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Rechtsanwalt Führerscheinentzug Bad Sobernheim

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht

Entzug des Führerscheins – Eine erhebliche Beeinträchtigung Ihrer Mobilität

Sie haben Ihren Führerschein verloren und nun wird von Ihnen eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) gefordert? Als Berufsfahrer sind Sie auf Ihren Führerschein angewiesen und fragen sich, wie Sie nun Ihrer Arbeit nachgehen sollen?

Der Entzug der Fahrerlaubnis ist eine gängige Strafmaßnahme gemäß dem Straßenverkehrsgesetz (StVG). Typische Gründe für den Entzug sind Verkehrsverstöße wie das Ignorieren einer roten Ampel oder Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Dauer bis zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis kann zwischen 6 Monaten und 5 Jahren betragen. In besonders schweren Fällen kann der Führerschein auch lebenslang entzogen werden. Zusätzlich wird oft eine teure MPU oder ein Nachweis über Abstinenz gefordert. Allerdings ist nicht immer der Entzug der Fahrerlaubnis oder die Anordnung eines Fahrverbots rechtmäß. Häufig geht der Entzug auch mit einem strafrechtlichen Verfahren einher, was ernsthafte Konsequenzen für Ihre Karriere haben kann. Als Anwälte für Verkehrsrecht stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihnen dabei zu helfen, Ihren Führerschein zurückzuerlangen oder ein Fahrverbot abzuwenden.

So erhalten Sie Ihren Führerschein nach dem Entzug zurück

Um den Entzug Ihres Führerscheins erfolgreich anzufechten oder ihn zurückzuerhalten, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:

  1. Gründe und Dauer des Führerscheinentzugs:

    • Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß Strafgesetzbuch (StGB) durch Rotlichtverstöße oder Geschwindigkeitsüberschreitungen:
      • Mehr als 21 km/h innerorts oder 26 km/h außerorts: 1 Monat Fahrverbot
      • Mehr als 70 km/h außerorts: bis zu 3 Monate Fahrverbot
    • Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr bei Fahren unter Einfluss von Alkohol (mehr als 1,1 Promille) oder sonstigen Drogen
    • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort beziehungsweise Fahrerflucht: Die Länge ist abhängig von der Schwere der Tat
    • Ungeeignetheit zum Führen eines Fahrzeugs wird auch bei einer bestimmten Anzahl von Punkten in Flensburg angenommen (maximal 8 Punkte dürfen gesammelt werden)
    • Während der Probezeit gelten verschärfte Bedingungen, wie:
      • Nach der Verwarnung ein drittes Mal gegen Probezeitauflagen verstoßen
      • Ein Seminar zum Abbau von Punkten kann in der Probezeit nicht besucht werden.
  2. Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug:

    • Fahrverbot – das mildere Übel
      • Fahrverbote gelten nach § 44 I StGB als Nebenstrafe in einem verkehrsrechtlichen Strafverfahren oder werden von der Verwaltungsbehörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens verhängt.
        • Das Fahrverbot ist stets zeitlich begrenzt (ca. 1-3 Monate)
        • Bei leichten Vergehen (Rotlichtverstöße, leichte Geschwindigkeitsüberschreitungen)
        • Abgabe des Führerscheins und automatisches Zurückbekommen nach Ablauf bei der ansässigen Polizeidienststelle
    • Führerscheinentzug (dauerhafter Verlust des Führerscheins)
      • Bei schwerwiegenden Vergehen mit hohem Gefahrenpotenzial (insbesondere Alkohol oder Drogen am Steuer, auf dem Fahrrad oder E-Scooter)
      • Bei Verbindung zu einer Straftat
      • Abgabe sofort nach Begehen der Straftat
      • Sperrfrist für Wiedererlangung der Fahrerlaubnis (Dauer: 6 Monate bis 5 Jahre)
  3. Wiederbeantragung des Führerscheins:

    • Frühestens 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist kann ein neuer Führerschein beantragt werden
    • Die geforderten Bedingungen müssen erfüllt sein (zum Beispiel eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) oder ein Abstinenznachweis)
    • Je nach Fall kann eine erneute Fahrerlaubnisprüfung mit theoretischer und praktischer Prüfung erforderlich sein
  4. Rechtliches Vorgehen:

    • Sie können gegen die behördliche Entscheidung Widerspruch einlegen
    • Eine Beantragung zur Verkürzung der Sperrfrist ist möglich
      • Dies ist von Fall zu Fall unterschiedlich und kann in besonderen persönlichen oder beruflichen Umständen zum Beispiel bei Berufsfahrern und Außendienstlern entscheidend sein
    • Mit Schulungsmaßnahmen können Sie Ihre veränderte Einstellung zum regelkonformen Verhalten im Straßenverkehr deutlich machen.

