Abschieds-Testament: Anwalt muss alle Seiten dem Nachlassgericht übergeben

Das OLG Frankfurt entschied, dass ein Rechtsanwalt das gesamte Testament dem Nachlassgericht vorlegen müssen, selbst wenn der Mandant die ersten Seiten vertraulich behandeln lassen wollte. Alle Seiten sind für die Wirksamkeit des Testaments erforderlich. Informieren Sie sich hier!
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