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Rechtsanwalt Beratung Ehevertrag Bad Sobernheim

Dienstleistung im Familienrecht

Ehevertrag – Rechtssicherheit für meine Ehe und Vermögensschutz

Ein Ehevertrag schafft eindeutige rechtliche Verhältnisse und schützt Ihr Vermögen sowohl während der Ehe als auch im Falle einer Scheidung. Er verhindert langwierige Streitigkeiten und bewahrt Sie vor finanziellen Risiken. Ich berate Sie umfassend zu den Möglichkeiten der individuellen Vertragsgestaltung, prüfe bestehende Vereinbarungen und setze Ihre Rechte durch.

Ein Ehevertrag kann Regelungen zu Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensaufteilung und Versorgungsausgleich enthalten und bietet insbesondere für Unternehmer und Selbstständige einen wichtigen Schutz vor der Zerschlagung des Betriebsvermögens. Im Streitfall prüfe ich, ob eine ehevertragliche Vereinbarung wirksam und fair ist oder ob eine Anfechtung möglich und sinnvoll erscheint.

Ob Sie einen Ehevertrag benötigen, welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt und wo die rechtlichen Grenzen liegen, erkläre ich Ihnen in einer ausführlichen Beratung. Lassen Sie sich jetzt von mir unterstützen und sichern Sie sich gegen unerwartete finanzielle Risiken ab – für eine sorgenfreie Zukunft ohne Rosenkrieg.

Warum ein Ehevertrag von Vorteil ist – Absicherung gegen finanzielle Risiken und Konflikte

Ein Ehevertrag sorgt für klare rechtliche Verhältnisse und schützt beide Partner vor unvorhergesehenen finanziellen Konsequenzen im Falle einer Scheidung.

Wichtige Gründe für einen Ehevertrag:

  • Vermeidung der Zerschlagung von Vermögenswerten: 

    • Ohne Ehevertrag leben Ehepartner automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

    • Im Scheidungsfall kann der daraus resultierende Zugewinnausgleich dazu führen, dass Immobilien, Unternehmen oder andere Vermögenswerte liquidiert werden müssen.

    • Ein Ehevertrag bietet in diesem Zusammenhang Sicherheit.

  • Regelung des Versorgungsausgleichs: 

    • Während der Ehe erworbene Rentenanwartschaften und Ansprüche auf Altersvorsorge werden im Scheidungsfall durch den Versorgungsausgleich aufgeteilt.

    • Wie diese Aufteilung im Sinne beider Partner gestaltet wird, kann vertraglich festgelegt werden.

  • Transparenz bei Unterhaltsansprüchen: 

    • Nach einer Scheidung kann ein Ehegatte Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben, insbesondere wenn durch die Trennung ein sozialer Abstieg droht.

    • Ohne vertragliche Regelung kann dies zu finanziellen Ungleichgewichten führen. Ein Ehevertrag ermöglicht eine faire, transparente und vorausschauende Unterhaltsregelung hinsichtlich Höhe, Dauer und Bedingungen.

  • Ehevertrag als Steuersparmodell

    • Ein Ehevertrag kann auch steuerliche Vorteile bieten, insbesondere bei der Übertragung von Vermögen.

    • Durch einen vorübergehenden Wechsel in die Gütertrennung kann der Zugewinnausgleich steuerfrei erfolgen, ohne die Freibeträge für die Schenkungsteuer zu belasten.

    • Dies stellt eine effektive Möglichkeit dar, Vermögen innerhalb der Ehe steueroptimiert zu übertragen.

Ein persönlich gestalteter Ehevertrag bietet Schutz vor finanziellen Unsicherheiten und vermeidet langwierige Konflikte im Falle einer Scheidung. Lassen Sie sich von mir als erfahrenem Rechtsanwalt im Familienrecht beraten, um individuelle Lösungen zu entwickeln, die Ihren Bedürfnissen entsprechen.

