Hörhammer & Kunze – Ihre Rechtsanwälte aus Bad Sobernheim für professionelle Beratung.

Rechtsanwalt Familienrecht Bad Sobernheim

Experten im Familienrecht

Das Familienrecht betrifft jeden.

Jeder Mensch befindet sich in sozialen Verhältnissen, die mitunter herausfordernd sein können. Es ist allseits bekannt, dass dies nicht selten der Fall ist. Die Scheidungsrate in Deutschland liegt beispielsweise bei etwa 40 Prozent.

Familie - ein Grundrecht

Das Familienrecht ist unverzichtbar, um den immer komplexer werdenden Familienverhältnissen gerecht zu werden. Gemäß Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) genießt es grundrechtlichen Schutz. Ehe und Familie werden dabei vom Staat besonders unterstützt. Die Ehe wird gemäß dem traditionellen Modell verstanden, das seit der Öffnung der Ehe im Jahr 2017 auch gleichgeschlechtlichen Ehen gleichgestellt ist. Die Ehepartner haben die Freiheit, ihre Ehe einzugehen und zu gestalten, einschließlich der Wahl des Güterrechts. Die rechtliche Regelung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und nichtehelichen Lebensgemeinschaften fällt unter den weit gefassten Begriff der Familie. Hierunter fallen auch andere Verwandte, insbesondere Kinder (ungeachtet ihrer natürlichen oder gesetzlichen Verbindung, sei es durch Adoption oder anerkannte Vaterschaft). Dies geht einher mit den Rechten der Eltern. Eltern haben das Recht, ihre Kinder zu erziehen, sowie die Pflicht, für sie zu sorgen. Dies beinhaltet das Sorge- und Umgangsrecht, Entscheidungsrechte in Erziehungsfragen und die Unterhaltspflichten. In all diesen Bereichen hat das Wohl des Kindes oberste Priorität.

Hilfe bei (Streit)fragen im Familienrecht?

Der Umgang mit Familienstreitigkeiten - Eine effektive Lösung finden

Das Familienrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 1297-1921 geregelt. Zusätzlich gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG). Streitigkeiten im Familienrecht werden nach dem Familienverfahrensgesetz (FamFG) behandelt. Das FamFG unterscheidet in den §§ 111 und 112 FamFG zwischen Familienstreitigkeiten und Ehesachen. Unter Familienangelegenheiten fallen Gewaltschutzsachen, Fragen der Abstammung, Adoption sowie Haushalts- und Erziehungsfragen. Familienstreitigkeiten umfassen insbesondere das Güterrecht, Unterhaltspflichten und Versorgungsausgleich. Scheidungsverfahren, die mit dem Trennungsjahr verbunden sind, sind Teil der Ehesachen. Gemäß § 12 der Fachanwaltsordnung (FAO) umfasst das Familienrecht auch Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht sowie zum öffentlichen Recht. Es umfasst auch Verfahrens- und Kostenrecht im Familienbereich. Fragen, die das gemeinsam geführte Unternehmen betreffen, bis hin zur Höhe des Unterhaltsanspruchs gemäß der Düsseldorfer Tabelle sind daher relevant. Zuständig für familienrechtliche Angelegenheiten sind Familiengerichte, die eigene Abteilungen der Amtsgerichte sind, sowie das Oberlandesgericht als nächste Instanz. Diese arbeiten eng mit den örtlichen Jugendämtern zusammen.

Wie kann ich am besten eine Eheschließung vorbereiten?

Sie stehen vor der Hochzeit oder sind bereits frisch verheiratet? Haben Sie an einen Ehevertrag gedacht oder möchten Sie sich auf den Fall der Scheidung vorbereiten? Dafür ist die Unterstützung eines Anwalts erforderlich. Es mag seltsam klingen, aber es ist wahr. Da etwa 40% der Ehen geschieden werden, ist es sehr wahrscheinlich, dass es zu Streitigkeiten über Unterhaltsansprüche und den Zugewinnausgleich kommt. Selbst wenn Sie sich in allen anderen Bereichen einig sind, sollten Sie keine Ungewissheit bezüglich Geld oder Ihrer Kinder zulassen. Da es um Ihre Ehe geht, ist es besser, die rechtlichen Aspekte korrekt zu regeln. Wir, als Rechtsanwälte für Familienrecht, beraten Sie gerne zu Eheverträgen oder Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Es ist ratsam, sich frühzeitig zu einigen, anstatt später in einem Scheidungsverfahren streiten zu müssen. In diesem Zusammenhang ist professionelle Unterstützung von großer Bedeutung. Wir stellen eine neutrale Instanz dar und bieten eine objektive Beratung an, um einen für beide Parteien vorteilhaften Ausgleich zu schaffen.
Suchen Sie Hilfe bei einer rechtlichen Frage oder benötigen Sie Unterstützung bei der Erstellung eines Ehevertrags? Als erfahrener Rechtsanwalt können wir Ihnen mit unserer langjährigen Praxiserfahrung helfen, die juristischen Fallstricke zu umgehen und Ihnen kompetente Antworten auf Ihre Fragen bieten. 

