Hörhammer & Kunze – Ihre Rechtsanwälte aus Bad Sobernheim für professionelle Beratung.

Rechtsanwalt Einvernehmliche Scheidung Bad Sobernheim

Fachanwalt für Familienrecht

Sie wünschen eine schnelle und unkomplizierte Auflösung Ihrer Ehe?

Sie und Ihr Partner haben bereits eine Einigung über Ihre Scheidung erzielt? Es besteht kein schlechtes Blut zwischen Ihnen und Sie wollen die Scheidung nur noch schnell und unkompliziert hinter sich bringen? In diesem Fall handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung oder auch Scheidung auf gemeinsames Begehren. Bei dieser Art der Scheidung ist das gegenseitige Begehren der Ehepartner, die Ehe aufzulösen, kennzeichnend. Ein genereller Konsens über die Entscheidung zur Scheidung ist nicht erforderlich, da wichtige Scheidungsfolgen vor dem Beantragen der Scheidung geregelt werden müssen. Dennoch bietet die einvernehmliche Scheidung viele Vorteile. Sie ist kostengünstiger und weniger zeitaufwendig als eine streitige Scheidung oder gar eine Härtefallscheidung. Insbesondere in Bezug auf Kinder können wichtige Themen wie Sorgerecht und Unterhalt frühzeitig geklärt werden. Zusätzlich müssen Sie bei einer einvernehmlichen Scheidung nur die Kosten für einen Anwalt tragen und sparen sich somit die Kosten für einen zweiten Anwalt. Durch die Einigkeit verkürzen Sie auch den langwierigen Scheidungsprozess.

Suchen Sie und Ihr Partner noch nach einem optimalen Anwalt für Ihre einvernehmliche Scheidung? Nehmen Sie jetzt Kontakt zu einem Rechtsanwalt auf!

Wie setzt sich der Betrag für die Kosten der Scheidung zusammen?

Die einvernehmliche Scheidung ist die kostengünstigste Option im Vergleich zu anderen Scheidungsmöglichkeiten, da nur ein Rechtsanwalt bezahlt werden muss. Die Kosten werden vom Gesetzgeber im Gerichtskostengesetz und im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. In diesen Gesetzen sind unter anderem die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten festgelegt. Diese Beträge richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich wiederum aus dem Nettoeinkommen beider Ehegatten multipliziert mit drei Monaten zusammensetzt. Zusätzlich kann der Versorgungsausgleich von 10% hinzukommen. Falls einer der Ehegatten nicht über ein regelmäßiges Einkommen verfügt, wird ein Quartalsdurchschnitt für die Berechnung herangezogen. Wenn einer der Ehegatten nicht in der Lage ist, die Kosten zu tragen, kann Verfahrenskostenhilfe (früher Prozesskostenhilfe) beantragt werden. Um eine solche Hilfe zu erhalten, müssen Sie als Antragsteller bedürftig sein und Ihr Prozessaussichten auf Erfolg haben.

Suchen Sie noch nach einem geeigneten Rechtsanwalt für Ihre einvernehmliche Scheidung? Bei uns sind Sie an der richtigen Adresse! Bei uns erhalten Sie eine umfassende Kostenschätzung oder einen Kostenvoranschlag für das Anwaltshonorar. Wir begleiten Sie transparent und effektiv durch den gesamten Ablauf, angefangen von unserem ersten Beratungsgespräch bis zur endgültigen Ehescheidung.

Welche Bedingungen müssen für eine einvernehmliche Scheidung erfüllt sein?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält neben der gemeinsamen Zustimmung zur Scheidung der Ehe weitere Anforderungen.

  • Die Ehe muss gescheitert sein.
  • Das gemeinsame Eheleben besteht nicht mehr und eine baldige Wiederherstellung ist nicht absehbar.
  • Das Paar lebt seit mindestens einem Jahr getrennt.
  • Das Trennungsjahr ist zwingend vorgeschrieben und dient dem Schutz vor überstürzten Entscheidungen.
  • Wenn Sie während des Trennungsjahres immer noch in der gleichen Wohnung leben, wird empfohlen, das genaue Datum der Trennung schriftlich festzuhalten und zu unterschreiben. Vor dem Familiengericht dient dies als Nachweis für die Einhaltung des Trennungsjahres.
  • Aussagen von Bekannten können ebenfalls Ihre Aussage bestätigen.
  • Falls Sie bereits in getrennten Wohnungen leben, können ein neuer Mietvertrag oder eine Meldebescheinigung als Nachweis dienen.
  • Um eine einvernehmliche Lösung zu gewährleisten, sollten Sie vorab über die wichtigsten Folgen der Scheidung sprechen. Falls Ihnen dies schwerfällt, kann ein Mediator hinzugezogen werden.
Als Rechtsanwalt kann ich Ihnen dabei helfen, zu prüfen, ob Sie bereits alle Voraussetzungen für eine Scheidung erfüllen. Eventuelle Unklarheiten können auf diese Weise auch außergerichtlich geklärt werden. Um Ihre Scheidung möglichst schnell abzuschließen, kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Beratungstermin!

