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Unterhaltsvereinbarung bei Trennung und Scheidung - Streit vermeiden und rechtzeitig absichern

Fachbeitrag im Familienrecht

Unterhaltsvereinbarung bei Trennung und Scheidung – Streit vermeiden und rechtzeitig absichern

Eine Trennung oder Scheidung wirft oft viele Fragen zum Thema Unterhalt auf. Wer muss wie viel zahlen – und wie lange? Ob Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt: Die Unterhaltsansprüche führen häufig zu Konflikten zwischen den ehemaligen Partnern. Mit einer individuell ausgearbeiteten Unterhaltsvereinbarung lassen sich spätere Streitigkeiten vermeiden. Eine solche Vereinbarung sorgt für klare Regelungen und schafft finanzielle Sicherheit – sowohl für die Kinder als auch für die Ex-Partner. Doch worauf kommt es an, wenn Sie eine rechtssichere Unterhaltsvereinbarung aufsetzen möchten?

Im folgenden Beitrag beantworten unsere Anwälte für Familienrecht Ihre Fragen rund um die Unterhaltsvereinbarung.

Was ist eine Unterhaltsvereinbarung? – Klarheit bei Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt schaffen

Bei einer Trennung oder Scheidung spielen Fragen rund um den Unterhalt eine entscheidende Rolle. Insbesondere geht es um den Kindesunterhalt, den ein Kind ab dem Zeitpunkt der Trennung der Eltern beanspruchen kann. Darüber hinaus besteht oft ein Anspruch auf Trennungsunterhalt für den wirtschaftlich schwächeren Ehepartner während des Getrenntlebens sowie auf nachehelichen Ehegattenunterhalt nach der Scheidung.

Eine Unterhaltsvereinbarung – auch Unterhaltsvertrag genannt – regelt verbindlich, wer welche Unterhaltszahlungen leisten muss und in welcher Höhe. Damit schaffen die Beteiligten Klarheit und vermeiden langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen. Durch eine einvernehmliche Unterhaltsregelung lassen sich Konflikte vermeiden und oft individuelle Lösungen finden, die beiden Seiten gerecht werden.

Warum ist eine Unterhaltsvereinbarung sinnvoll?

In vielen Fällen ist es sinnvoller, eine außergerichtliche Unterhaltsvereinbarung zu treffen, anstatt das Familiengericht über den Unterhalt entscheiden zu lassen. Die gerichtlichen Entscheidungen entsprechen häufig den Ergebnissen, die bei einer verständigen Einigung im Rahmen einer Unterhaltsvereinbarung erzielt werden können – jedoch ohne die zusätzlichen Belastungen eines Gerichtsverfahrens.

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Ist ein Verzicht auf Unterhalt rechtlich möglich?

Die Frage, ob Unterhalt verzichtbar ist, beschäftigt viele getrennte oder geschiedene Ehepartner. Die klare Antwort lautet: Ein Verzicht auf zukünftige Unterhaltsansprüche ist rechtlich unzulässig. Das sogenannte Verzichtsverbot ist im § 1614 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt und dient dem Schutz des Unterhaltsberechtigten.

Warum ist der Verzicht auf Unterhalt verboten?

Der Gesetzgeber möchte verhindern, dass jemand durch den Verzicht auf Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt in finanzielle Not gerät und später auf staatliche Sozialleistungen angewiesen ist. Ein solcher Verzicht würde dem unterhaltspflichtigen Ehepartner ermöglichen, sich seiner Verantwortung zu entziehen – obwohl die Bedürftigkeit des anderen Teils bestehen bleibt. Aus diesem Grund sind Vereinbarungen, die einen künftigen Unterhaltsverzicht zum Inhalt haben, rechtlich unwirksam.

Gibt es Ausnahmen beim Unterhaltsverzicht?

Ein Verzicht ist lediglich auf bereits entstandene Unterhaltsrückstände möglich. Das betrifft also Ansprüche auf Unterhalt aus der Vergangenheit, die der Unterhaltsberechtigte vertraglich aufgeben kann. Allerdings sollte ein solcher Verzicht gut überlegt sein, da dieser erhebliche finanzielle Auswirkungen haben kann. In jedem Fall empfiehlt sich die Beratung durch einen erfahrenen Anwalt für Familienrecht, um die rechtlichen Konsequenzen umfassend zu prüfen.

