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Erste wichtige Schritte als Vermächtnisnehmer

Fachbeitrag im Erbrecht

1. Erste Maßnahme: Eröffnung des Testaments

Zunächst muss ich das Testament offiziell eröffnen. Zu diesem Zweck informiert das Nachlassgericht die Erben und Vermächtnisnehmer über den Inhalt des Testaments. Diese erhalten anschließend eine Abschrift des Testaments, aus der ihr Vermächtnis hervorgeht.

2. Durchsetzung des Anspruchs

Nach der Eröffnung des Testaments sollten Sie Ihren Anspruch schriftlich und nachweisbar gegenüber den Erben geltend machen. Grundsätzlich richtet sich dieser Auskunftsanspruch gegen den Erben. Hat der Erblasser eine Testamentsvollstreckung bestimmt, obliegt die Auskunftspflicht dem Testamentsvollstrecker.

Je nach Umfang und Inhalt des Vermächtnisanspruchs gelten für den Testamentsvollstrecker dieselben Anforderungen wie für den Erben. Daher kann auch der Testamentsvollstrecker verpflichtet sein, Unterlagen oder ein Nachlassverzeichnis vorzulegen, damit der Vermächtnisnehmer seinen Anspruch überprüfen kann.

3. Achten Sie unbedingt auf die Einhaltung der Fristen!

Als Vermächtnisnehmer sollten Sie sich über die gesetzlichen Fristen informieren. Normalerweise muss das Vermächtnis innerhalb von drei Jahren nach dem Tod des Erblassers geltend gemacht werden.

Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Dies ist in der Regel der Zeitpunkt, zu dem der Vermächtnisnehmer von seinem Vermächtnisanspruch und der Person des Erben Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

4. Überprüfung des Vermächtnisses

Von großer Bedeutung ist es auch, genau festzustellen, was Ihnen vermacht wurde. Ein Vermächtnis kann nämlich unterschiedliche Formen annehmen: Geldbeträge, Immobilien, Wertpapiere oder persönliche Gegenstände. Daher müssen Sie sicherstellen, dass der Wert des Vermächtnisses richtig ermittelt wird.

5. Konsequenzen der Auskunftsverweigerung durch den Erben!

Wenn der Erbe seiner Pflicht zur Auskunftserteilung nicht nachkommt, kann ich als Rechtsanwalt die Auskunft für den Vermächtnisnehmer gerichtlich durchsetzen. 

Der Anspruch auf Auskunft wird durch das Gericht durchgesetzt, indem entweder Zwangsgeld oder Zwangshaft angeordnet wird. Die Entscheidung über die geeignete Maßnahme liegt beim zuständigen Gericht.

6. Einen Rechtsanwalt für Erbrecht hinzuziehen

Die oben genannten Ausführungen verdeutlichen den Regelfall eines Vermächtnisses und dessen Durchsetzung. Oft entstehen jedoch erhebliche Probleme zwischen Erben und Vermächtnisnehmern, die zu jahrelangen Streitigkeiten und gerichtlichen Auseinandersetzungen führen können. Um diese Konflikte zu vermeiden und um Vermächtnisansprüche korrekt geltend zu machen, ist es ratsam, rechtlichen Rat von einem auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt einzuholen.

Meine Anwaltskanzlei bietet Ihnen kompetente Beratung in allen Fragen rund um das Erbrecht. Egal, ob es um die korrekte testamentarische Anordnung eines Vermächtnisses oder um die Durchsetzung eines bestehenden Anspruchs geht, ich stehe Ihnen zur Seite. Lassen Sie sich von mir umfassend und professionell im Bereich Erbrecht unterstützen.

Kontaktieren Sie meine Anwaltskanzlei für Erbrecht für eine individuelle und lösungsorientierte Beratung zu Ihrem Vermächtnis und allen erbrechtlichen Angelegenheiten. Vermeiden Sie langwierige Streitigkeiten und sorgen Sie für klare Verhältnisse – ich bin Ihr Experte im Erbrecht.
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Häufige Fragen zum Vermächtnis und zur Durchsetzung von Vermächtnisansprüchen

Ein Vermächtnis ist eine letztwillige Zuwendung, durch die der Erblasser einer Person – dem Vermächtnisnehmer – einen Anspruch auf einen bestimmten Vermögenswert aus dem Nachlass zuwendet, ohne sie zum Erben zu machen.

Nach dem Erbfall hat der Vermächtnisnehmer einen schuldrechtlichen Anspruch auf Erfüllung des Vermächtnisses. Dieser Anspruch richtet sich regelmäßig gegen den Erben und nicht gegen die Erbengemeinschaft als solche.

Das Vermächtnis ist gegenüber dem oder den Erben geltend zu machen. Wurde eine Testamentsvollstreckung angeordnet, richtet sich der Anspruch gegen den Testamentsvollstrecker.

Das Testament ist die maßgebliche Grundlage für Art, Umfang und Inhalt des Vermächtnisses. Nur aus der letztwilligen Verfügung ergibt sich, was der Erblasser dem Vermächtnisnehmer zugewandt hat.
Der Anspruch aus dem Vermächtnis unterliegt der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Vermächtnisnehmer Kenntnis vom Erbfall und vom Erben erlangt hat (§§ BGB).

Verweigert der Erbe die erforderliche Auskunft über den Nachlass, kann der Vermächtnisnehmer diese gerichtlich einfordern. Das Gericht kann zur Durchsetzung Zwangsmittel anordnen.

Der Pflichtteil betrifft in erster Linie pflichtteilsberechtigte Erben. Ein Vermächtnisnehmer kann jedoch zugleich pflichtteilsberechtigt sein, was bei der rechtlichen Bewertung des Anspruchs zu berücksichtigen ist.
Ja. Ein Vermächtnis kann nicht nur durch Testament, sondern auch durch Erbvertrag wirksam angeordnet werden. Die Durchsetzung erfolgt in beiden Fällen nach denselben Grundsätzen.
Die Kosten hängen vom Umfang des Vermächtnisses, dem Streitwert und davon ab, ob eine gerichtliche Durchsetzung erforderlich ist. Häufig lassen sich Streitigkeiten durch frühzeitige anwaltliche Beratung vermeiden.
Die Hinzuziehung eines Anwalts ist insbesondere dann ratsam, wenn Unklarheiten über den Umfang des Vermächtnisses bestehen oder der Erbe die Erfüllung verweigert. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihre Ansprüche rechtssicher durchsetzen.

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