Wie verläuft eine einvernehmliche Scheidung?

In dem Moment, in dem Sie und Ihr Partner sich auf eine einvernehmliche Scheidung verständigt haben, stellt sich die Frage, wie der Prozess weitergeht. Indem Sie sich für die Scheidung und gegen die Ehe entschieden haben, haben Sie bereits den ersten und vielleicht schwierigsten Schritt getan. Jetzt ist es Zeit, einen erfahrenen Rechtsanwalt für Scheidungsrecht aufzusuchen. Dieser wird gemeinsam mit Ihnen Ihre Wünsche und Ziele besprechen und Sie umfassend über die rechtlichen Gegebenheiten informieren. Wenn beide Ehepartner sich für den gleichen Anwalt entscheiden, beauftragen Sie diesen mit dem Mandat, also der Vertretung vor Gericht. Anschließend wird der Scheidungsantrag vorbereitet, der beim Gericht eingereicht wird. Dabei müssen alle relevanten Aspekte der Scheidung in Einvernehmen mit Ihrem Rechtsanwalt geregelt werden. In der Regel stellen sich dabei folgende Fragen:

  • Wer darf in der gemeinsamen Wohnung bleiben?
  • Wie wird der Hausrat aufgeteilt?
  • Wie gehen wir mit gemeinsamen Verbindlichkeiten um?
  • Wo sollen die Kinder leben und wie wird das Besuchsrecht geregelt?
  • Wer ist für die finanziellen Bedürfnisse der Kinder verantwortlich (Kleidung, Schulausgaben usw.)?
  • Gibt es Unterhaltsansprüche und wenn ja, wie werden sie geregelt?

Mit der Einreichung des Scheidungsantrags wird der eigentliche Scheidungsprozess gestartet. Nachdem die vorbereiteten Dokumente vom Gericht geprüft wurden, wird ein Termin für die Scheidungsverhandlung festgelegt, bei dem beide Ehepartner anwesend sein müssen. Hier haben Sie noch einmal die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Scheidung einzulegen. Andernfalls wird die einvernehmliche Scheidung vollzogen, ist aber noch nicht rechtskräftig.

Sie und Ihr Partner haben noch Uneinigkeiten über wichtige Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Scheidung? Gemeinsam erarbeiten wir Ihren Scheidungsantrag, damit die Scheidung entsprechend Ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen durchgeführt wird.

Als Rechtsanwalt kümmere ich mich um Ihr Scheidung.

Wenn Sie einen kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalt für Ihre Scheidung suchen, sind wir für Sie da. Wir bieten Ihnen nicht nur juristische Unterstützung auf höchstem Niveau, sondern stehen Ihnen auch menschlich zur Seite. Auch wenn eine einvernehmliche Scheidung weniger Konflikte und Kosten verursacht, handelt es sich dennoch um eine Scheidung. Neben Wut und Trauer ist eine Scheidung auch mit hohen Kosten verbunden. Darüber hinaus müssen viele rechtliche Angelegenheiten geregelt werden, die einen großen Einfluss auf Ihre zukünftige Situation und die Ihrer Familie haben. Denn spezielle Folgen einer Scheidung sind für Laien oft schwer zu erkennen und ihre Auswirkungen abzuschätzen. Aus diesem Grund ist eine externe und fachliche Sichtweise erforderlich, um außergerichtliche Konflikte beizulegen und Ihre Scheidungskosten für Sie zu berechnen. Darüber hinaus benötigen Sie vor dem Familiengericht einen Rechtsanwalt, der Ihre Interessen vertritt. Mit uns an Ihrer Seite sind Sie dort in sicheren Händen.
Du und Ihr Partner haben sich für eine einvernehmliche Scheidung entschieden? Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite, um diesen Prozess so effizient und kostengünstig wie möglich zu gestalten! Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf, um eine umfassende Erstberatung zu erhalten!