Vermeiden Sie kostspielige Fehler und unnötige Streitigkeiten. Unsere erfahrenen Anwälte für Familienrecht unterstützen Sie bei der Erstellung oder Prüfung Ihrer Unterhaltsvereinbarung – individuell, rechtssicher und durchsetzbar.

Welche Form ist für eine Unterhaltsvereinbarung sinnvoll und rechtssicher?

Wer eine Unterhaltsvereinbarung treffen möchte – sei es zum Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelichen Ehegattenunterhalt – sollte die richtige Form wählen. Denn nur eine formgerecht abgeschlossene Vereinbarung bietet Rechtssicherheit und ist im Zweifel auch zwangsweise vollstreckbar.

Formfreie Unterhaltsvereinbarung – ist das ausreichend?

Grundsätzlich sind Vereinbarungen zum Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt formfrei möglich. Das bedeutet, Sie können sich mit Ihrem Ex-Partner einvernehmlich auf eine Unterhaltsregelung einigen – schriftlich, mündlich oder privatschriftlich. Das Gleiche gilt für den nachehelichen Ehegattenunterhalt, allerdings nur, wenn die Scheidung bereits rechtskräftig ist.

Achtung: Treffen Sie eine Unterhaltsvereinbarung zum Ehegattenunterhalt vor Rechtskraft der Scheidung, schreibt das Gesetz die notarielle Beurkundung vor (§ 1585c BGB). Fehlt diese Form, ist die Vereinbarung unwirksam und rechtlich nicht durchsetzbar.

Warum ist eine notarielle Beurkundung bei Unterhaltsvereinbarungen empfehlenswert?

Auch wenn das Gesetz formfreie Vereinbarungen grundsätzlich zulässt, empfehlen wir als Anwälte für Familienrecht immer die notarielle Beurkundung.

Der Grund: Eine privatschriftliche oder mündliche Vereinbarung bietet Ihnen keine Möglichkeit der Zwangsvollstreckung, sollte der unterhaltspflichtige Elternteil oder Ex-Ehepartner später nicht zahlen. Ohne notariell beurkundete Unterhaltsvereinbarung oder gerichtlichen Titel sind Sie auf die freiwillige Zahlung angewiesen.

Mit einer notariellen Urkunde erhalten Sie einen vollstreckbaren Titel. Bleibt die Zahlung aus, können Sie damit direkt Maßnahmen wie die Pfändung des Gehalts oder des Bankkontos einleiten – ohne langwierige Gerichtsverfahren.

Gerichtliche Protokollierung als Alternative

Alternativ zur notariellen Beurkundung besteht die Möglichkeit, eine Unterhaltsvereinbarung im Rahmen eines mündlichen Scheidungstermins vor dem Familiengericht gerichtlich protokollieren zu lassen. Auch diese gerichtlich protokollierte Vereinbarung ist zwangsweise vollstreckbar und bietet dieselbe rechtliche Sicherheit wie eine notarielle Beurkundung.

Lassen Sie Ihre Unterhaltsvereinbarung professionell prüfen! Unsere erfahrenen Anwälte für Familienrecht sorgen dafür, dass Ihre Unterhaltsvereinbarung formal und inhaltlich rechtssicher gestaltet wird. So sichern Sie sich und Ihre Familie ab – ohne spätere Überraschungen. Jetzt Beratungstermin vereinbaren!

Unterhaltsvereinbarung im Rahmen einer Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung treffen

Bei einer Trennung oder Scheidung geht es nicht nur um den Unterhalt, sondern auch um viele weitere rechtliche und finanzielle Fragen. Neben der Regelung von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt sind oft auch der Zugewinnausgleich, der Versorgungsausgleich, die Nutzung der ehelichen Wohnung, die Verteilung des Hausrats oder die Übernahme gemeinsamer Verbindlichkeiten zu klären: Wer übernimmt den Mietvertrag? Wer zahlt welche Schulden?

Damit es nicht zu langwierigen Streitigkeiten kommt, empfiehlt es sich, all diese Punkte in einer umfassenden Trennungsvereinbarung oder Scheidungsfolgenvereinbarung zu regeln.

Warum ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll?

Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung schaffen Sie klare Verhältnisse – sowohl während der Trennung als auch nach der rechtskräftigen Scheidung. Vor allem bei finanziellen Regelungen wie dem Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt oder der Vermögensaufteilung ist es wichtig, verbindliche und rechtssichere Vereinbarungen zu treffen. Eine solche Einigung entlastet beide Seiten emotional und finanziell und reduziert das Risiko kostspieliger Gerichtsverfahren.

Notarielle Beurkundung sorgt für Rechtssicherheit

Wir empfehlen, eine Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung stets notariell beurkunden zu lassen. Durch die notarielle Beurkundung wird die Vereinbarung rechtlich verbindlich und kann, falls nötig, auch zwangsweise vollstreckt werden. Außerdem verhindern Sie damit, dass im Verlauf des Scheidungsverfahrens einer der Ehepartner von bereits getroffenen Absprachen abrückt oder neue Forderungen stellt.

Eine professionelle, anwaltlich begleitete, Vereinbarung sorgt für Planungssicherheit und beugt späteren Auseinandersetzungen vor.

Unsere erfahrenen Anwälte für Familienrecht begleiten Sie bei der Erstellung und Abstimmung Ihrer Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung, individuell abgestimmt auf Ihre persönliche Situation.

Unterhaltsvereinbarung zum Kindesunterhalt – das sollten Sie wissen

Bei einer Trennung oder Scheidung müssen Eltern frühzeitig den Kindesunterhalt regeln, um die finanzielle Absicherung ihres minderjährigen Kindes zu gewährleisten. Eine Unterhaltsvereinbarung zum Kindesunterhalt schafft dabei klare Verhältnisse und hilft, Streitigkeiten zu vermeiden. Doch worauf sollten Eltern achten?

Wer kann eine Unterhaltsvereinbarung für das Kind treffen?

Als Elternteil handeln Sie bei der Vereinbarung zum Kindesunterhalt als gesetzlicher Vertreter Ihres Kindes. Besteht nach der Trennung oder Scheidung das gemeinsame Sorgerecht, ist in der Regel der Elternteil zur Vertretung berechtigt, bei dem das Kind lebt (§ 1629 Abs. 2 BGB). Dieser Elternteil kann den Kindesunterhalt gegenüber dem anderen Elternteil geltend machen und eine entsprechende Vereinbarung treffen.

Jugendamtsurkunde als rechtssicherer Unterhaltstitel

Eine Unterhaltsvereinbarung zum Kindesunterhalt sollte immer rechtlich abgesichert sein. Der unterhaltspflichtige Elternteil kann hierzu beim Jugendamt eine sogenannte Jugendamtsurkunde errichten lassen. Diese Urkunde dokumentiert die Verpflichtung zur Zahlung des Kindesunterhalts und dient als vollstreckbarer Unterhaltstitel. Zahlt der Verpflichtete später nicht, können auf Basis dieser Urkunde Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden – ohne zusätzliche gerichtliche Verfahren.

Eine notarielle Beurkundung des Kindesunterhalts ist in diesem Fall nicht zwingend erforderlich, da die Jugendamtsurkunde bereits die nötige rechtliche Sicherheit bietet.

Warum anwaltliche Beratung sinnvoll ist

Auch wenn die Ausstellung einer Jugendamtsurkunde unkompliziert erscheinen mag, sollten Eltern die Höhe des Kindesunterhalts und die rechtlichen Folgen einer Vereinbarung nicht unterschätzen. Ein erfahrener Anwalt für Familienrecht prüft, ob die Unterhaltsvereinbarung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und stellt sicher, dass die Ansprüche des Kindes vollständig gewahrt bleiben.

Unsere Anwälte für Familienrecht beraten Sie umfassend zur Höhe des Kindesunterhalts und unterstützen Sie bei der Erstellung rechtssicherer Unterhaltsvereinbarungen – außergerichtlich und durchsetzbar. Jetzt Beratungstermin vereinbaren!

Welche Vorteile bietet eine Unterhaltsvereinbarung?

Eine rechtssichere Unterhaltsvereinbarung sorgt für Klarheit und schafft die Grundlage für eine faire und konfliktfreie Regelung von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt. Gerade bei einer Trennung oder Scheidung bietet eine solche Vereinbarung zahlreiche Vorteile – sowohl finanziell als auch emotional. Unsere Anwälte für Familienrecht erläutern Ihnen, warum eine außergerichtliche Einigung häufig die bessere Lösung ist.

