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Hörhammer & Kunze – Ihre Rechtsanwälte aus Bad Sobernheim für professionelle Beratung.

Rechtsanwalt Schadensregulierung Bad Sobernheim

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht

Der Unfall - erst der Schock und dann der Schaden

Sie sind an einem Unfall beteiligt? Ist Ihr Auto zu Schrott gefahren? Egal ob schuldig oder unschuldig – der Schock sitzt tief. Doch bewahren Sie einen kühlen Kopf am Unfallort, neben medizinischen Fragen müssen auch rechtliche Belange geklärt werden: Reparatur, Ersatzwagen, Nutzungsausfallschaden oder merkantiler Minderwert – als Geschädigter obliegt Ihnen die Schadensregulierung. Als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht wissen wir, wie Sie vorgehen müssen, damit Sie nicht auf dem Schaden sitzen bleiben. Wir stehen Ihnen zur Seite, damit Sie das bekommen, was Ihnen zusteht.

Welche Ansprüche Sie als Unfallopfer haben

Wenn Sie Opfer eines Verkehrsunfalls geworden sind kommen verschiedene Ansprüche für Sie in Betracht:

  • Ein Anspruch auf Schadensersatz: Sie müssen so gestellt werden, wie Sie ohne Unfallereignis stünden. Dazu zählen insbesondere:

    • Die Reparatur der beschädigten Fahrzeugs oder die Beschaffungskosten für ein vergleichbares Ersatzfahrzeug;

    • Der Ausgleich des merkantilen Minderwerts – also Ersatz des Wertverlustes, den das Fahrzeug einbüßt, weil es ein nunmehr als Unfallwagen gehandelt wird;

    • Der Ersatz für Gutachter- oder Werkstattkosten, soweit diese für die Schadensermittlung notwendig waren;

    • Der Ersatz für Kosten für einen gegebenenfalls erforderlichen Einsatz der Feuerwehr oder eines Abschleppunternehmens;

    • Der Ersatz sonstiger Kosten und Aufwendungen, wie beispielsweise eine, Verwaltungsgebühren der Ummeldung, Nebenkostenpauschale, Spritgeld bei einem ausgelaufenen Tank, verpasste Termine, zusätzliche Fahrtkosten wie Taxigebühren sowie der Nutzungsausfallschaden;

    • Ersatz der erforderlichen Heilbehandlungskosten sowie Verdienstausfall, erforderliche Umbauten der Wohnung falls ihre Verletzung Ihre Mobilität einschränken;

    • Ein angemessenes Schmerzensgeld – richtet sich nach Dauer und Schwere der Verletzung;

    • Die Gerichts- und Anwaltskosten sollten gerichtlich bestätigt werden, dass der Unfallgegner haftet.

  • Die Ansprüche können sich bei einem Mitverschulden um Ihren Verschuldensanteil mindern.

Sie haben Ansprüche auf Ersatz der Unfallschäden. Häufig verlieren Unfallopfer die Übersicht, was ihnen alles zusteht. Als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht machen wir geltend, was Sie bekommen.

Wie Sie am besten vorgehen

Damit Sie auf Ihren Kosten nicht sitzen bleiben, ist es wichtig, dass Sie wie folgt vorgehen:

  • Am Unfallort:

    • Machen Sie keine Zugeständnisse und unterschreiben Sie nichts.

    • Tauschen Sie mit dem Unfallgegner die Personalien aus. Notieren Sie sich das Nummernschild und lassen Sie sich ein Ausweisdokument zeigen. Der Unfallgegner hat die Pflicht, sich auszuweisen. Sie als Unfallopfer haben das Recht, die Personalien zu erfahren.

    • Manche Versicherung melden sich unmittelbar nach dem Unfall beim Unfallopfer. Gehen Sie nicht darauf ein und bestehen Sie darauf, zuerst einen Anwalt zu sprechen.

    • Bei Personenschäden oder größeren Schäden verständigen Sie die Polizei.

    • Fertigen Sie Beweise an, indem Sie Zeugenaussagen von Passanten festhalten, Fotos vom Unfallgeschehen aufnehmen und Rechnung sowie Dokumente verwahren

  • Nach dem Unfall

    • Kontaktieren Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht.

    • Bei höheren Schäden können Sie den Schaden durch einen Kostenvoranschlag oder gutachterlich feststellen lassen.

    • Verweisen Sie auf Ihren Anwalt, wenn Sie kontaktiert werden.

Wenn es knallt, ist es wichtig, richtig zu handeln. Als Anwälte können wir Ihnen am besten helfen, wenn Sie uns die Schadensregulierung überlassen.

Warum ein Anwalt für Unfallopfer entscheidend ist

Auch als Unfallopfer sollten Sie einen Anwalt einschalten. Das hat mehrere gute Gründe:

  • Die Interessen der Versicherung des Unfallgegners widersprechen Ihren Interessen. Sie werden versuchen, Ihre Ansprüche zu verneinen und zu mindern.