Rechtsanwalt oder Notar? So gestalten Sie einen rechtssicheren Ehevertrag.

Ein Ehevertrag kann sowohl vor der Hochzeit, während der Ehe oder sogar nach einer Trennung abgeschlossen werden. Damit er rechtswirksam ist, muss er jedoch notariell beurkundet werden – und beide Ehepartner müssen bei der Beurkundung persönlich anwesend sein. Die Aufgabe des Notars beschränkt sich dabei darauf, die rechtliche Zulässigkeit der Vereinbarung zu bestätigen.

  • Warum ein Rechtsanwalt bei einem Ehevertrag unerlässlich ist

    • Während der Notar neutral bleibt, vertritt nur ich als Rechtsanwalt gezielt die Interessen meines Mandanten und setze diese – im Rahmen des rechtlich Möglichen – durch.

    • Als Rechtsanwalt mit Fokus auf Familienrecht kann ich zudem steuerliche Aspekte berücksichtigen und den Vertrag individuell optimieren, insbesondere wenn Anpassungen im Güterstand vorgenommen werden.

  • Wann Sie einen Rechtsanwalt für Ihren Ehevertrag hinzuziehen sollten

    • Ihr Ehepartner hat einen Rechtsanwalt – eine eigene Rechtsberatung stellt sicher, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben.

    • Vermögensschutz im Scheidungsfall – als wirtschaftlich stärkerer Ehegatte möchten Sie Ihr Vermögen absichern.

    • Vertragliche Einschränkungen zu Ihren Lasten – Ihr Partner möchte sein Vermögen schützen, was für Sie nachteilige Auswirkungen haben könnte.

    • Steuerliche Optimierung – insbesondere bei Eingriffen in den Güterstand kann eine anwaltliche Beratung steuerliche Vorteile sichern.

Als erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht arbeite ich eng mit Steuerberatern zusammen, um für Sie die bestmögliche Lösung zu erarbeiten. Lassen Sie sich jetzt beraten und sichern Sie Ihre Zukunft!

Was regelt ein Ehevertrag? – Wesentliche Inhalte für eine rechtssichere Vereinbarung

Ein Ehevertrag sorgt für Transparenz hinsichtlich der rechtlichen und finanziellen Konsequenzen einer Ehe – sowohl während der Partnerschaft als auch im Falle einer Scheidung. Er bietet persönlichen Vermögensschutz, vermeidet langwierige Auseinandersetzungen und kann sogar steuerliche Vorteile mit sich bringen.

  • Güterstand: Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft?

    • Ein wesentlicher Aspekt eines Ehevertrags ist die Entscheidung über den Güterstand.

    • In Deutschland gilt standardmäßig die Zugewinngemeinschaft, jedoch können Ehepartner vertraglich eine modifizierte Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbaren.

    • Die Entscheidung für den geeigneten Güterstand betrifft nicht nur den Vermögensschutz, sondern kann auch steuerliche und erbrechtliche Folgen haben.

    • Eine individuelle Anpassung sorgt für erhöhte finanzielle Sicherheit und Planbarkeit.

  • Versorgungsausgleich: Altersvorsorge im Scheidungsfall

    • Im Falle einer Scheidung werden während der Ehe erworbene Rentenanwartschaften durch den Versorgungsausgleich aufgeteilt.

    • Ein Ehevertrag ermöglicht es mir, diesen auszuschließen oder anzupassen, um eine gerechtere Lösung für beide Partner zu finden.

    • Es ist zu beachten, dass ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich unter bestimmten Umständen nachträglich unwirksam werden kann.

    • Daher sollten verschiedene Szenarien gründlich überlegt und vertraglich festgehalten werden.

  • Unterhaltsregelung: Wer zahlt im Scheidungsfall?

Mit einem Ehevertrag kann ich die Höhe, Dauer und Voraussetzungen für nachehelichen Unterhalt genau festlegen. Dies schützt vor finanziellen Unsicherheiten und möglichen Streitigkeiten nach der Trennung.