Anwaltliche Unterstützung – Vor und nach der Entziehung

Wenn Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen wurde oder der Verlust des Führerscheins droht, stehen wir Ihnen zur Seite. Der Verzicht auf das Autofahren kann ernste Auswirkungen auf Ihr Privat- und Berufsleben haben. Daher sollten Sie sich gegen rechtswidrige oder unangemessene Strafen wehren. Als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht vertreten und beraten wir Sie beim Führerscheinentzug. Wir prüfen Ihren Fall und geben Ihnen Empfehlungen für das weitere Vorgehen. Dabei berücksichtigen wir Ihre individuellen Umstände und richten unsere Tätigkeit danach aus. Wir legen Widerspruch bei den Behörden ein oder beantragen die Verkürzung der Sperrfrist. Außerdem bereiten wir Sie auf die erneute Beantragung der Fahrerlaubnis vor. Durch unsere langjährige Erfahrung wissen wir, wie wir Sie effektiv gegen Fahrverbote und den Entzug des Führerscheins verteidigen können.

Setzen Sie sich jetzt zur Wehr und informieren Sie sich bei uns in einer kostenlosen Erstberatung!

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Häufige Fragen (FAQ)

Es kann vorkommen, dass entweder ein Gericht oder die Führerscheinstelle Ihren Führerschein entzieht, abhängig von der spezifischen Situation. Eine gerichtliche Entziehung des Führerscheins wird nur angeordnet, wenn eine Verbindung zu einer Straftat besteht. Schwere Vergehen im Straßenverkehr werden normalerweise nicht als Straftat eingestuft.

Das Fahrverbot stellt eine weniger strenge Strafe dar als der Entzug des Führerscheins. Dies ist zum Beispiel bei Rotlichtverstößen oder deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen der Fall. Das Fahrverbot gilt für einen Zeitraum von 1 bis 3 Monaten. Während dieser Zeit behalten Sie Ihren Führerschein und erhalten ihn anschließend zurück.

Die Maßnahmen des Führerscheinentzugs und des Fahrverbots sind im Strafgesetzbuch (§ 69 Absatz 1 StGB bzw. § 44 Absatz 1 StGB) geregelt. Der Führerscheinentzug dient der Sicherung und Besserung des Verkehrsteilnehmers, während das Fahrverbot als Nebenstrafe fungiert. Im Gegensatz zum Führerscheinentzug muss bei einem Fahrverbot der Führerschein nicht komplett abgegeben werden. Nach einem Führerscheinentzug muss ein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden.

Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) kann angeordnet werden, wenn man unter dem Einfluss von Alkohol (mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille) oder Drogen fährt, wiederholt oder schwerwiegend gegen Verkehrsregeln verstößt, körperlich abhängig von Alkohol oder Drogen ist (außerhalb des Straßenverkehrs), Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begeht oder aggressives Verhalten zeigt.

Mit Unterstützung eines Anwalts, der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat, besteht die Möglichkeit, ein drohendes Fahrverbot abzuwenden und stattdessen eine mildere Strafe zu erhalten. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht jeder Entzug der Fahrerlaubnis rechtens ist. Es besteht die Option, Einspruch gegen den Führerscheinentzug einzulegen oder sich mittels rechtlicher Schritte gegen ein Urteil zu wehren.
Es existieren keine eindeutigen Vorschriften, die den Erhalt des Führerscheins regeln. Denn die Möglichkeit, den Führerschein neu zu beantragen, besteht erst 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist. Die Behörde für die Fahrerlaubniserteilung muss überzeugt sein, dass die antragstellende Person in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen. Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) könnte dabei behilflich sein.
Ja, ein E-Scooter wird ebenfalls als Kraftfahrzeug eingestuft. Daher wird bereits ab einem Promillewert von 1,1 eine Trunkenheitsfahrt angenommen. Je nach Situation kann dies zu einem Fahrverbot oder sogar zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Personen, die vor Fahrtantritt Alkohol oder Drogen konsumiert haben, müssen auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) durchführen.
Die Kosten einer MPU sind abhängig von der Art der Fragestellung und der Begutachtungsstelle. Seit August 2018 können die Begutachtungsstellen ihre eigenen Preise festlegen, die sich in der Regel zwischen ca. 400 € und 800 € bewegen. Je nach Verfahren müssen auch Nachweise über Abstinenzzeiten vorgelegt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, Vorbereitungskurse für die MPU zu besuchen.
Ja, wenn eine Straftat begangen wird, die im Zusammenhang mit dem Entzug der Fahrerlaubnis steht, zum Beispiel Fahrerflucht, können hohe Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Darüber hinaus wird es auch als Straftat angesehen, wenn man ohne gültige Fahrerlaubnis ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt (Fahren ohne Fahrerlaubnis, gemäß § 21 StVG).

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