    • Ein Anwalt berät Sie über den vollen Umfang Ihrer Ansprüche.

  • Die gegnerische Versicherung ist die Schadensregulierung das Tagesgeschäft. Sie sind darin nicht so geübt wie die Sachbearbeiter.

    • Ein Anwalt vertritt Sie auf Augenhöhe.

  • Die Anwaltskosten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen.

    • Bei einer Teilschuld übernehmen Sie einen entsprechenden Anteil.

Mit einem Anwalt sind Sie gut beraten. Mit uns bleiben Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen.

Anwalt einschalten lohnt sich!

Viele Beteiligte eines Autounfalles hadern damit, einen Anwalt einzuschalten. Eine Unfallregulierung ohne einen Anwalt ist fahrlässig. Auch wenn Sie als Unfallopfer keine Schuld haben, verrät Ihnen die gegnerische Versicherung nicht Ihre Ansprüche.
Unsere Kanzlei in Bad Sobernheim unterstützt Sie bei jedem Anliegen rund um Ihren Verkehrsunfall. Wir klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf. Mit unserer Beratung und Vertretung sorgen wir für den vollen Ersatz Ihrer Ansprüche.
Unsere Maxime ist die außergerichtliche Auseinandersetzung. Zur Not setzen wir Ihr Recht aber auch gerichtlich durch.
Sie sind in einen Unfall geraten? An Ihrem und dem anderen Fahrzeug ist ein großer Schaden entstanden? Als Anwälte in Bad Sobernheim klären wir Sie auf.

Häufige Fragen (FAQ)

Bei einem Verkehrsunfall zahlt grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Diese übernimmt sowohl die Schäden am anderen Fahrzeug, als auch die Anwaltskosten des Beschädigten.
Bei einem Unfall kommen eine Reihe an Ansprüche in Betracht, die die gegnerische Versicherung Ihnen als Unfallopfer zahlen muss. Hierzu zählen Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungskosten, Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld sowie Kosten der Schadensregulierung sowie Anwalts- und Gerichtskosten.
Die Schuldfrage entscheidet das Gericht nach Würdigung der Beweislage. Hierzu helfen der Unfallbericht der Polizei, einer Unfallskizze oder Fotos vom Unfallort.  Daher ist es wichtig, dass Sie als Unfallopfer den Unfall möglichst dokumentieren. Unter keinen Umständen sollten Sie die (Teil-)Schuld eingestehen.
Nein, bei einem Auffahrunfall liegt die Schuld nicht zwingend beim Hintermann. Wenn der Vorausfahrende ohne ersichtlichen Grund eine Vollbremsung durchführt und Sie als Hintermann nicht mehr rechtzeitig reagieren können,  liegt die Schuld nicht Ihnen. Außer es liegen Gründe vor, wie Kinder oder Tiere auf der Fahrbahn.
Die Schadensregulierung bezeichnet den gesamten Verlauf nach dem Unfall von der Schadensermittlung bis hin zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Die gegnerische Versicherung wird versuchen, Ihre Ansprüche niedrig zu halten. Daher ist ein Anwalt entscheidend, um den Sachbearbeitern auf Augenhöhe zu begegnen.
Bei einer Teilschuld wird Ihr Anspruch um den prozentualen Anteil Ihrer Schuld gemindert. Zur Ermittlung, wie hoch der persönliche Schuldanteil ausfällt, wird auf die Umstände und Handlungen abgestellt, die zum Unfall führten.
Für unvorsichtiges und fahrlässiges Fahren können Ihnen Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot drohen. Haben Sie Fahrerflucht begangen oder keine Erste Hilfe geleistet, kann Ihnen auch eine Freiheitsstrafe drohen. Gleiches droht, wenn Sie so unvorsichtig gefahren sind, dass es als fahrlässige Körperverletzung gewertet wird.
Bewahren Sie an der Unfallstelle Ruhe und verständigen Sie, falls notwendig, Polizei und Rettungskräfte. Als Unfallopfer sollten Sie den Unfall so umfassend wie möglich dokumentieren und Beweise sammeln. Verständigen Sie im Anschluss einen Anwalt für Verkehrsrecht und meiden Sie den Kontakt mit der gegnerischen Versicherung.
Kontaktieren Sie einen Anwalt schon am Unfallort, denn ein Anwalt kann Ihnen bei einem Autounfall immer hilfreich sein. Auch wenn Sie als Unfallopfer unschuldig sind, ist es fahrlässig keinen Anwalt an Ihrer Seite zu haben. Anders als die gegnerische Versicherung tritt ein Anwalt für Ihre Interesse und den vollen Schadensersatz ein.
Die Anwaltskosten übernimmt der Hauptverursacher des Unfalls. Also derjenige, der die Schuld für den Verkehrsunfall trägt. In der Regel übernimmt das die Haftpflichtversicherung oder sogar die Vollkaskoversicherung. Ein Anwalt für Verkehrsrecht hilft Ihnen bei der Schadensregulierung.

Rechtsgebiet

Verkehrsrecht

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