Mögliche Unterhaltsarten im Ehevertrag:

  • Betreuungsunterhalt (bei gemeinsamen Kindern)

  • Unterhalt wegen Alters oder Krankheit

  • Unterhalt zur Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit

  • Aufstockungsunterhalt (bei Einkommensunterschieden)

  • Ausbildungs- und Fortbildungsunterhalt

  • Unterhalt aus Billigkeitsgründen

  • Vermögensverwaltung: Wer verwaltet das gemeinsame Vermögen?

    • Ich kann im Ehevertrag festlegen, dass das Vermögen eines Ehegatten vom anderen verwaltet wird.

    • Solche Vereinbarungen können auch im Güterrechtsregister eingetragen werden, um sie rechtlich bindend zu machen.

    • Sollte trotz einer modifizierten Zugewinngemeinschaft weiterhin der gesetzliche Güterstand bestehen, gelten Verfügungsbeschränkungen.

    • Somit kann ein Ehepartner nicht ohne Zustimmung des anderen über sein gesamtes Vermögen verfügen.

  • Rechtswahl: Internationale Regelungen im Ehevertrag

    • Bei internationalen Ehen kann ich im Ehevertrag festlegen, welches nationale Recht im Falle einer Scheidung Anwendung finden soll.

    • Dies betrifft sowohl den Gerichtsstand als auch das anzuwendende Recht.

    • Besonders sinnvoll ist diese Regelung für Paare mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten oder Wohnsitzen.

    • Da hierbei komplexe internationale Rechtsvorschriften zur Anwendung kommen, empfehle ich, sich von einem international erfahrenen Rechtsanwalt für Familienrecht beraten zu lassen.

Als erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht berate ich Sie umfassend zu den Möglichkeiten und optimiere Ihren Ehevertrag sowohl steuerlich als auch rechtlich. Lassen Sie sich jetzt beraten und sichern Sie Ihre Zukunft!

Ehevertrag für jede Lebenssituation – Typische Fallkonstellationen und hilfreiche Regelungen

Ein Ehevertrag lässt sich individuell an die Lebenssituation und finanziellen Verhältnisse der Ehepartner anpassen. Abhängig von der Familien- und Einkommenssituation gibt es verschiedene vertragliche Regelungen, die finanzielle Sicherheit gewährleisten und Konflikte im Scheidungsfall vermeiden. Im Folgenden sind einige typische Szenarien aufgeführt, in denen ein Ehevertrag besonders vorteilhaft sein kann:

  • Doppelverdiener-Ehe ohne Kinder oder Kinderwunsch

    • Wenn beide Partner bereits lange zusammenleben und finanziell unabhängig sind, besteht häufig der Wunsch, gesetzliche Scheidungsfolgen vollständig zu vermeiden.

    • In diesem Fall kann vertraglich festgelegt werden, dass weder Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich noch nachehelicher Unterhalt zur Anwendung kommen.

    • Somit bleibt das jeweilige Vermögen vollständig getrennt.

  • Doppelverdiener-Paar mit Kinderwunsch

In diesem Kontext kann ein zweistufiger Ehevertrag von Vorteil sein:

  • Vor der Geburt eines Kindes: Ausschluss von Scheidungsfolgen, um die finanzielle Unabhängigkeit beider Partner zu sichern.

  • Nach der Geburt eines Kindes: Der Ausschluss wird aufgehoben, um den Elternteil abzusichern, der sich hauptsächlich um die Betreuung kümmert. Dies kann Regelungen zu Unterhalt und Zugewinnausgleich beinhalten.

  • Unternehmer-Ehe: Schutz des Betriebsvermögens

    • Wenn einer der Ehepartner Unternehmer oder Selbstständiger ist, sollte das Betriebsvermögen im Ehevertrag vom Zugewinnausgleich ausgenommen werden.

    • Andernfalls könnte das Unternehmen im Scheidungsfall wirtschaftlich gefährdet werden.