1. Klare Verhältnisse beim Kindesunterhalt schaffen

Mit einer Unterhaltsvereinbarung zum Kindesunterhalt legen Sie verbindlich fest, welche Beträge gezahlt werden sollen. Grundlage hierfür ist in der Regel die Düsseldorfer Tabelle, die als Leitlinie für die Berechnung dient. Eine einvernehmliche Regelung vermeidet langwierige Auseinandersetzungen und ermöglicht es, schnell und unkompliziert finanzielle Sicherheit für das Kind zu schaffen – ohne einen oft unnötigen Unterhaltsprozess vor Gericht.

2. Trennungsunterhalt rechtzeitig und fair regeln

Wer sich für eine außergerichtliche Vereinbarung zum Trennungsunterhalt entscheidet, sichert seinen Lebensunterhalt bereits während der Trennungsphase – und zwar auf Basis des bisherigen Lebensstandards und der Einkommensverhältnisse beider Ehepartner.

Ein gerichtliches Verfahren bedeutet hingegen oft, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte monatelang ohne finanzielle Unterstützung bleibt, bis das Familiengericht eine Entscheidung trifft. Da der Trennungsunterhalt in der Regel nur bis zum Ende des Trennungsjahres geschuldet wird, bietet eine schnelle Einigung eine deutlich bessere Perspektive für beide Seiten.

3. Ehegattenunterhalt nach der Scheidung individuell gestalten

Mit einer Unterhaltsvereinbarung zum nachehelichen Ehegattenunterhalt klären Sie im gegenseitigen Einvernehmen, ob und in welcher Höhe Unterhalt gezahlt wird. Typische Gründe für nachehelichen Unterhalt sind etwa die Betreuung gemeinsamer Kinder, Krankheit, Arbeitslosigkeit oder der Bedarf zur beruflichen Weiterbildung. Auch eine zeitliche Befristung oder eine Staffelung der Zahlungen lässt sich flexibel regeln. So erhalten beide Seiten Planungssicherheit.

4. Basis für eine einvernehmliche Scheidung schaffen

Eine umfassende Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung, die auch den Unterhalt regelt, ist die beste Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung. Diese verläuft deutlich kostengünstiger und schneller als eine streitige Scheidung vor Gericht. Sie vermeiden langwierige Auseinandersetzungen, emotionale Belastungen und die Ungewissheit, wie sich Ihre Rechte und Pflichten nach der Scheidung gestalten. Ein klarer Vorteil für alle Beteiligten – insbesondere, wenn gemeinsame Kinder im Spiel sind.

Unsere Anwälte für Familienrecht helfen Ihnen dabei, eine individuelle und rechtssichere Unterhaltsvereinbarung zu erstellen. So vermeiden Sie Streitigkeiten, sparen Kosten und schaffen klare Verhältnisse. Jetzt Beratungstermin vereinbaren!

Brauchen Sie für eine Unterhaltsvereinbarung einen Anwalt?

Die Antwort lautet: Ja, eine anwaltliche Beratung bei einer Unterhaltsvereinbarung ist dringend zu empfehlen. Eine Unterhaltsvereinbarung ist oft ein komplexes Vertragswerk, das umfassende Kenntnisse im Familienrecht und im Unterhaltsrecht voraussetzt. Wer ohne rechtlichen Beistand eigenständig Vereinbarungen trifft, riskiert, dass diese später als unwirksam oder unvollständig eingestuft werden – mit teuren und langwierigen Folgen.

Warum ist ein Anwalt für Familienrecht bei einer Unterhaltsvereinbarung so wichtig?

Eine rechtssichere Unterhaltsvereinbarung muss zahlreiche Aspekte berücksichtigen:

  • Die gesetzlichen Grundlagen zum Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichen Ehegattenunterhalt
  • Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse beider Ehepartner
  • Die Berücksichtigung von Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und anderen Scheidungsfolgen

Vor allem, wenn die Unterhaltsvereinbarung Teil einer umfassenden Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung ist, sollte sie in eine durchdachte Regelung aller Rechte und Pflichten beider Ehepartner eingebettet werden. So lassen sich Streitigkeiten vermeiden und klare Verhältnisse schaffen.

Welche Rolle spielt die Auskunft über Einkommen und Vermögen?

