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Rechtsanwalt Kaufvertrag erstellen Bad Sobernheim

Rechtsanwalt für Vertrags- & Zivilrecht

Kaufvertrag – Ihre Rechte, Ihre Pflichten

Wenn Sie einen Vertrag abschließen möchten, aber unsicher sind, worauf Sie achten sollten, sind wir für Sie da. Möglicherweise gibt es Schwierigkeiten aufgrund von Mängeln an der Ware in Ihrem Kaufvertrag. Doch welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich hieraus? Ein Vertrag ist die Grundlage für Rechte und Pflichten. Daher ist es wichtig, dass er rechtssicher und gerichtsfest abgeschlossen wird. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt viele verschiedene Arten von Verträgen, bei denen unterschiedliche Rechte und Pflichten gelten, wie beispielsweise das Gewährleistungsrecht, das Widerrufsrecht, das Recht auf Nachbesserung sowie Formvorschriften. Wir helfen Ihnen dabei, Verträge rechtssicher abzuschließen.

Worauf beim Kaufvertrag zu achten ist

Damit Ihr Kaufvertrag rechtsgültig und vor Gericht standhaft ist, sollten Sie Folgendes beachten:

  1. Vertragsschluss
    • Rechtsverbindliches Angebot
      • Ein Vertrag erfordert eine Einigung. Angebote im Katalog, im Internet usw. sind keine rechtsverbindlichen Angebote und müssen erst bestätigt werden.
    • Formvorschrift
      • Verträge können grundsätzlich mündlich abgeschlossen werden.
      • Einige Verträge müssen schriftlich oder notariell beurkundet werden (z.B. Immobilienkaufverträge).
      • Verträge können konkludent – also durch deutliches Verhalten wie Zeigen, Nicken oder Händedruck – abgeschlossen werden.
  2. Anfechtung
    • Wenn ein Vertrag einem Irrtum unterliegt (zum Beispiel falsch versprochen, berechnet oder geschrieben), kann er angefochten werden.
    • Durch die Anfechtung wird der Vertrag unwirksam.
  3. Minderjährigkeit
    • Minderjährige können nur begrenzt Verträge abschließen.
  4. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
    • AGB sind vorformulierte Klauseln, die für eine Vielzahl von Verträgen verwendet werden und nicht einzeln verhandelt wurden.
    • Bestimmte Klauseln zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher sind gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unwirksam.
      • Zum Beispiel: kurzfristige Preiserhöhungen, Vertragsstrafen, Aufrechnungsverbote.
    • Im Verhältnis zwischen Unternehmen besteht ein geringerer Schutz.
  5. Mängelgewährleistung
    • Bei Mängeln besteht ein Recht auf Gewährleistung.
    • Ob ein Mangel vorliegt, hängt davon ab, welche Eigenschaften der Leistung zwischen den Parteien vereinbart oder vorausgesetzt wurden bzw. ob es den üblichen Anforderungen entspricht.
    • Dies beinhaltet das Recht auf Nachbesserung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz.
    • Der Verkäufer muss die Möglichkeit zur Nachbesserung haben, bevor andere Rechte geltend gemacht werden können.
  6. Leistungsort/-zeit
    • Können vertraglich frei geregelt werden (z.B. bei Lieferungen).
  7. Widerruf
    • Gilt für Bestellungen über das Internet, Kataloge, Telefon usw. (sogenannte Fernabsatzverträge) und Verträge außerhalb von Geschäftsräumen (z.B. Haustürgeschäfte).
    • Dauer: 14 Tage nach Vertragsabschluss oder Erhalt der Ware.
      • 1 Jahr und 14 Tage bei fehlender oder mangelhafter Widerrufsbelehrung.
      • Manche Händler gewähren aus Kulanz eine längere Frist.
    • Der Käufer muss den Widerruf nicht begründen, muss aber die Rücksendekosten tragen.

Unsere Unterstützung beim Kaufvertrag

Ihr Kaufvertrag sollte Ihren individuellen Vorstellungen entsprechen. Damit der Vertrag rechtskräftig ist, ist es von großer Bedeutung, dass er rechtssicher und vor Gericht durchsetzbar ist.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Verträgen:

  • Sie möchten eine Geschäftsvereinbarung vertraglich festhalten? Oder Sie haben bereits einen Vertragstext und möchten ihn rechtlich prüfen lassen? Wir helfen Ihnen sowohl bei der Erstellung als auch bei der Überprüfung von Verträgen. Gemeinsam besprechen wir Ihre Ziele und setzen diese rechtskonform um.

