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Rechtsanwalt für Ansprüche bei Kündigung und Vertragsauflösung Bad Sobernheim

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Welche Rechte habe ich bei einer Kündigung?

Sind Sie gekündigt worden oder haben Sie selbst gekündigt? Es spielt keine Rolle, ob es sich um eine ordentliche oder fristlose Kündigung handelt oder wer gekündigt hat. Nach einer Kündigung haben Sie viele Ansprüche. Denn mit dem Ende eines Arbeitsverhältnisses tauchen viele finanzielle Fragen auf: Wie lange wird der Lohn weiterhin gezahlt? Habe ich auch nach der Kündigung Anspruch auf Weihnachtsgeld? Was passiert mit den noch ausstehenden Urlaubstagen? Kann ich als Arbeitgeber das Urlaubsgeld zurückfordern? Als Fachanwälte für Arbeitsrecht beantworten wir Ihre Fragen ausführlich und setzen Ihre Rechte durch. Sollte die Gegenseite die Zahlung verweigern, vertreten wir Sie auch vor Gericht.

Ihre Anforderungen bei Kündigung und Vertragsauflösung

Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis bei Kündigung

Unabhängig davon, wer die Kündigung ausgesprochen hat, muss der Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis ausstellen, wenn der Arbeitnehmer dies verlangt. Dieser Anspruch besteht in jedem Fall.

  • Selbst bei einer Kündigung während der Probezeit haben Sie das Recht auf ein Arbeitszeugnis.

  • Freelancer oder freie Angestellte haben keinen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.

  • Auszubildende müssen ihr Arbeitszeugnis nicht selbst einfordern.

Sie müssen ein schlechtes Zeugnis nicht akzeptieren!

  • Als Arbeitnehmer können Sie eine Änderung anfordern.

  • Notfalls können Sie dies sogar gerichtlich durchsetzen.

Form und Frist des Arbeitszeugnisses

  • Das Arbeitszeugnis muss in gedruckter Form ausgehändigt werden.
  • Das Arbeitszeugnis muss vor Ablauf der Kündigungsfrist erstellt werden.

Ein einfaches Arbeitszeugnis muss folgende Informationen enthalten:
  • Angaben zur Dauer der Beschäftigung

  • Einsatzbereich

  • Verantwortlichkeit des Arbeitnehmers

  • keine Bewertung

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist dagegen umfangreicher:

  • Darin werden auch die Arbeitsweise und die sozialen Kompetenzen des Arbeitnehmers bewertet.

Lohnanspruch bei Kündigung

Ordentliche Kündigung

  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu zahlen.

  • Stellt sich heraus, dass die Kündigung unwirksam ist, da der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage eingereicht hat, muss der Arbeitgeber den Lohn auch für die Monate, in denen der Arbeitnehmer zuhause war, zahlen. Dies wird Annahmeverzugslohn genannt.

Außerordentliche Kündigung

  • Bei einer außerordentlichen Kündigung wird der Arbeitgeber die Lohnzahlung einstellen.

  • Sobald der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhebt, wird das Arbeitsgericht feststellen, ob die Kündigung wirksam war oder nicht. Wenn sie unwirksam war, muss der Arbeitgeber den Lohn nachzahlen.

Die Fälligkeit des Lohns erfolgt wie beim normalen Gehalt im Arbeitsverhältnis. Wenn der Arbeitgeber dem Lohnanspruch nicht nachkommt, können Sie eine Lohnklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.

Der Arbeitgeber gerät direkt am ersten Tag der Fälligkeit in Zahlungsverzug. Ab diesem Tag können Sie die Zahlung des Bruttolohns sowie Verzugszinsen und eine Schadenspauschale verlangen.

Wenn Sie Unterstützung benötigen, um Ihre Ansprüche vor dem Arbeitsgericht effektiv geltend zu machen, können Sie sich an einen  Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

Kündigung: Anspruch auf Weihnachtsgeld

Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld. Die Zahlung des Weihnachtsgeldes erfolgt in der Regel auf freiwilliger Basis seitens des Arbeitgebers.

Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld bei Kündigung kann sich aus folgenden Gründen ergeben:

  • Existenz eines Tarifvertrags

  • Existenz einer Betriebsvereinbarung

  • Existenz eines Arbeitsvertrags

Zudem kann sich ein Anspruch aus der betrieblichen Praxis ergeben:

  • Das bedeutet, der Arbeitgeber hat durch regelmäßige Zahlungen in der Vergangenheit einen Vertrauenstatbestand geschaffen.

  • Beispielweise hat der Arbeitgeber Ihnen drei Jahre hintereinander freiwillig Weihnachtsgeld gezahlt, ohne Vorbehalt. In diesem Fall ist er auch im kommenden Jahr dazu verpflichtet.

  • Wenn er jedoch bei jeder Zahlung ausdrücklich auf die Freiwilligkeit hinweist, besteht kein Anspruch.

Stichtagsregelung - Wann erlischt der Anspruch?

Die Erfüllung der Bedingungen für das Weihnachtsgeld hängt von mehreren Faktoren ab. Zum einen muss das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter bis zu einem bestimmten Stichtag bestehen, zum anderen darf keine Kündigung ausgesprochen worden sein. Wenn das Arbeitsverhältnis vor dem Stichtag endet, hat der Mitarbeiter keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Ob die Stichtagsregelung wirksam ist, hängt vom Zweck der Weihnachtsgeldzahlung ab:

  • Wenn das Weihnachtsgeld als zusätzlicher Lohn gezahlt wird (Entgeltcharakter), ist die Stichtagsregelung unwirksam. In diesem Fall hat der Mitarbeiter zumindest Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld, falls er gekündigt wird.

  • Wenn das Weihnachtsgeld zur Honorierung der Betriebstreue dient (Belohnungscharakter), ist die Stichtagsregelung wirksam. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Weihnachtsgeld, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem Stichtag endet.

  • Wenn das Weihnachtsgeld eine Mischform aus Entgelt- und Belohnungscharakter hat, ist die Stichtagsregelung unwirksam. Auch hier hat der Mitarbeiter zumindest Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld, falls er gekündigt wird.

Wann ist eine Rückforderung des Urlaubsgeldes trotz Kündigung möglich?

Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers und es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Ein Anspruch kann sich jedoch aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, dem Arbeitsvertrag oder betrieblicher Übung ergeben. Dabei ist es wichtig, zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld zu unterscheiden:

  • Urlaubsentgelt: Vergütung der Beschäftigten während des Urlaubs in der Regel in der Höhe des normalen Lohns

  • Urlaubsgeld: zusätzliche Sonderzahlung

Kann der Arbeitgeber das Urlaubsgeld zurückfordern?

  • Das hängt von den individuellen vertraglichen Vereinbarungen ab.

  • Eine Rückzahlungsklausel ist nur bei zusätzlich gezahltem Urlaubsgeld zulässig.

  • Der Arbeitgeber kann einen Teil des gezahlten Urlaubsgeldes vom Arbeitnehmer zurückfordern.

  • Die Rückforderung ist unwirksam, wenn der Arbeitnehmer bereits in der ersten Jahreshälfte die sechsmonatige Wartezeit für den Urlaubsanspruch erfüllt hat und dieser erst durch die spätere Kündigung auf einen Teilurlaub reduziert wird.

Wir bieten kompetente Beratung und stehen Ihnen zur Seite.

Bei Fragen zum Arbeitsrecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und beraten Sie umfassend zu den Themen Kündigung und Vertragsauflösung. Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gibt es oft finanzielle Angelegenheiten zu klären. Dabei ist es wichtig festzustellen, wann offene Lohnansprüche bestehen und wann Sie Anspruch auf Auszahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld haben. Auch ein korrektes Arbeitszeugnis ist entscheidend für Ihre berufliche Zukunft. Als Rechtsanwälte prüfen wir Ihre Ansprüche und vertreten Sie vor Gericht. Zögern Sie nicht und nehmen Sie so schnell wie möglich Kontakt mit uns auf, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben. Denn je schneller Sie handeln, desto schneller erhalten Sie die Ihnen zustehenden Leistungen.

