Hörhammer & Kunze – Ihre Rechtsanwälte aus Bad Sobernheim für professionelle Beratung.

Rechtsanwalt Verkehrsrecht Bad Sobernheim

Ihre Ansprechpartner im Verkehrsrecht

Im Falle eines schnellen Unfalls, der zu einem langwierigen juristischen Prozess führt

Im Jahr 2021 wurden in Deutschland etwa 2,3 Millionen Verkehrsunfälle erfasst. Nach einem Unfall stehen die Beteiligten oft vor einem langwierigen rechtlichen Prozess. Dabei sind verschiedene Instanzen involviert, wie Behörden, Gerichte, Versicherungen und Gutachter. Gemeinsam bilden sie eine komplexe Struktur für die Abwicklung des Unfalls im rechtlichen Bereich. Dieses Verhältnis von Rechten und Pflichten wird durch eine Vielzahl von Gesetzen bestimmt.

Ein Überblick über das Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht ist ein Rechtsgebiet, das alle gesetzlichen Regelungen zum Thema Verkehr umfasst. Sein Hauptziel besteht darin, einen sicheren und reibungslosen Verkehrsfluss zu gewährleisten. Das Verkehrsrecht behandelt verschiedene rechtliche Fragen, die sich vom Kauf eines Autos über die Abwicklung von Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten bis hin zu den Straßenverkehrsregeln erstrecken. Dabei gibt es eine Vielzahl von Vorschriften aus dem öffentlichen und privaten Recht. Zu den wichtigsten Gesetzen zählen das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Diese Gesetze unterteilen das Verkehrsrecht in verschiedene Bereiche, die sich mit den relevanten alltäglichen Verkehrsproblemen befassen.

  • Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht

  • Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht

  • Verkehrsversicherungsrecht

  • Recht der Fahrerlaubnis

  • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung

Unser Fachgebiet erstreckt sich auf sämtliche Bereiche des Verkehrsrechts, in denen wir Sie tatkräftig unterstützen können.

Vom Einsatz der Lichthupe bis hin zur Begehung von Fahrerflucht: Die prompte Strafbarkeit im Straßenverkehr

Im Straßenverkehr können Straftaten schnell begangen werden. Selbst eine einfache Lichthupe kann zum Beispiel als Nötigung angesehen werden. Ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt, liegt im Ermessen der Polizei. Bei Ordnungswidrigkeiten kann ein Bußgeld verhängt werden. Bei Straftaten muss jedoch die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gemäß den Bestimmungen der Strafprozessordnung (StPO) einleiten. Zusätzlich enthält das Jugendgerichtsgesetz (JGG) spezielle Regelungen für minderjährige Verdächtige.

Das Ermittlungsverfahren endet entweder mit einer Verfahrenseinstellung oder einer Anklageerhebung. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob eine Verurteilung für den Tatvorwurf möglich ist. Wenn sich der Verdacht erhärtet, wird Anklage gegen den Beschuldigten erhoben und er wird zum Angeklagten. Bei Vergehen, also weniger schweren Straftaten, wird in der Regel ein Strafbefehlsverfahren ohne mündliche Hauptverhandlung durchgeführt. Wenn der Beschuldigte oder sein Vertreter Einspruch einlegt oder das Gericht einen Eröffnungsbeschluss erlässt, kommt es zu einem Strafprozess.

Rechtliche Unterstützung bei Verkehrsdelikten

Wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten haben oder sich im Straßenverkehr strafbar gemacht haben, ist es wichtig, nicht überstürzt zu handeln. Als Laie können Sie leicht Fehler machen, die sich später negativ auf das Strafverfahren auswirken können. Daher sollten Sie Ihr Recht auf Aussageverweigerung nutzen, um nicht versehentlich Schuld zuzugeben. Stattdessen sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, der Ihnen eine schnelle Ersteinschätzung gibt und Sie während des gesamten Prozesses begleitet.

