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Sorgerechtsstreit mit Auslandsbezug: BVerfG weist Verfassungsbeschwerde von Block-Erbin zurück

Fachbeitrag im Familienrecht

Sorgerechtsstreit mit internationalem Bezug: Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde der Block-Erbin abgelehnt.

Im langjährigen Sorgerechtsstreit zwischen Christina Block und ihrem in Dänemark lebenden Ex-Mann hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde der Mutter zurückgewiesen.
Die bekannte Steakhaus-Erbin kämpft seit Jahren um das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder – mittlerweile läuft zudem ein Strafverfahren gegen sie wegen mutmaßlicher Kindesentziehung.

Der Fall verdeutlicht, wie komplex und emotional aufgeladen Sorgerechtsverfahren mit internationalem Bezug sein können – insbesondere wenn ein Elternteil im Ausland lebt oder ein möglicher Verstoß gegen das Aufenthaltsbestimmungsrecht im Raum steht.

BVerfG: Verfassungsbeschwerde von Christina Block im Sorgerechtskonflikt zurückgewiesen

Ein brisanter Sorgerechtsfall mit internationalem Hintergrund erregt Aufmerksamkeit: In der Silvesternacht 2023 sollen maskierte Männer den Vater der Kinder, Unternehmensberater Stephan Hensel, überfallen und die beiden Kinder – damals zehn und 13 Jahre alt – gewaltsam nach Deutschland gebracht haben.

Im Mittelpunkt des Verfahrens steht Christina Block, Erbin der bekannten Block House Steakhaus-Kette, die sich seit Jahren mit ihrem Ex-Mann um das Sorgerecht streitet. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat mittlerweile Anklage wegen Kindesentziehung gegen Block sowie ihren Lebensgefährten, den ehemaligen Sportmoderator Gerhard Delling, erhoben.

Gleichzeitig wurde nun auch der familienrechtliche Weg endgültig beendet: Das Bundesverfassungsgericht hat Blocks Verfassungsbeschwerde im Sorgerechtsverfahren nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 09.04.2025 – 1 BvR 1618/24).

Ich als Rechtsanwalt für Familienrecht habe mich auf grenzüberschreitende Sorgerechtsfälle, Kindesentziehung und internationale Familienkonflikte spezialisiert. Ich vertrete Ihre Rechte mit Weitblick – rechtlich fundiert, diskret und konsequent.

Internationaler Sorgerechtsstreit: Aufenthaltsbestimmungsrecht für Christina Block – Umsetzung in Dänemark misslingt

Im schwierigen Sorgerechtsverfahren zwischen mir, Christina Block, und Stephan Hensel geht es um insgesamt vier gemeinsame Kinder. Während eine volljährige Tochter beim Vater in Dänemark lebt und eine 16-Jährige auf eigenen Wunsch bei mir in Hamburg, beziehe ich mich im aktuellen Verfahren auf die zwei jüngeren Kinder.

Diese kehrten nach einem ursprünglich nur kurz geplanten Besuch beim Vater in Dänemark nicht zurück. Stephan Hensel, der dort mit seiner neuen Frau lebt, verweigerte die Rückführung, obwohl die Kinder bei mir in Deutschland leben sollten. Ich erschöpfte sämtliche rechtlichen Mittel, um die Kinder zurückzuholen – blieb jedoch vor dem Familiengericht zunächst erfolglos, obwohl der Vater ein gerichtlich angeordnetes Gutachten boykottierte.

Auf meine Beschwerde hin entschied das OLG Hamburg, dass mir das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht. Doch auch dieser rechtskräftige Beschluss wurde in Dänemark nicht umgesetzt: Die dortigen Behörden verweigerten die Vollstreckung unter Hinweis auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung.

Ich bin im Familienrecht auf grenzüberschreitende Sorgerechtsstreitigkeiten, Kinderrückführungsverfahren und Aufenthaltsbestimmungsrecht spezialisiert. Ich begleite Sie durch alle Instanzen – sowohl national als auch international.

Christina Block unter Druck: Vorwurf der Entführung im internationalen Sorgerechtsstreit

Nach einem jahrelangen Sorgerechtsstreit um zwei gemeinsame Kinder mit ihrem Ex-Mann Stephan Hensel sieht sich Christina Block nun strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt. Medienberichten zufolge soll sie ein Entführungskommando beauftragt haben, um ihre Kinder von Dänemark nach Deutschland zu bringen – ein Vorwurf, der derzeit im Rahmen des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens geklärt wird.

Die Hamburger Unternehmerin hatte zuvor vergeblich versucht, ihre Sorgerechtsansprüche sowohl in Deutschland als auch in Dänemark durchzusetzen. Obwohl das OLG Hamburg ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusprach, wurde dieser Beschluss in Dänemark nicht vollstreckt – die dortigen Behörden sahen das Kindeswohl gefährdet. Block habe laut den Ermittlungsakten begonnen, alternative Wege zu suchen: Sie habe ehemalige Sicherheitsbeamte, Ex-Geheimdienstler und politische Kontakte hinzugezogen. Seit Januar 2024 leben die beiden Kinder wieder bei ihrer Mutter in Hamburg.