Einvernehmliche Scheidung – wie klappt es reibungslos?

Möchten Sie eine einvernehmliche Scheidung durchführen? Haben Sie gemeinsame Kinder oder Vermögenswerte und möchten sich friedlich trennen? Scheidungen können nur durch ein gerichtliches Verfahren beschlossen werden. Die Einreichung eines Scheidungsantrags sowie Verfahren bezüglich Unterhalt und Versorgungsausgleich unterliegen der Anwaltspflicht. Daher ist es uns wichtig, dass Sie während des Prozesses professionell vertreten sind. Unser Ziel ist es, Ihre Scheidung fair zu gestalten. Wir beraten Sie umfassend, damit Sie keine Ansprüche übersehen und später nicht auf Kosten sitzenbleiben. Wir begleiten Sie vom Trennungsjahr bis zum Scheidungsurteil. Vor Einreichung des Scheidungsantrags berechnen wir Ihre Unterhalts- und Ausgleichsansprüche. Wir führen eine Korrespondenz mit Ihrem Ehepartner und finden eine verträgliche Lösung für das Sorgerecht und den Zugewinnausgleich. Unsere Grundsätze sind das Wohl des Kindes und eine gerechte Unterhaltsvereinbarung.

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung bei einvernehmlichen Scheidungen an. Dadurch sparen Sie nicht nur unnötige Gerichtskosten, sondern auch nervenaufreibenden Streit und wertvolle Lebenszeit.

Nicht einvernehmliche Scheidung - welche Punkte sollten beachtet werden?

Sie möchten sich unbedingt von Ihrem Ehegatten scheiden lassen? Können Sie sich in Ihrer Ehe nicht mehr einigen? Wir als Rechtsanwälte helfen Ihnen aus der schwierigen Situation. In einem Beratungsgespräch klären wir die Vermögenslage und besprechen die ersten rechtlichen Schritte. Auf Ihren Wunsch reichen wir den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein. Im Scheidungsverfahren setzen wir dann Ihre Ansprüche durch. Dies umfasst nicht nur Fragen des Güterrechts, wie den Zugewinnausgleich oder die Unterhaltspflicht, sondern auch Sorge- und Umgangsrechte mit Ihrem Kind. In einem kostenlosen Erstgespräch geben wir Ihnen Hinweise, was Sie beachten sollten.
Wir helfen Ihnen durch die Scheidung!

Wir arbeiten am Puls der aktuellen Rechtsprechung

Da das soziale Gefüge jedes Mandanten äußerst individuell ist, gibt es immer neue Verhandlungen über das Familienrecht. Dies betrifft wichtige persönliche Lebensentscheidungen, wie zum Beispiel kürzlich ein Familienstreit über die Impfung des gemeinsamen Kindes, der vom Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden wurde. In dieser Entscheidung kann die Zuständigkeit für die Entscheidung, ob ein Kind gegen das Coronavirus (SARS-CoV-2) geimpft werden sollte, auf den Elternteil übertragen werden, der den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) folgt. Hierbei soll besonders das Wohl des Kindes berücksichtigt werden. Das Wohl des Kindes soll auch dadurch gewährleistet werden, dass Großeltern Unterhaltszahlungen an ihre Enkel leisten müssen, wie vom Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Wenn die unterhaltsverpflichteten Eltern die finanzielle Verpflichtung nicht erfüllen können, kann auf die Großeltern als direkte Verwandte zurückgegriffen werden. Allerdings haben auch Eltern bestimmte Rechte, die sie einklagen müssen. Der BGH hat kürzlich entschieden, dass Samenspender ebenso ein Umgangsrecht mit den Kindern haben wie andere leibliche „normale“ Väter auch. Das Erziehungs- und Sorgerecht der Adoptiveltern muss zwar respektiert werden, schließt jedoch keinen Kontakt zum Spender per se aus.

Bei allen familienrechtlichen Anliegen bieten wir Ihnen fundierte rechtliche Beratung.

