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Neuerungen im Verkehrsrecht 2026: Wichtige Reformen für Autofahrer und Fahrzeughalter

Fachbeitrag im Verkehrsrecht

Welche wesentlichen Neuerungen werden im Verkehrsrecht im Jahr 2026 wirksam?

Im Jahr 2026 treten in Deutschland und im europäischen Ausland zahlreiche Änderungen im Verkehrsrecht in Kraft. Diese betreffen sowohl technische Vorgaben für Fahrzeuge als auch steuerliche, digitale und verwaltungsrechtliche Regelungen. Während sich einige Neuerungen unmittelbar auf den Alltag von Autofahrern auswirken, richten sich andere insbesondere an Hersteller, Fahrzeughalter oder Personen mit hoher beruflicher Mobilität. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen zeigt, womit künftig zu rechnen ist.

Digitalisierung: Führerschein, Fristen für den Umtausch und neue Nachweispflichten

Deutschland plant, den digitalen Führerschein bereits bis Ende 2026 einzuführen, was deutlich früher ist als im gesamten EU-Raum. Der Führerschein wird künftig auch in digitaler Form über das Smartphone zugänglich sein, bleibt jedoch lediglich ein Ergänzungsdokument. Der Kartenführerschein behält seine Gültigkeit. Die Digitalisierung soll langfristig die Verwaltung und die Kontrollen erleichtern.

Besonders wichtig ist der verpflichtende Führerscheinumtausch: Personen, die ihren Kartenführerschein zwischen 1999 und 2001 erhalten haben, sind verpflichtet, diesen bis zum 19. Januar 2026 in das aktuelle EU-Format umzutauschen. Für Fahrerinnen und Fahrer, die vor 1953 geboren wurden, gilt eine verlängerte Frist bis zum 19. Januar 2033.

Steuerliche und finanzielle Anpassungen: Pendlerpauschale, CO₂-Kosten und Kraftstoffpreise

Zu Beginn des Jahres 2026 wird die Pendlerpauschale auf 38 Cent pro Kilometer angehoben, um somit Berufspendler zu entlasten. Gleichzeitig wird der CO₂-Preis angehoben, da dieser künftig über Emissionszertifikate festgelegt wird. Der prognostizierte Preisrahmen von 55 bis 65 Euro pro Tonne dürfte voraussichtlich zu höheren Preisen für Benzin und Diesel führen. Pro Liter Benzin könnten etwa drei Cent zusätzliche Kosten anfallen, bei Diesel möglicherweise etwas mehr. Die tatsächlichen Preise sind zudem von Marktbedingungen wie dem Ölpreis abhängig.

Verschärfte Umwelt- und Technikvorschriften: Euro 6e und Euro 7

Ab Januar 2026 wird für neu zugelassene Pkw die Abgasstufe Euro 6e in Kraft treten. Diese stellt die Übergangsphase zur bevorstehenden Euro-7-Norm dar, die ab dem 29. November 2026 zunächst für neu entwickelte Fahrzeugtypen verbindlich sein wird. Im Jahr 2027 müssen letztlich alle Neuzulassungen die Euro-7-Vorgaben erfüllen. Die neue Norm beinhaltet erstmals eine deutlich genauere Messung ultrafeiner Partikel und berücksichtigt zusätzlich Brems- und Reifenabrieb in der Bewertung. Ziel ist es, die Emissionen umfassender zu erfassen und die Schadstoffbelastung im Straßenverkehr weiter zu senken.

Sicherheitssysteme und neuartige technische Pflichtausstattungen

Ab dem 1. Januar 2026 wird das aktualisierte NG-eCall-System für neue Fahrzeugtypen verpflichtend sein. Es nutzt moderne Mobilfunkstandards und überträgt detailliertere Informationen an die Rettungsdienste. Ab 2027 werden nur noch Fahrzeuge mit diesem System für die Neuzulassung zugelassen. Zudem werden ab dem 7. Juli 2026 weitere Assistenzsysteme vorgeschrieben, darunter die Notbremsassistenz zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer, Ablenkungswarnsysteme für den Fahrer sowie ein erweiterter Fußgängerschutz. Der Notfall-Spurhalteassistent wird zusätzlich auf andere Fahrzeugarten ausgeweitet.

Neue Regelungen im Alltag: E-Scooter, Online-Widerruf und angepasste Verkehrsflächen

Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern sind künftig nur verpflichtet, Radwege zu nutzen, wenn eine ausdrückliche Benutzungspflicht gegeben ist. Dies führt zu einer stärkeren Vermischung des Straßenverkehrs, was neue Haftungsfragen aufwerfen kann. Im digitalen Bereich wird ab dem 19. Juni 2026 die Pflicht zur Bereitstellung eines Widerrufs-Buttons für Onlineverträge wirksam. Ich als Rechtsanwalt muss darauf hinweisen, dass Unternehmen eine gut sichtbare Schaltfläche bereitstellen müssen, damit Verbraucher ihr Widerrufsrecht problemlos ausüben können.