Um Ihre Verteidigung angemessen vorzubereiten, werden wir Einspruch einlegen und die Ermittlungsakten einsehen. Während des Ermittlungsverfahrens werde ich Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft und der Polizei führen, um eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Sollte es zu einem Strafprozess kommen, werde ich Sie vor Gericht verteidigen und mich dafür einsetzen, dass Ihnen Ihr Führerschein erhalten bleibt und keine Punkte in das Flensburger Fahreignungsregister eingetragen werden. Darüber hinaus werde ich Ihnen helfen, mögliche Regressansprüche Ihrer Versicherung abzuwehren.

Fahrerlaubnisrecht

Die Zuständigkeit für die Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis obliegt der Fahrerlaubnisbehörde. Unter bestimmten Umständen, wie schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, ist es möglich, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird. Hierbei werden Faktoren wie die Schwere des Verstoßes oder die berufliche Abhängigkeit vom Führerschein berücksichtigt. Das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg führt ein Fahreignungsregister, in dem bei einem hohen Punktestand oder wiederholten Verstößen eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden kann. Sollten Sie Ihren Führerschein verloren haben oder eine MPU bevorstehen, stehe ich Ihnen gerne zur Seite, um Ihre Lebensqualität zu erhalten und Sie auf die MPU vorzubereiten.

Unfallregulierung

Die Schadensregulierung eines Unfalls umfasst die Klärung, welche Ansprüche geltend gemacht werden können. Vor der Zulassung eines Fahrzeugs in Deutschland ist es vorgeschrieben, eine KFZ-Haftpflichtversicherung abzuschließen, um Personen-, Sach- und weitere Schäden abzudecken. Die Haftung für den Unfall richtet sich nach dem Verursacher. In der Regel verlangt die Versicherung des Unfallverursachers den Betrag zurück, den sie dem Geschädigten vorgestreckt hat. Die Schuldfrage und die Selbstbeteiligung spielen bei der Schadensregulierung eine wichtige Rolle.

Um Nachteile bei der Regulierung zu vermeiden, ist es entscheidend, den Unfall ausführlich zu dokumentieren, zum Beispiel durch Unfallfotos und Zeugenaussagen. Es besteht die Pflicht, Name, Adresse und Versicherungsinformationen anzugeben, indem diese auch vom Unfallgegner erfragt werden. Es ist ratsam, sich nicht weiter zu äußern, da dies als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Bei Personenschäden oder Sachschäden sollte auch die Polizei gerufen werden, um indirekte Schäden wie Behandlungskosten, Minderung der Erwerbsfähigkeit, Wertverlust des Fahrzeugs oder erhöhte Versicherungskosten abzudecken.

Unsere Kanzlei übernimmt gerne die Schadensregulierung und kümmert sich um die Abwicklung des Unfalls mit Ihrer Versicherung und der Versicherung des Unfallgegners. Wir setzen auch Ihr „Quotenvorrecht“ durch, um bei einer Teilkaskoversicherung keine Nachteile zu haben. Die Details, wie die Auswahl des Sachverständigen, die Reparatur in einer Fachwerkstatt oder der Umfang der Folgekosten, können jedoch komplex sein. Wenn der Unfallgegner nicht zahlt, vertreten wir Ihre Interessen auch gerichtlich. Wir stehen Ihnen als Anwälte sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht bei der Regelung der Tankfüllung, der Gutachter-, Arzt- und Therapiekosten zur Seite.

Falls Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind und eine Schadensregulierung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ob Ihnen oder dem Unfallgegner ein Sachschaden entstanden ist, spielt dabei keine Rolle. Sollte die Versicherung die Zahlung verweigern oder wenn Sie Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz haben, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.

