In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Bremervörde vertrat ein Rechtsanwalt eine Mandantin bei der Rückforderung von Zahlungen aus einem kostenintensiven Coaching-Vertrag mit einem namhaften Plattformbetreiber. Die Mandantin hatte insgesamt 4.999,95 Euro entrichtet, ohne dass eine rechtlich haltbare und den vertraglich zugesicherten Leistungen entsprechende Gegenleistung erbracht wurde. Nach gründlicher rechtlicher Überprüfung wurde der Rückzahlungsanspruch vor Gericht durchgesetzt.
Weil die beklagte Coaching-Anbieterin im Prozess keine ordnungsgemäße Stellungnahme abgab, ergänzte das Gericht die Entscheidung durch ein Versäumnisurteil. Das Amtsgericht Bremervörde verpflichtete die Beklagte zur vollständigen Erstattung der geleisteten Zahlung nebst Zinsen sowie zur Tragung sämtlicher Verfahrenskosten. Darüber hinaus wurde das Urteil für vorläufig vollstreckbar erklärt.
Dieser Fall verdeutlicht eindrücklich, wie wirkungsvoll eine entschlossene gerichtliche Rechtsdurchsetzung sein kann, wenn Anbieter berechtigte Forderungen missachten oder auf rechtliche Maßnahmen nicht angemessen reagieren.