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Rechtsanwalt Unfall Bad Sobernheim

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht

Was nach einem Unfall zu tun ist – Vom Schock zum Schaden

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind und Ihr Auto beschädigt wurde, ist es wichtig, dass Sie trotz des Schocks einen kühlen Kopf bewahren. Neben den medizinischen Aspekten müssen auch rechtliche Angelegenheiten geklärt werden, unabhängig davon, ob Sie schuldig oder unschuldig sind. Dazu gehört die Schadensregulierung sowie mögliche Konsequenzen wie Punkte in Flensburg, Bußgelder und Fahrverbote. Es ist ratsam, bei der Auswahl eines Anwalts nicht an der falschen Stelle zu sparen, da dies später zu höheren Kosten führen kann.
Als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht weiß ich, wie Sie vorgehen sollten, um nicht auf den Kosten des Unfalls sitzen zu bleiben. Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und wehre unberechtigte Forderungen ab. Zögern Sie nicht, mich jetzt anzurufen, um hohe Unfallkosten oder sogar ein Strafverfahren zu vermeiden. Ich stehe Ihnen zur Seite.

Unfallskosten - Aufteilung und Kostenübernahme

Nach einem Verkehrsunfall sollte die Schadensregulierung korrekt durchgeführt werden. Dabei sind folgende Punkte zu beachten: Die Kostenübernahme hängt von der Unfallbeteiligung ab!

  • Wenn Sie als Unfallopfer keine Schuld haben:

    • Sie müssen keine Kosten tragen.

    • Die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners haftet für Schäden sowie für Ihre Anwaltskosten.

    • Der gesamte Prozess der Schadensregulierung läuft über die KFZ-Haftpflichtversicherung.

  • Wenn Sie Teilschuld tragen:

    • Die Schuld wird je nach individuellem Verschuldungsgrad auf die Parteien aufgeteilt.

    • Die Schadens- und Anwaltskosten werden anteilig erstattet.

  • Wenn Sie die volle Schuld am Unfall haben:

    • Schalten Sie einen Anwalt ein.

    • Dieser kann unberechtigte Forderungen abwehren und Kosten reduzieren.

    • Unter keinen Umständen sollten Sie ein Schuldanerkenntnis unterschreiben.

    • Bei schweren Unfällen wird ein Strafverfahren eröffnet.

      • Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

      • Geben Sie lediglich Ihre Personalien an.

      • Ihre eigene Versicherung muss für den Schaden aufkommen, der am Auto des Unfallgegners entstanden ist.

      • Bei einer Vollkaskoversicherung werden auch die Schäden an Ihrem Auto abgedeckt.

    • Unfallbeteiligte können sich bei Verkehrsunfällen strafbar machen:

      • Unfallflucht

      • Unterlassene Hilfeleistung

      • Fahrlässige Körperverletzung

      • Es drohen hohe Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren, Fahrverbote und Punkte in Flensburg.

Es ist empfehlenswert, einen Anwalt hinzuzuziehen.

Autounfallopfer zögern oft, einen Anwalt einzuschalten, da die Kosten für einen Anwalt und die Versicherung abschreckend sind. Trotzdem kann es sich lohnen! Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite und beantwortet alle Fragen rund um Ihren Verkehrsunfall. Wir informieren Sie über Ihre Rechte und Pflichten, unabhängig davon, ob Sie unschuldig sind, eine Teilschuld haben oder als (vermeintlicher) Unfallverursacher beschuldigt werden. Wir unterstützen Sie bei der Bewältigung aller Vorwürfe und Forderungen und vertreten konsequent Ihre Interessen bei der Abwehr oder Einforderung von Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüchen. Unsere professionellen Gutachten helfen, die Schuldfrage zu klären und die Abwicklung mit der Versicherung so einfach wie möglich zu gestalten. Wenn Sie in einen Unfall verwickelt waren und sowohl an Ihrem als auch am anderen Fahrzeug erheblicher Schaden entstanden ist, sind wir für Sie da. Wir klären für Sie die Zuständigkeit für die Schadensregulierung und unterstützen Sie dabei, Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüche abzuwehren oder geltend zu machen.