Wenn eine Kündigung ansteht, ist es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen wichtig, die möglichen Ansprüche der anderen Partei zu kennen. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an uns! Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen!

Häufige Fragen (FAQ)

Arbeitnehmer haben das Recht, sowohl bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer als auch durch den Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis zu erhalten. Unabhängig von der Partei, die die Kündigung ausspricht, kann der Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis verlangen. Anschließend ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Arbeitszeugnis auszustellen.

Das Arbeitszeugnis muss vor Ablauf der Kündigungsfrist in gedruckter Form ausgehändigt werden. Es gibt zwei Arten von Arbeitszeugnissen: das einfache und das qualifizierte Arbeitszeugnis. Das einfache Arbeitszeugnis enthält Informationen zur Dauer der Beschäftigung, zum Einsatzbereich und zur Verantwortlichkeit, jedoch keine Bewertungen. Das qualifizierte Arbeitszeugnis geht darüber hinaus und enthält auch Informationen zur Arbeitsweise und zu den sozialen Kompetenzen des Mitarbeiters.

Wenn der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung ausspricht, muss er den Lohn bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses bezahlen. Die Auszahlung des Lohns erfolgt entsprechend den Bestimmungen im Arbeitsvertrag. Bei einer außerordentlichen Kündigung wird der Arbeitgeber die Lohnzahlung einstellen. Bereits erbrachte Arbeit wird trotzdem noch ausgezahlt.

Kommt der Arbeitgeber seinen finanziellen Verpflichtungen bei einer Kündigung nicht nach, besteht die Möglichkeit, eine Lohnklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Der Arbeitgeber gerät bereits ab dem ersten Tag der Fälligkeit in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie das Recht, die Zahlung des Bruttogehalts, verzugsbedingte Zinsen sowie eine Schadenspauschale einzufordern.

Ja, durch die Stichtagsregelung kann sich ein Anspruch ergeben. Voraussetzung dafür ist, dass das Arbeitsverhältnis bis zu einem bestimmten Stichtag besteht und keine Kündigung ausgesprochen wurde. Wenn das Geld als zusätzlicher Lohn oder als Mischform aus Entgelt- und Belohnungscharakter ausgezahlt wurde, besteht ein anteiliger Anspruch.

Der Erhalt von Urlaubsgeld ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Ein Anspruch besteht nur dann, wenn dies im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt ist oder durch eine betriebliche Praxis etabliert wurde. Durch einen wirksamen Freiwilligkeitsvorbehalt können Arbeitgeber verhindern, dass eine betriebliche Praxis entsteht.
Wenn im Vertrag ausdrücklich festgelegt ist, dass bei einer Kündigung kein Anspruch auf Urlaubsgeld besteht, entfällt dieser Anspruch. Eine solche Vereinbarung ist nur zulässig, wenn das Urlaubsgeld als freiwillige Gratifikation gezahlt wird. Minijobber haben Anspruch auf einen anteiligen Urlaubsgeldbetrag, wenn vergleichbaren Vollzeitarbeitnehmern ebenfalls Urlaubsgeld gewährt wird.

Eine Urlaubsabgeltung wird dann in Betracht gezogen, wenn der gesetzlich festgelegte Urlaub aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht vollständig oder teilweise bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses genommen werden kann. Eine Urlaubsabgeltung kann nur bei Kündigung oder Krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit gezahlt werden.

Die Urlaubsabgeltung wird anhand einer bestimmten Formel berechnet. Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung hängt von dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst des Arbeitnehmers in den letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn ab. Dieser Betrag muss mit der Anzahl der verbleibenden Urlaubstage multipliziert werden.
Um Anspruch auf Urlaubsabgeltung zu haben, muss der Urlaubsanspruch zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gültig sein und die Abgeltung muss möglich sein. Dies ist oft der Fall, wenn die Urlaubstage bis zum Ende der Tätigkeit nicht mehr tatsächlich genommen werden können.

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