Häufige Fragen (FAQ)

Da es keine offizielle Stelle gibt, bei der Eheleute eine Trennung anzeigen können, kann der neue Mietvertrag oder eine Meldebescheinigung herangezogen werden. Auch Zeugen können bestätigen, seit wann das Ehepaar getrennt lebt. Bei einer Trennung innerhalb derselben Wohnung reicht auch eine schriftliche Vereinbarung.
Wir verfügen über eine hohe Expertise auf dem Gebiet der Aufteilung von Vermögen, das sich die Eheleute während der Ehe aufgebaut haben. Falls kein Ehevertrag vorliegt, haben nach dem Gesetz beide Eheleute Anspruch auf je die Hälfte des Vermögenszuwachses des anderen während der Ehe. Um eine genaue Berechnung durchführen zu können, ist es notwendig, dass Sie uns Ihr gesamtes Vermögen dokumentieren.

Das Nettoeinkommen beider Ehegatten wird multipliziert und mit 3 Monaten multipliziert, um den Verfahrenswert zu bestimmen. Hinzu kommen möglicherweise noch 10 % für den Versorgungsausgleich. Dieser Wert bildet die Grundlage für die Berechnung der Kosten für die Scheidung.

Bei den meisten Ehepaaren weisen die Rentenanwartschaften der beiden Partner unterschiedliche Höhen auf. Um diese Unterschiede auszugleichen, wird der Versorgungsausgleich durchgeführt. Gemäß dem Versorgungsausgleichsgesetz wird jede während der Ehe erworbene Rentenanwartschaft zu gleichen Teilen auf beide Partner aufgeteilt, also jeweils zu 50 Prozent gutgeschrieben.
Wenn Sie nicht genug Geld haben, um die Kosten eines Verfahrens zu tragen, besteht die Möglichkeit, beim Staat finanzielle Unterstützung zu beantragen. Dies nennt man Verfahrenskostenhilfe. Um Verfahrenskostenhilfe zu erhalten, muss der Antragsteller nachweisen, dass er finanziell bedürftig ist und dass Aussichten auf Erfolg in dem Verfahren bestehen.
Wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt aus eigener finanzieller Kraft zu bestreiten, gelten Sie als bedürftig. Erst dann besteht ein Anspruch auf Unterhalt. Im Gegensatz zum Trennungsunterhalt sind Sie in diesem Fall verpflichtet, eine angemessene Erwerbstätigkeit zu suchen. Diese Tätigkeit sollte Ihrer Ausbildung, Ihren Fähigkeiten, Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand entsprechen.
Ein Rechtsanwalt ist dann leistungsfähig, wenn er Unterhalt zahlen kann, ohne seinen eigenen angemessenen Lebensunterhalt zu gefährden. Dabei muss dem zahlenden Rechtsanwalt immer ein Selbstbehalt verbleiben. Laut der Düsseldorfer Tabelle beträgt der monatliche Eigenbedarf derzeit 1.280 Euro für erwerbstätige Rechtsanwälte und 1.180 Euro für nichterwerbstätige Rechtsanwälte.
Dies ist eine Richtlinie, die bundesweit anerkannt ist und den Unterhaltsbedarf minderjähriger Kinder gemäß dem Mindestunterhalt festlegt. Die Unterhaltssätze werden regelmäßig vom Oberlandesgericht Düsseldorf in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Familiengerichtstag aktualisiert.
Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) besteht für das Elternteil, bei dem das gemeinsame minderjährige Kind nicht ständig lebt, die Verpflichtung zum sogenannten Barunterhalt. Bei volljährigen Kindern, die sich in einer Ausbildung oder einem Studium befinden, sind beide Elternteile zur Unterhaltsleistung verpflichtet.
Wenn Sie nach der Trennung von Ihrem Ehepartner finanzielle Unterstützung benötigen, haben Sie Anspruch auf Trennungsunterhalt. Diese finanzielle Unterstützung kann Ihnen helfen, bis zur rechtskräftigen Scheidung der Ehe über die Runden zu kommen. Es ist wichtig, dass Sie den Anspruch schriftlich geltend machen und das vollständige Einkommen Ihres Ehepartners angeben.

Rechtsgebiet

Familienecht-Mobile

Rechtsanwälte

anke-kunze

Jederzeit für Sie erreichbar

Kontakt

Ihre Kanzlei Hörhammer & Kunze. Immer für Sie da

Adresse

Meddersheimer Str.4
55566 Bad Sobernheim

Öffnungszeiten

Mo. – Do.: 8.00 -13.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Fr.: 8.00 Uhr – 14.00 Uhr

Kontakt

Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.

Mehr Informationen