Bußgeldsachen

Es besteht möglicherweise der Vorwurf, dass Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen haben oder ein Rotlicht missachtet haben oder den Mindestabstand nicht eingehalten haben und somit ein Bußgeld droht. Beachten Sie jedoch, dass Sie sich bei Ordnungswidrigkeiten nicht selbst belasten müssen und außer Ihren Personalien keine weiteren Angaben machen müssen. Es wird empfohlen, sich an uns als Anwälte zu wenden, um Ihre Rechte und Optionen zu besprechen. Die Strafen bei Ordnungswidrigkeiten richten sich nach dem aktuellen Bußgeldkatalog, aber nicht jeder Bußgeldbescheid ist rechtmäßig. Oft treten Verfahrensfehler oder ungenaue Messungen auf, z.B. wenn „Blitzer“ nicht ordnungsgemäß eingestellt sind. Durch unsere Überprüfung können möglicherweise Geldstrafen und Punkte im Flensburger Fahreignungsregister (FAER) vermieden werden. Insbesondere wenn Ihnen aufgrund der Bußgeldkatalogverordnung (BKAT VO) der Entzug der Fahrerlaubnis droht und Sie beruflich oder gesundheitlich darauf angewiesen sind, kann dies problematisch sein.

Wir prüfen Bußgeldbescheide gründlich und können Ihnen eine Einschätzung geben, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass eine winzige Sekunde den Unterschied zwischen einem Fahrverbot und einem einfachen Rotlichtverstoß ausmachen kann. Wenden Sie sich daher innerhalb der 2-wöchigen Widerspruchsfrist an uns, so dass ich Sie fristgerecht im Bußgeldverfahren vertreten kann.

Verkehrsvertragsrecht

Sind Sie mit Gewährleistungsansprüchen bei Ihrem gebrauchten Fahrzeug konfrontiert oder wurden Ihnen vom Verkäufer verschwiegene Mängel offenbart? Wer haftet bei einem Unfall während einer Probefahrt? Beim Autokauf, egal ob neu oder gebraucht, stellen sich immer wieder Fragen rund um das Recht. In dieser Situation ist es empfehlenswert, sich auf der rechtlich sicheren Seite zu wissen. Unsere Kanzlei arbeitet mit erfahrenen Sachverständigen zusammen, um technische Fragen zu klären und Ansprüche gerichtlich für Sie geltend zu machen. Wir können Sie jedoch auch außerhalb des Gerichts vertreten. Nach einer Beratung können wir die Rechtslage einschätzen und bei Bedarf weitere Korrespondenz und Verhandlungen in Ihrem Namen mit Händlern, Versicherungen oder Dritten übernehmen. Auf diese Weise setzen wir Ihre verkehrsvertragsrechtlichen Gewährleistungsansprüche durch. Darüber hinaus unterstützen wir gewerbliche Händler bei der Gestaltung von Musterformularen für Kaufverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen. Meine Arbeit orientiert sich immer an der neuesten Rechtsprechung, um sicherzustellen, dass Sie auf der rechtlich abgesicherten Seite stehen.

Unsere Leistung anhand der aktuellen Rechtsprechung

Das Thema Verkehrsrecht wird vor Gericht oft diskutiert. Klassische Fälle wie Verstöße beim Parken, Punkte in Flensburg oder Probleme beim Autokauf müssen regelmäßig überprüft werden, da sich der Verkehr und die Fahrzeuge ständig weiterentwickeln. Im letzten Jahr entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass die Bedienung eines fest installierten Touchscreens ebenfalls unter das Handyverbot fällt. Besonders die großen Bildschirme der neuesten Fahrzeugmodelle verleiten dazu, über eine einfache Bedienung hinauszugehen und somit teure Verstöße gegen den Bußgeldkatalog zu begehen. Sogar kurze Fahrten am Abend mit einem Scooter können Konsequenzen haben, wie zum Beispiel Punkte in Flensburg wegen Trunkenheit am Steuer oder Nötigung von Fußgängern. Die Promillegrenze für Autofahrer gilt nach BGH auch für E-Scooter. Unter Alkoholeinfluss zu fahren kann schnell zu Verkehrsstraftaten führen. Illegale Straßenrennen stellen eine Gefahr für die körperliche Unversehrtheit und das Leben der Verkehrsteilnehmer dar und können zu langen Haftstrafen führen. Im Fall von zwei Berliner Rasern wurden sie sogar wegen Mordes verurteilt, aufgrund ihrer Todesfahrt.

Meine Beratung zum Verkehrsrecht ist umfassend und kompetent. Ich stehe Ihnen bei allen Fragen gerne zur Verfügung.