Aktuelle Anforderungen und Förderungen für Elektrofahrzeuge

Die Euro 7-Verordnung führt erstmals verbindliche Anforderungen an die Haltbarkeit von Antriebsbatterien für Elektrofahrzeuge ein. Nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern muss die Speicherkapazität noch mindestens 80 Prozent des ursprünglichen Wertes betragen, und nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern mindestens 72 Prozent. Zudem plant die Bundesregierung, die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis 2035 zu verlängern. Des Weiteren soll ein neues Förderprogramm für private Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen den Umstieg auf E-Mobilität fördern. Details zur konkreten Ausgestaltung werden noch bekanntgegeben.
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Europäische Entwicklungen in ausgewählten EU-Staaten

Im Ausland stehen ebenfalls bedeutende Veränderungen bevor. Österreich beabsichtigt, ab Mai 2026 kamerabasierte Zufahrtskontrollen für Innenstädte einzuführen, wobei unberechtigte Einfahrten mit hohen Bußgeldern geahndet werden können – dies betrifft auch ausländische Autofahrer. Griechenland setzt neue Tempolimits in Kraft, während in Spanien neue Vorschriften für das Verhalten bei Unfällen und Pannen erlassen werden. Wer im Ausland unterwegs ist, sollte sich frühzeitig informieren, um Sanktionen zu vermeiden.
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FAQs – Oft gestellte Fragen zu Veränderungen im Verkehrsrecht 2026

Ja. Personen, die ihren Kartenführerschein zwischen 1999 und 2001 erworben haben, sind verpflichtet, diesen bis zum 19. Januar 2026 in das EU-Scheckkartenformat umzutauschen. Für Personen, die vor 1953 geboren wurden, gilt eine verlängerte Frist bis 2033.
Nein. Der digitale Führerschein stellt lediglich einen zusätzlichen elektronischen Nachweis dar. Der physische Kartenführerschein bleibt weiterhin notwendig.
Aufgrund der neuen Preisbildung durch Emissionszertifikate kann der Preis für Benzin und Diesel um etwa drei Cent pro Liter steigen. Die tatsächlichen Kosten sind zudem von den Entwicklungen am Ölmarkt abhängig.
Ab Januar 2026 tritt die Übergangsnorm Euro 6e für Neuzulassungen in Kraft. Ab dem 29. November 2026 sind neu entwickelte Pkw verpflichtet, die strengere Euro-7-Norm zu erfüllen, bevor diese ab 2027 auf alle Neuzulassungen angewendet wird.
Ja. Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge wird voraussichtlich bis 2035 verlängert. Ein im Jahr 2026 zugelassenes E-Auto könnte somit nahezu zehn Jahre lang von der Steuer befreit sein.
Neu zugelassene Pkw müssen unter anderem mit einem erweiterten Notbremsassistenzsystem, einem Ablenkungswarnsystem sowie einem verbesserten Fußgängerschutz ausgestattet sein. Zudem wird der Notfall-Spurhalteassistent auf weitere Fahrzeugtypen ausgeweitet.
E-Scooter sind künftig nur dann verpflichtet, Radwege zu nutzen, wenn eine ausdrückliche Benutzungspflicht besteht. Dies führt dazu, dass sie vermehrt auf der Fahrbahn fahren werden, was neue Haftungsfragen aufwirft.
Ab dem 19. Juni 2026 sind Unternehmen, die Verträge über Online-Oberflächen anbieten, verpflichtet, einen digitalen Widerrufs-Button anzubieten. Dies dient dazu, dass Verbraucher ihr Widerrufsrecht schneller in Anspruch nehmen können.
NG-eCall stellt ein zeitgemäßes vernetztes Notrufsystem dar, das über 4G/5G-Netzwerke kommuniziert. Für neue Fahrzeugmodelle wird es ab dem 1. Januar 2026 verpflichtend sein und ab 2027 gilt dies für sämtliche Neuwagen.
Österreich beabsichtigt, ab Mai 2026 kamerabasierte Zufahrtskontrollen in den Innenstädten einzuführen. Bei unbefugtem Befahren drohen erhebliche Geldbußen – auch für ausländische Fahrer. Auch Griechenland und Spanien setzen neue verkehrsrechtliche Bestimmungen in Kraft.

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Verkehrsrecht-Mobile

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