In einer Homeoffice-Vereinbarung halte ich es für sinnvoll, eine Versetzungsklausel bezüglich des Arbeitsortes zu vereinbaren. Diese Klausel erlaubt es mir als Arbeitgeber, im Rahmen meines Weisungsrechts, den Arbeitnehmer dauerhaft zurück in den Betrieb zu versetzen. Dies ist insbesondere erforderlich, wenn die Arbeit im Homeoffice nicht die gewünschte Arbeitsleistung erbringt oder Umstände die Anwesenheit im Betrieb notwendig machen.
Die Anweisung zur Rückkehr muss dabei dem billigen Ermessen entsprechen. Hierbei ist eine sorgfältige Abwägung der Interessen von mir als Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer erforderlich. Die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, Angemessenheit, Verkehrssitte und Zumutbarkeit sind zu beachten (BAG, Beschluss vom 14.06.2017, Az. 10 AZR 330/16).