    • Zusätzlich können vereinfachte Regelungen für Versorgungsausgleich und Geschiedenenunterhalt getroffen werden, um unvorhersehbare Belastungen zu vermeiden.

  • Vermögensschutz in der Ehe: „Reich heiratet arm“

    • Wenn ein Partner mit erheblichem Vermögen in die Ehe eintritt, besteht häufig der Wunsch, dass zukünftige Wertsteigerungen nicht in den Zugewinnausgleich einfließen.

    • Besonders Eltern vermögender Ehepartner möchten oft verhindern, dass Familienvermögen im Scheidungsfall aufgeteilt wird.

    • Ein Ehevertrag kann in diesem Fall klare Regelungen festlegen, um Vermögenswerte gezielt abzusichern.

Ein individuell gestalteter Ehevertrag bietet Schutz vor finanziellen Risiken und schafft Klarheit – sowohl während der Ehe als auch im Falle einer Trennung. Als Rechtsanwalt im Familienrecht berate ich Sie persönlich, um Ihren Ehevertrag rechtlich und steuerlich bestmöglich zu gestalten. Lassen Sie sich jetzt beraten und sichern Sie Ihre Zukunft!

Was sind die Kosten eines Ehevertrags? – Gebühren des Notars, Honorare des Rechtsanwalts und rechtliche Fallstricke

Die Kosten für einen Ehevertrag setzen sich aus Notargebühren sowie gegebenenfalls aus Anwalts- und Steuerberaterhonoraren zusammen. Während die Notarkosten gesetzlich festgelegt sind, kann das Honorar eines Rechtsanwalts individuell ausgehandelt werden.

  • Notarkosten: Beurkundung eines Ehevertrags

    • Ein Ehevertrag ist nur dann wirksam, wenn er notariell beurkundet wird.

    • Die Notarkosten richten sich nach dem Geschäftswert, der gemäß § 100 GNotKG die Summe des aktuellen Vermögens beider Ehepartner abzüglich bestimmter Verbindlichkeiten umfasst.

    • Auf dieses Reinvermögen wird eine doppelte Gebühr erhoben.

  • Beispielrechnung: Die Notarkosten für einen Ehevertrag hängen vom Reinvermögen der Ehepartner ab. Dabei fällt gemäß KV Nr. 21100 GNotKG eine doppelte Gebühr an, auf die zusätzlich die Mehrwertsteuer erhoben wird.

    • Reinvermögen: 40.000 EUR

    • Notargebühr: 290 EUR

    • Gesamt inkl. MwSt.: ca. 345 EUR

  • Rechtsanwalts- und Steuerberaterhonorare

Die Erstellung oder Überprüfung eines Ehevertrags durch mich verursacht zusätzliche Kosten. Diese sind frei verhandelbar und orientieren sich meist an:

  • Zeitaufwand meiner Person als Rechtsanwalt

  • Vermögenswerten und Einkommen der Ehepartner

  • Steuerlichen Auswirkungen, die gegebenenfalls durch einen Steuerberater optimiert werden können

  • Rechtliche Risiken bei der Anfechtung oder Unwirksamkeit des Ehevertrags beachten

Ein Ehevertrag ermöglicht es, die Folgen einer Scheidung bereits im Vorfeld zu klären – insbesondere in Bezug auf Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und Unterhalt. Lassen Sie sich von mir als Rechtsanwalt für Familienrecht beraten, um rechtliche Fallstricke zu umgehen und Ihre finanziellen Interessen bestmöglich abzusichern.

Ehevertrag anfechten oder für ungültig erklären – Unter welchen Umständen ist dies möglich?

Trotz der im Zivilrecht grundsätzlich geltenden Vertragsfreiheit unterliegen Eheverträge einer richterlichen Inhaltskontrolle. Das bedeutet, dass bestimmte Klauseln oder sogar der gesamte Vertrag als unwirksam angesehen werden können, wenn sie einen Ehepartner unangemessen benachteiligen. Eine fehlerhafte oder einseitige Gestaltung kann dazu führen, dass Gerichte einzelne Bestimmungen abändern oder den gesamten Ehevertrag für nichtig erklären.

