deren Rechtliche Folgen 2026

Fahrverbote werden bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen angeordnet und sind unmittelbar bindend. Ein Fahrverbot von einem Monat ist das Minimum bei vielen schweren Verstößen wie Rotlichtfahrten mit Rot-Dauer über einer Sekunde oder Fahren unter Alkoholeinfluss ab 0,5 Promille. Während eines Fahrverbots darf der Betroffene nicht am Straßenverkehr teilnehmen, nicht einmal als Fahrschüler. Die Fahrerlaubnis wird eingezogen und muss nach Ablauf des Fahrverbots erneut beantragt werden.

Besonders wichtig: Wer während eines Fahrverbots fährt, begeht eine Straftat. Das kann zu Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe führen. Zusätzlich droht die Beschlagnahme des Fahrzeugs und eine Anzeige. Daher sollte ein Fahrverbot unbedingt eingehalten werden. In manchen Fällen kann man beim Amtsgericht einen Antrag auf Aussetzung des Fahrverbots stellen, wenn wichtige Gründe vorliegen, beispielsweise wenn die berufliche Existenz gefährdet ist. Allerdings werden solche Anträge selten genehmigt. Nach Ablauf des Fahrverbots kann die Fahrerlaubnis wieder beantragt werden, ohne dass eine erneute Fahrprüfung erforderlich ist.

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Häufige Fragen:

Ein Punkt in Flensburg wird in der Regel bei Verstößen vergeben, die die Verkehrssicherheit gefährden oder ein erhebliches Fehlverhalten zeigen. Bei Geschwindigkeitsverstößen gilt dies ab 26 km/h Überschreitung innerorts oder ab 21 km/h außerorts. Zwei Punkte werden bei schwerwiegenden Verstößen wie Fahren unter Alkoholeinfluss oder Rotlichtfahrten mit Gefährdung vergeben.

Bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen von 41 km/h oder mehr außerorts drohen Bußgelder von mindestens 600 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot. Bei wiederholten schwerwiegenden Verstößen innerhalb von zwölf Monaten kann das Fahrverbot auf sechs Monate verlängert werden. In besonders gravierenden Fällen kann sogar ein Entzug der Fahrerlaubnis erfolgen.

Das Fahren bei Rot kostet mindestens 90 Euro und führt zu einem Punkt in Flensburg. War die Ampel länger als eine Sekunde rot, erhöht sich das Bußgeld auf 200 Euro, es werden zwei Punkte vergeben und ein einmonatiges Fahrverbot droht. Wer dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, muss mit höheren Strafen rechnen.

Bei einer Rotlichtfahrt mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer beträgt das Bußgeld mindestens 200 Euro, es werden zwei Punkte in Flensburg vergeben und ein einmonatiges Fahrverbot droht. Bei Verletzung von Personen können die Strafen erheblich höher ausfallen und es kann sogar ein Strafverfahren eingeleitet werden.

Bereits ab 0,5 Promille droht ein Bußgeld von mindestens 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Ab 1,1 Promille gilt eine Ordnungswidrigkeit als Straftat, mit Bußgeldern ab 1.000 Euro, drei Punkten und mindestens einmonatigem Fahrverbot. Bei wiederholten Verstößen können die Strafen verdoppelt werden.

Ja, bei wiederholten Verstößen innerhalb von fünf Jahren können die Bußgelder erheblich erhöht werden. Aus 500 Euro können bis zu 1.000 Euro werden, und bei Verstößen ab 1,1 Promille können die Strafen bis zu 3.000 Euro betragen. Das Fahrverbot wird ebenfalls verlängert und der Führerscheinentzug wird wahrscheinlicher.

Sie können innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids schriftlich Einspruch bei der ausstellenden Behörde einlegen. Der Einspruch führt zu einer Überprüfung des Falles und gegebenenfalls zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht. Ein Rechtsanwalt kann Ihre Chancen erheblich verbessern.

Sie haben genau zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids Zeit, um Einspruch einzulegen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Nach Ablauf der Frist wird der Bescheid rechtskräftig und Sie können nur noch in Ausnahmefällen dagegen vorgehen. Der Einspruch muss schriftlich bei der zuständigen Verwaltungsbehörde eingereicht werden.

Häufige Fehler sind unzureichende Kalibrierung der Messgeräte, fehlende Wartungsnachweise, falsche Messplatzierung oder unzureichende Dokumentation. Auch wenn die Messbeamten nicht ordnungsgemäß geschult sind oder die Messungen nicht nachvollziehbar dokumentiert wurden, können Sie Einspruch einlegen. Eine regelmäßige Überprüfung und Wartung der Geräte ist gesetzlich vorgeschrieben.

Ja, wenn Sie nachweisen können, dass Sie nicht der Fahrer waren, wird der Bußgeldbescheid aufgehoben. Sie müssen dann angeben, wer tatsächlich gefahren ist. Allerdings müssen Sie beweisen, dass Sie nicht fahren konnten, beispielsweise durch Zeugenaussagen, Alibis oder andere Belege. Der Halter des Fahrzeugs ist verpflichtet, die Identität des Fahrers anzugeben.

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