Unsere Tätigkeit für Sie

Da die Fragen sehr komplex sind, können die Situationen schwierig und belastend sein. Vor allem Kinder leiden oft darunter. Ich als Rechtsanwalt für Familienrecht stehe Ihnen zur Seite. Ich kümmere mich um alle Angelegenheiten des Familienrechts und sorge dafür, dass Sie Ihr Recht bekommen. Durch rechtlichen Beistand erleichtern Sie Ihre Situation und verteidigen sich vor und außerhalb des Gerichts. Meine weiteren Tätigkeiten umfassen dabei folgende Leistungen:

 

Eheschließung

  • Leistungen:
    • Erstellung eines Ehevertrags
    • Erstellung einer Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung

Einvernehmliche Scheidung/Trennung

    • Leistungen:
      • Einreichen eines Scheidungsantrags
      • Berechnung von Unterhaltsansprüchen
      • Abschluss von Unterhaltsvereinbarungen
      • Regelung von Ausgleichsansprüchen
      • Sorgerecht
      • Immobilienauseinandersetzungen 

Nicht einvernehmliche Scheidung

  • Leistungen:
    • Einreichen eines Scheidungsantrags
    • Vertretung vor dem Familiengericht
    • Unterhaltsklagen
    • Regelung des Zugewinnausgleichs
    • Sorgerecht / Umgangsrecht

 

Wir werden gerne für Sie tätig.

Häufige Fragen (FAQ)

Wenn die Eheleute standardmäßig im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben (das heißt, wenn kein Ehevertrag oder andere Vereinbarungen getroffen wurden), muss der Ehepartner mit dem höheren Zugewinn die Hälfte davon dem anderen geben. Dabei werden das Anfangs- und das Endvermögen beider Ehepartner gegeneinander aufgerechnet. Die Hälfte der Differenz wird dem anderen Ehepartner zugesprochen.

Gemäß § 114 Absatz 1 FamFG ist ein Rechtsanwalt erforderlich, um einen Antrag auf eine einvernehmliche Scheidung zu stellen. Bei der Website unseres Rechtsanwalts geht es speziell um diesen Thema.

Familiensachen und Familienstreitsachen sind in den Paragraphen §§ 111, 112 des FamFG aufgeführt. Die genannten Familiensachen umfassen Eheangelegenheiten (Scheidung, Aufhebung, Nichtigkeit), Kindschaftsangelegenheiten, Abstammungsfragen (Vaterschaftsanfechtung, Vaterschaftsfeststellung, Abstammungserklärung), Adoption, Gewaltschutz und Regelungen zum gemeinsamen Wohnraum und gemeinsamen Haushalt.
Der Güterstand bezieht sich auf die Vermögensverhältnisse zwischen den Ehepartnern. Falls keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, gilt der gesetzlich vorgeschriebene Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Gemäß diesem Modell verwaltet jeder Ehepartner sein eigenes Vermögen selbstständig.
Das Trennungsjahr gilt als Indiz für das Scheitern der Ehe. In Ausnahmefällen kann auf das Trennungsjahr verzichtet werden. Wenn beide Parteien einverstanden sind, kann die Scheidung etwa 4 Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres durchgeführt werden. Eventuelle Versöhnungsversuche während des Trennungsjahres können den Ablauf je nach Dauer verlängern.
Das Familiengericht ist zuständig für alle rechtlichen Angelegenheiten, die mit der Familie zusammenhängen. Dazu gehören auch Streitigkeiten über die religiöse Erziehung von Kindern oder die geschäftliche Tätigkeit von minderjährigen Kindern. Bei diesen Fragen gibt das Familiengericht die endgültige Entscheidung.
Eine Ehe kann nur dann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Nach Ablauf des Trennungsjahrs wird davon ausgegangen, dass die Ehe zerrüttet ist. Das Zerrüttungsprinzip hat das Schuldprinzip abgelöst, wodurch die einzelnen Scheidungsgründe nicht relevant sind.
Es gibt verschiedene Formen von Unterhalt, nämlich Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und Ehegattenunterhalt. Die Berechnung erfolgt anhand mehrerer Faktoren wie dem Nettoeinkommen, Freibeträgen, Vermögenswerten und dem Alter des Kindes. Ein wichtiger Maßstab für die Festlegung des Kindesunterhalts ist die sogenannte Düsseldorfer Tabelle.

Grundsätzlich behalten die Eltern nach einer Scheidung das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind und müssen sich daher in Einvernehmen einigen. In Angelegenheiten des täglichen Lebens kann der Elternteil, bei dem sich das Kind gerade aufhält, Entscheidungen treffen. Falls es zu Meinungsverschiedenheiten kommt, kann das Familiengericht einem Elternteil die Entscheidungsgewalt übertragen. Dabei steht das Wohl des Kindes stets im Vordergrund.

Gemäß dem Eheöffnungsgesetz werden Lebenspartnerschaften, die sich vom klassischen Modell unterscheiden, ebenfalls als Ehen anerkannt.

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