  • Ein Ehevertrag kann unwirksam sein, wenn er gegen grundlegende rechtliche Prinzipien verstößt. Dies betrifft insbesondere:

    • Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt, da diese Bereiche nur begrenzt zur Disposition der Ehegatten stehen.

    • Güterrecht, welches grundsätzlich vertraglich frei gestaltbar ist, jedoch einer inhaltlichen Prüfung unterliegt.

    • Einseitige Lastenverteilung, die eine unzumutbare Benachteiligung eines Ehepartners darstellt.

  • Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ein Ehevertrag nicht gegen das Prinzip der gleichberechtigten Lebenspartnerschaft verstoßen darf.

    • Bei einem krassen Ungleichgewicht kann der Vertrag als sittenwidrig und damit unwirksam erklärt werden.

    • Auch der Bundesgerichtshof (BGH) betont, dass eine evident einseitige Lastenverteilung nicht durch individuelle Lebensumstände gerechtfertigt sein darf.

  • Merkmale einer unangemessenen Benachteiligung

    • Objektive Kriterien:

      • Krasses Ungleichgewicht in den vertraglichen Regelungen

      • Verbot einseitiger Lastenverteilung

      • Fehlende Ausgewogenheit der Vereinbarungen

    • Subjektive Kriterien:

      • Strukturelle Unterlegenheit eines Ehepartners bei Vertragsabschluss

      • Einseitige Dominanz oder Drucksituation

      • Ungleiche Verhandlungsposition

      • Umkehrung der Selbstbestimmung in eine Fremdbestimmung

  • Kindeswohl als entscheidender Faktor

    • Bei der Prüfung der Wirksamkeit eines Ehevertrags betrachte ich nicht nur die Beziehung der Ehepartner untereinander, sondern auch das Kindeswohl.

    • Regelungen, die die finanziellen Ansprüche von Kindern unangemessen einschränken, können sittenwidrig und nicht durchsetzbar sein.

    • Entscheidend ist dabei stets der individuelle Einzelfall.

  • Ehevertrag nachträglich anpassen – Das Abänderungsverfahren

    • Hat ein Gericht die Sittenwidrigkeit eines Ehevertrags festgestellt, bleibt dieser grundsätzlich unwirksam.

    • Allerdings besteht die Möglichkeit eines Abänderungsverfahrens, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehepartner wesentlich verändert haben.

    • In solchen Fällen kann eine Neubewertung der Vertragsinhalte erforderlich sein.

Die Ausarbeitung eines Ehevertrags benötigt juristische Genauigkeit, um eine zukünftige Anfechtbarkeit oder Unwirksamkeit auszuschließen. Ich als Rechtsanwalt für Familienrecht überprüfe Ihren Ehevertrag auf rechtliche Sicherheit, Fairness und Durchsetzbarkeit. Lassen Sie sich jetzt von mir beraten, um spätere rechtliche Konflikte zu verhindern!

Zusätzliche Vertragsoptionen für Ehepartner und Lebenspartner

Zusätzlich zum Ehevertrag, der in der Regel vor oder während der Ehe abgeschlossen wird, existiert eine Vielzahl weiterer vertraglicher Vereinbarungen, mit denen Ehepartner und Lebensgefährten ihre rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten absichern können. Diese Absprachen tragen dazu bei, Konflikte zu vermeiden und schaffen klare Verhältnisse – sei es während der Trennung, nach der Scheidung oder im Erbfall.

  • Trennungsvereinbarung – Regelung der Verhältnisse während der Trennung

    • Nach einer Trennung verändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen, jedoch treten die Scheidungsfolgen erst mit der rechtskräftigen Scheidung in Kraft.