Während Christina Block in Dänemark weiterhin juristisch gegen den Sorgerechtsentzug vorging, übertrug ein dortiges Gericht dem Vater das alleinige Sorgerecht. Auch die deutschen Gerichte erklärten sich inzwischen mehrheitlich für unzuständig, da die Kinder zu diesem Zeitpunkt bereits längere Zeit in Dänemark lebten.

Ich als Rechtsanwalt für Familienrecht unterstütze Mandanten in hochkomplexen Sorgerechtsverfahren mit Auslandsbezug, einschließlich Verfahren zur Kinderrückführung, der Vollstreckung ausländischer Entscheidungen und der internationalen Zuständigkeit.

BVerfG weist die Verfassungsbeschwerde von Christina Block im Sorgerechtsstreit zurück – die Kinder leben dauerhaft in Dänemark.

Christina Block, die seit vielen Jahren mit ihrem Ex-Mann um das Sorgerecht für ihre gemeinsamen Kinder kämpft, hat auch vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) keinen Erfolg gehabt. Sie hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt, da deutsche Gerichte sich für unzuständig erklärt hatten, nachdem die Kinder längere Zeit in Dänemark gelebt hatten.

Block rügte unter anderem eine Verletzung ihres Elternrechts gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG sowie eine Verletzung ihres Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art. 20 Abs. 3 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG). Das BVerfG wies die Beschwerde jedoch zurück.

Obwohl ihr Grundrecht auf elterliche Sorge betroffen ist, hat das OLG Hamburg nachvollziehbar dargelegt, dass die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Dänemark haben und sich dort sozial integriert haben. Die Entscheidung steht im Einklang mit dem Kindeswohl und stellt keine grundlegend fehlerhafte Auslegung des Elternrechts dar.

Auch der frühere Beschluss, mit dem das OLG Hamburg dem Vater das Sorgerecht zugesprochen hat, kann verfassungsrechtlich nicht mehr überprüft werden – es fehlt laut Gericht am Rechtsschutzinteresse, nachdem die Zuständigkeit deutscher Gerichte inzwischen verneint wurde.

Ich bin auf komplexe Verfahren mit internationalem Bezug, Sorgerechtskonflikte und Verfassungsbeschwerden in familienrechtlichen Angelegenheiten spezialisiert. Ich vertrete Sie mit Erfahrung und Fingerspitzengefühl – bundesweit und in Zusammenarbeit mit ausländischen Rechtsanwälten.

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Häufige Fragen zum internationalen Sorgerechtsstreit Christina Block

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde von Christina Block nicht zur Entscheidung angenommen und damit die vorangegangenen familiengerichtlichen Entscheidungen bestätigt.
Die Beschwerdeführerin rügte eine Verletzung ihres Elternrechts sowie ihres Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz. Das BVerfG prüft in solchen Fällen ausschließlich verfassungsrechtliche Fragen, keine erneute Sachentscheidung.
Der gewöhnliche Aufenthalt der Kinder ist ein zentrales Kriterium für die internationale Zuständigkeit von Gerichten. Lebt ein Kind dauerhaft im Ausland, sind häufig die Gerichte dieses Staates zuständig.
Die Gerichte gingen davon aus, dass die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Dänemark hatten und dort sozial integriert waren, sodass deutsche Gerichte ihre Zuständigkeit verloren.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht regelt, wo sich ein Kind dauerhaft aufhalten darf. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten kann die Durchsetzung eines solchen Rechts im Ausland erheblich erschwert sein.
Die dänischen Behörden lehnten die Vollstreckung unter Hinweis auf eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls ab, obwohl der Beschluss in Deutschland rechtskräftig war.
Von internationaler Kindesentziehung spricht man, wenn ein Kind widerrechtlich über eine Staatsgrenze hinweg verbracht oder dort zurückgehalten wird, ohne Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils.
Gegen Christina Block wurde Anklage wegen mutmaßlicher Kindesentziehung erhoben. Das strafrechtliche Verfahren ist unabhängig vom familienrechtlichen Sorgerechtsverfahren zu beurteilen.
Das Kindeswohl ist oberster Maßstab aller gerichtlichen Entscheidungen. Es kann dazu führen, dass nationale Entscheidungen im Ausland nicht vollstreckt werden.
Solche Verfahren betreffen häufig mehrere Rechtsordnungen, unterschiedliche Zuständigkeitsregeln sowie internationales Familien- und Strafrecht, was sie rechtlich und tatsächlich besonders anspruchsvoll macht.

Rechtsgebiet

Familienecht-Mobile

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