Die Höhe des Unterhalts hängt maßgeblich von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen beider Parteien ab. Haben Sie keinen vollständigen Überblick über das Einkommen Ihres Ex-Ehepartners oder Ihrer Ex-Partnerin, sollten Sie Ihren gesetzlichen Auskunftsanspruch geltend machen. Ein Fachanwalt für Familienrecht unterstützt Sie dabei, die notwendigen Informationen einzuholen und fachgerecht zu bewerten. Nur so lässt sich der Unterhalt rechtlich korrekt berechnen und absichern.

Warum reicht der Gang zum Notar nicht aus?

Zwar können Sie eine Unterhaltsvereinbarung auch direkt beim Notar beurkunden lassen – allerdings dürfen Notare keine parteiliche Beratung leisten. Das bedeutet: Ein Notar sorgt lediglich für die formelle Beurkundung, nicht aber für eine individuelle Interessenvertretung. Nur ein Anwalt für Familienrecht prüft Ihre persönliche Situation, berät Sie umfassend und setzt Ihre Rechte gezielt durch.

Ihr Anwalt entwirft eine maßgeschneiderte Unterhaltsvereinbarung, die Ihre familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt. Nach Abstimmung mit der Gegenseite kann diese Vereinbarung anschließend notariell beurkundet werden – rechtssicher und durchsetzbar.

Unsere Anwälte für Familienrecht beraten Sie individuell und vertreten konsequent Ihre Interessen. Lassen Sie Ihre Unterhaltsvereinbarung professionell erstellen und sorgen Sie für klare Verhältnisse. Jetzt Termin für eine Erstberatung vereinbaren!

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FAQs zur Unterhaltsregelung bei Trennung und Scheidung

Eine Unterhaltsvereinbarung regelt individuell den Kindes- und Ehegattenunterhalt nach Trennung oder Scheidung. Sie ist sinnvoll, um Streitigkeiten zu vermeiden, klare Beträge festzulegen und eine schnelle, außergerichtliche Lösung zu erzielen.

Ein zukünftiger Verzicht auf Kindes- oder Ehegattenunterhalt ist gesetzlich verboten (§ 1614 BGB). Lediglich bereits entstandene Unterhaltsrückstände können wirksam erlassen werden. Dazu ist anwaltliche Beratung dringend empfohlen.

Nicht immer. Vereinbarungen über Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt können formfrei geschlossen werden. Vor der Scheidung ist jedoch für Ehegattenunterhalt die notarielle Beurkundung verpflichtend (§ 1585c BGB).

Eine notarielle Beurkundung schafft Rechtssicherheit und ermöglicht die direkte Zwangsvollstreckung, wenn Zahlungen ausbleiben. Ohne notarielle Form sind Sie auf freiwillige Zahlungen angewiesen.

Die Höhe orientiert sich an der Düsseldorfer Tabelle sowie an Einkommen und Bedarf des Kindes. Eine Jugendamtsurkunde oder notarielle Vereinbarung sorgt für einen vollstreckbaren Titel.

Der betreuende Elternteil handelt als gesetzlicher Vertreter. Bei gemeinsamem Sorgerecht ist grundsätzlich der Elternteil verhandlungsberechtigt, bei dem das Kind lebt (§ 1629 Abs. 2 BGB).

Sie ist schneller, kostengünstiger und flexibler als ein Gerichtsverfahren. Individuelle Lösungen lassen sich einfacher finden, und beide Seiten erhalten Planungssicherheit für die Zeit nach der Trennung.

Wesentliche Punkte sind: Höhe des Kindesunterhalts, Regelung des Trennungs- und nachehelichen Unterhalts, Zahlungsmodalitäten, mögliche Befristungen sowie Anpassungsklauseln bei Einkommensänderungen.

Ja, dringend. Unterhaltsfragen sind komplex. Nur ein Anwalt prüft Ihre Ansprüche, berechnet den Unterhalt korrekt und erstellt eine rechtssichere Vereinbarung – abgestimmt auf Ihre Interessen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie kompetent bei der Prüfung, Berechnung und Gestaltung Ihrer Unterhaltsvereinbarung.

Ja, wenn sich wesentliche Umstände ändern – etwa Einkommen, Betreuungszeiten oder Lebenssituationen. Anpassungen sollten immer anwaltlich geprüft und gegebenenfalls erneut notariell beurkundet werden.

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