    • Eine Trennungsvereinbarung kann wesentliche Punkte wie den Trennungsunterhalt, die Nutzung der Ehewohnung oder den Umgang mit gemeinsamen Schulden regeln und somit spätere Konflikte vermeiden.

  • Scheidungsvereinbarung – Rechtssicherheit nach der Scheidung

    • Wurde kein Ehevertrag abgeschlossen, kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung die finanziellen und rechtlichen Konsequenzen einer Scheidung klar definieren.

    • Dazu zählen Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensaufteilung und Sorgerecht.

    • Diese vertragliche Einigung kann das Scheidungsverfahren erheblich beschleunigen und kostspielige Gerichtsprozesse verhindern.

  • Partnerschaftsvertrag – Rechtlicher Schutz für unverheiratete Paare

    • Für unverheiratete Paare stellt ein Partnerschaftsvertrag eine Alternative zum Ehevertrag dar.

    • Da für Lebensgemeinschaften unterschiedliche rechtliche Bestimmungen gelten, können darin Vermögensverhältnisse, Unterhalt oder Regelungen zur gemeinsamen Immobilie festgelegt werden.

    • Eine klare Vertragsgestaltung hilft, Streitigkeiten im Falle einer Trennung zu vermeiden.

  • Ehegattentestament und Erbvertrag – Nachlass rechtssicher regeln

    • Die Themen Ehe, Scheidung und Erbrecht sind eng miteinander verbunden. Ein Ehegattentestament oder Erbvertrag sorgt dafür, dass im Todesfall das Vermögen nach den Wünschen der Ehepartner vererbt wird.

    • Häufig wird zudem ein Pflichtteilsverzicht vereinbart, um eine geregelte Nachfolgeplanung zu gewährleisten.

  • Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung – Absicherung im Krisenfall

    • Mit einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung können Ehepartner sich gegenseitig für den Ernstfall absichern, falls einer von ihnen aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst entscheiden kann.

    • Diese Dokumente stellen eine sinnvolle Ergänzung zum Ehevertrag dar und gewährleisten, dass wichtige Angelegenheiten wie medizinische Entscheidungen oder finanzielle Regelungen im Sinne des Partners getroffen werden.

Ob Ehevertrag, Trennungsvereinbarung oder Erbvertrag – vertragliche Regelungen bieten Sicherheit und Klarheit in einer Partnerschaft. Ich berate Sie individuell und unterstütze Sie dabei, maßgeschneiderte Lösungen zu finden, die Ihre Interessen optimal schützen. Lassen Sie sich jetzt von mir beraten und gestalten Sie Ihre Zukunft rechtssicher!
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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht – Eheverträge, Scheidungsvereinbarungen und rechtliche Absicherung

Ein individuell gestalteter Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung sorgt für klare Verhältnisse und schützt vor finanziellen Risiken im Falle einer Trennung. Ich berate Sie als erfahrener Rechtsanwalt im Familienrecht umfassend bei der Erstellung, Prüfung und Durchsetzung ehevertraglicher Regelungen.

Meine Leistungen im Bereich Eheverträge und Familienrecht:

  • Gestaltung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen

    • Ich entwickle individuelle Lösungen für Ehepartner und Lebensgefährten, um Unterhalt, Vermögensaufteilung und Zugewinn fair und rechtssicher zu regeln.

  • Prüfung bestehender Eheverträge und gutachterliche Stellungnahmen

    • Ich analysiere Ihren Ehevertrag hinsichtlich Wirksamkeit, Fairness und möglicher Risiken – auch in Bezug auf spätere Anfechtbarkeit oder steuerliche Nachteile.

  • Durchsetzung von Ansprüchen aus Eheverträgen

    • Egal ob Unterhaltsforderungen, Zugewinnausgleich oder andere vertragliche Ansprüche – ich setze Ihre Rechte außergerichtlich oder vor Gericht durch.

  • Anfechtung von Eheverträgen wegen Sittenwidrigkeit

    • Wenn ein Ehevertrag eine unangemessene Benachteiligung beinhaltet, prüfe ich die Möglichkeit einer Anfechtung oder gerichtlichen Anpassung.