Häufige Fragen (FAQ)

Im Falle eines Verkehrsunfalls trägt die Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers in der Regel die Kosten für den entstandenen Schaden. Dies umfasst sowohl die Reparaturkosten des beschädigten Fahrzeugs als auch die Anwaltskosten des Geschädigten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die eigene Haftpflichtversicherung keine Deckung für die eigenen Schäden bietet. Um auch diese abzusichern, ist eine Vollkaskoversicherung erforderlich, die sämtliche Schäden abdeckt.
Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, hängt die Kostenübernahme von der Frage nach der Schuld ab. Wenn Sie als Verursacher des Unfalls die volle Schuld tragen, wird die Haftpflichtversicherung des Verursachers für den Schaden am anderen Fahrzeug sowie für die Anwaltskosten des Geschädigten aufkommen. Falls Sie über eine Vollkaskoversicherung verfügen, wird diese auch für Ihren eigenen Schaden aufkommen.
Sind Sie hingegen unschuldig an dem Unfall, müssen Sie nicht für die Kosten aufkommen. Wenn Sie jedoch eine Teilschuld tragen, werden die Kosten entsprechend aufgeteilt.
Die Polizei verwendet in der Regel einen Unfallbericht, eine Unfallskizze oder Fotos vom Unfallort, um die Schuldfrage nach einem Verkehrsunfall zu klären. Sollte dies nicht möglich sein oder war die Polizei nicht vor Ort, besteht die Möglichkeit, einen Sachverständigen zu beauftragen, der ein professionelles KFZ-Gutachten der beteiligten Fahrzeuge erstellt. Eine eindeutige Klärung der Schuldfrage ist für die Versicherung von großer Bedeutung.
Gegensätzlich zur verbreiteten Meinung ist der Hintermann nicht automatisch für einen Auffahrunfall verantwortlich. Wenn der Fahrer vor Ihnen zum Beispiel unerwartet eine Vollbremsung durchführt und Sie keine Möglichkeit hatten, rechtzeitig zu reagieren, tragen Sie keine Schuld. Es können jedoch besondere Umstände wie das plötzliche Auftauchen von Tieren oder Kindern auf der Straße in Einzelfällen die Frage der Schuld beeinflussen.
Der Ablauf im Falle eines Unfalls beinhaltet die Schadensregulierung und die Auszahlung von Schadensersatz, um sicherzustellen, dass die unverschuldete Partei in ihre vorherige Position vor dem Unfall zurückversetzt wird. Dieses Ziel strebt eine Ausgewogenheit zwischen den Parteien an.
Wenn es eine Teilschuld gibt, werden die Anwaltskosten proportional erstattet. Jede Partei trägt die Kosten, für die sie gemäß der Haftungsquote verantwortlich ist. Dies betrifft sowohl die Kosten für Schäden am Fahrzeug als auch an Personen sowie die Anwaltskosten.
Fahrlässiges und unvorsichtiges Fahren kann zu Punkten in Flensburg, Bußgeldern oder einem Fahrverbot führen. Wenn es zu einem Unfall kommt und der Fahrerflucht begeht oder unterlässt Erste Hilfe zu leisten, kann sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Außerdem kann eine Freiheitsstrafe drohen, wenn Ihr unachtsames Fahren als fahrlässige Körperverletzung eingestuft wird.
Es wird empfohlen, am Unfallort ruhig zu bleiben und falls nötig Erste Hilfe zu leisten oder einen Krankenwagen zu rufen. Lassen Sie die Polizei Ihre Daten aufnehmen, aber vermeiden Sie unbedingt, ein Schuldeingeständnis abzugeben. In diesem Fall kann Ihnen ein Anwalt helfen und ist zu empfehlen.
Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, kann es ratsam sein, einen Anwalt zu konsultieren. Ein Rechtsanwalt kann Sie über Ihre Rechte und Pflichten informieren, unabhängig davon, ob Sie unschuldig, teilweise schuldig oder angeblich hauptverantwortlich sind. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche abzuwehren oder durchzusetzen.

Normalerweise übernimmt der Hauptverursacher eines Unfalls die Kosten für einen Anwalt im Verkehrsrecht, also die Person, die für den Unfall verantwortlich ist. In den meisten Fällen wird dies von der Haftpflichtversicherung oder gegebenenfalls von der Vollkaskoversicherung übernommen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen bei der Regulierung von Schäden behilflich sein.

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