Wir unterstützen Sie auch bei der Abwicklung von Verträgen:

  • Haben Sie Probleme aufgrund von Mängeln und möchten Ihre Gewährleistungsrechte geltend machen? Möchten Sie eine Widerrufserklärung abgeben? Wir prüfen die vertraglichen und gesetzlichen Möglichkeiten, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Profitieren Sie von unserer langjährigen Praxiserfahrung. Da es zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten bei Verträgen gibt, ist es entscheidend, Ihre Vorstellungen in rechtlich korrekte Bahnen zu lenken.

Häufige Fragen (FAQ)

Sie haben ein Widerrufsrecht, wenn es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt, d.h. wenn Sie die Bestellung per Telefon, Katalog, Internet oder im Haustürgeschäft getätigt haben. Sie können innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss oder Erhalt der Ware den Widerruf erklären. Sie müssen den Widerruf nicht begründen, tragen jedoch die Kosten für die Rücksendung.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wird eine klare Trennung zwischen dem Kaufvertrag und der Übereignung der Sache vorgenommen. Als Käufer erwirbst du nicht automatisch das Eigentum an dem gekauften Gegenstand durch den Kaufvertrag. Dafür muss der Verkäufer die Sache erst offiziell auf dich übertragen. Dies kann entweder direkt an der Kasse erfolgen oder aber auch separat bei der Lieferung durch die Paketannahme.

Als Käufer sollten Sie zunächst eine bestimmte Frist zur Nacherfüllung setzen. Die Länge dieser Frist hängt von den individuellen Umständen ab. Verstreicht diese Frist ohne dass der Verkäufer die Mängelbeseitigung vornimmt, haben Sie das Recht, formlos Ihre Wahl bezüglich des Gewährleistungsrechts zu erklären. Es ist wichtig zu beachten, dass die Gewährleistungsrechte innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist erklärt werden müssen.
Als Käufer können Sie dem Verkäufer eine Frist zur Nacherfüllung setzen. Die Dauer dieser Frist hängt von den individuellen Umständen ab. Bei kleineren Verträgen kann dies Stunden dauern, bei größeren Volumen auch Wochen.

Die Minderung des Kaufpreises wird basierend auf der Differenz des Werts der Sache im mangelfreien und im mangelhaften Zustand berechnet. Wenn der Wert der gekauften Sache aufgrund des Mangels beispielsweise um 10 % verringert ist, beträgt die Minderung 10 % des Kaufpreises.

AGB, die den Vertragspartner übermäßig unangemessen benachteiligen, sind grundsätzlich unwirksam. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind außerdem Klauselverbote im Verhältnis zwischen Unternehmer und Verbraucher zu finden. Ein Beispiel für eine unangemessene Benachteiligung sind kurzfristige Preiserhöhungen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) umfassen vorformulierte Vertragsklauseln, die einseitig von einer Partei erstellt wurden und für eine Vielzahl von Verträgen gelten. Sie bilden einen integralen Bestandteil des Vertrages, sofern sie nicht aufgrund einer Klauselverbot unwirksam sind.
Ein Gegenstand gilt als mangelhaft, wenn er nicht den objektiven, subjektiven oder Montageanforderungen entspricht. Der maßgebliche Sollzustand ist durch den Vertrag, die gewöhnliche oder vorausgesetzte Beschaffenheit oder die Montageanleitung festgelegt.
Es besteht keine Möglichkeit, einen Kaufvertrag zu kündigen. Als Käufer haben Sie jedoch die Optionen, den Vertrag zu widerrufen, anzufechten oder vom Vertrag zurückzutreten. Diese Optionen sind jeweils an unterschiedliche Voraussetzungen gebunden. Es ist wichtig, dass Sie rechtzeitig handeln. Eine Anfechtung oder ein Widerruf sind in der Regel nach ca. 2 Wochen nicht mehr möglich.

Wenn Sie einen Fehler gemacht haben, zum Beispiel einen falschen Preis berechnet oder das Lieferdatum falsch angegeben haben, können Sie den Vertrag anfechten. In diesem Fall erhalten Sie entweder Ihr Geld zurück oder die Ware wird Ihnen zurückerstattet. Derjenige, der die Anfechtung vornimmt, muss die Kosten dafür tragen. Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass ein bloßes Bedauern des Kaufs keine Berechtigung zur Anfechtung darstellt.

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Vertrags-Zivilrecht-Mobile

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