  • Steuerliche Beratung und Optimierung von Eheverträgen

    • Eheverträge haben oft steuerliche Auswirkungen – ich arbeite mit Steuerexperten zusammen, um für Sie eine optimale Lösung zu finden.

  • Gestaltung von Partnerschafts- und Erbverträgen

    • Unverheiratete Paare oder Ehepartner mit Nachlassplanung profitieren von individuell angepassten Partnerschafts- oder Erbverträgen, die klare Regelungen für die Zukunft schaffen.

Ob Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung oder Erbvertrag – durch die richtige rechtliche Gestaltung schütze ich Ihr Vermögen und vermeide langwierige Streitigkeiten. Ich stehe Ihnen mit meinem Wissen und meiner Erfahrung im Familienrecht zur Seite. Kontaktieren Sie mich für eine persönliche Beratung!

Ein Ehevertrag stellt eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ehepartnern dar, die finanzielle und rechtliche Bestimmungen für die Ehe sowie eine potenzielle Scheidung festlegt. Er dient dem Schutz vor Vermögensverlusten, vermeidet langwierige Scheidungsverfahren und regelt Aspekte wie Unterhalt, Zugewinnausgleich und Altersvorsorge.

Ein Ehevertrag kann vor, während oder nach der Eheschließung erstellt werden. Besonders sinnvoll halte ich ihn für Unternehmer, Doppelverdiener, Ehepartner mit erheblichem Vermögen oder solche mit Kindern aus früheren Beziehungen, um finanzielle Konflikte zu vermeiden.
Ein Ehevertrag legt bedeutende rechtliche Aspekte einer Ehe fest: die Auswahl des Güterstands (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder modifizierte Zugewinngemeinschaft), Regelungen zum Unterhalt, den Versorgungsausgleich für Rentenanwartschaften, die Aufteilung des Vermögens sowie Absprachen bezüglich des Sorge- und Umgangsrechts.
In der Tat ist ein Ehevertrag rechtlich bindend, jedoch muss er den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Regelungen, die einseitig benachteiligen, können von Gerichten als sittenwidrig angesehen und für ungültig erklärt werden.
Ja, ein Ehevertrag ist nur rechtsgültig, wenn er von einem Notar beurkundet wird. Der Notar sorgt dafür, dass ich als Rechtsanwalt sicherstelle, dass beide Ehepartner den Vertrag verstehen und dass er den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Ja, ich kann einen Ehevertrag jederzeit einvernehmlich ändern oder ergänzen. Wenn sich meine wirtschaftlichen oder familiären Verhältnisse ändern, sollte ich eine Anpassung des Vertrags in Betracht ziehen.
Ja, ein Ehevertrag kann vor Gericht angefochten werden, wenn er eine klare einseitige Benachteiligung aufweist oder das Kindeswohl beeinträchtigt. Ich kann dann die Gerichte dazu bringen, sittenwidrige Regelungen für ungültig zu erklären oder anzupassen.

Die Aufwendungen für einen Ehevertrag bestehen aus Notarkosten und gegebenenfalls Anwaltskosten. Die Notarkosten orientieren sich am Vermögen beider Partner. Darüber hinaus können auch Honorare für meine rechtliche Beratung und die Ausarbeitung des Vertrags anfallen.

Fehlt ein Ehevertrag, tritt automatisch die Zugewinngemeinschaft in Kraft, was zur Folge hat, dass das während der Ehe erworbene Vermögen aufgeteilt werden muss. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Bestimmungen zu Unterhalt und Versorgungsausgleich, die nicht immer den persönlichen Interessen gerecht werden.

Ich unterstütze Sie als erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht bei der Gestaltung, Prüfung und Anpassung Ihres Ehevertrags. Vereinbaren Sie jetzt eine individuelle Beratung, um Ihre Interessen rechtsgültig abzusichern.

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