Was wir in Ihrem Auftrag tun

Das Verkehrsrecht ist ein sehr komplexes und vielschichtiges Rechtsgebiet, bei dem eine kompetente Hilfe unerlässlich ist. Insbesondere wenn Sie auf Ihren Führerschein oder Ihr Auto angewiesen sind, ist eine kompetente Vertretung von großer Bedeutung. Als Fachanwälte für Verkehrsrecht sind wir darauf spezialisiert, Ihnen in allen Belangen des Verkehrsrechts zu helfen, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Rechte durchsetzen können. Wir unterstützen Sie mit unserem rechtlichen Beistand, um Ihre Situation zu erleichtern und Sie sowohl vor Gericht als auch außerhalb dessen zu verteidigen.

Im Rahmen unserer Tätigkeiten bieten wir folgende Leistungen an:

  • Verkehrsstrafrecht

    • Sorge für Einstellung des Verfahrens

    • Verteidigung vor Gericht

  • Fahrerlaubnisrecht

    • Beratung

    • Vorbereitung auf MPU

  • Unfallregulierung

    • Schadensregulierung

    • Versicherungskontakt

  • Personenschäden

    • Schmerzensgeld erstreiten

  • Bußgeldsachen

    • Erfolgseinschätzung

    • Vertretung in Bußgeldverfahren

  • Verkehrsvertragsrecht

    • Außergerichtliche Vertretung

    • Kaufvertrag & AGB

Gerne unterstützen wir Sie umfassend in allen Angelegenheiten des Verkehrsrechts.

Häufige Fragen (FAQ)

Im Bereich des Verkehrsrechts gibt es eine Unterscheidung zwischen Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten. Verkehrsstraftaten werden vor Strafgerichten behandelt und können mit empfindlichen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten hingegen können die zuständigen Behörden Geldbußen verhängen oder im schlimmsten Fall ein Fahrverbot aussprechen. Es besteht auch die Möglichkeit einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang.

Es ist ratsam, von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch zu machen und nur Ihre persönlichen Daten anzugeben. Wenn Sie sprechen, könnten Sie sich selbst belasten und die Situation verschlimmern.
Menschen, die aus persönlichen oder beruflichen Gründen ein Recht haben, die Aussage zu verweigern, dürfen dies auch tun. Dadurch wird vermieden, dass sie sich selbst oder nahestehende Personen belasten müssen. Zu diesen Menschen gehören zum Beispiel Ehepartner, Geistliche, Ärzte und Journalisten.
Das Fahreignungsregister (FAER) wird vom Kraftfahrtbundesamt in Flensburg verwaltet. Es enthält Informationen über rechtskräftige Entscheidungen wie Fahrverbote und Punkte. Es ist möglich, einen Antrag auf Einsicht in das Register zu stellen. Die Eintragungen unterliegen jedoch bestimmten Tilgungsfristen.

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), umgangssprachlich auch als „Idiotentest“ bezeichnet, ist ein Verfahren in drei Phasen, das darauf abzielt, die Eignung eines Individuums zum Führen eines Kraftfahrzeugs zu überprüfen. Die zuständigen Behörden sind berechtigt, eine MPU in bestimmten Fällen anzuordnen, wie zum Beispiel bei Verkehrsstraftaten, dem Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder anderen sicherheitsrelevanten Bedenken.

Wenn eine Person bei einem Unfall gegen gesetzliche Pflichten oder vertragliche Vereinbarungen mit ihrer Versicherung verstößt, kann die Versicherung Regressansprüche geltend machen. Das bedeutet, dass die Versicherung zunächst den Schaden des Geschädigten begleichen muss, aber später vom schädigenden Versicherungsnehmer die gezahlte Summe zurückfordern kann.

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, empfiehlt es sich, die Polizei zu verständigen und von Ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch zu machen. Es genügt, Ihre Personalien anzugeben, um den gesetzlichen Meldepflichten nachzukommen. Es besteht das Risiko, dass Sie sich durch unüberlegte Aussagen selbst belasten oder zu Schadensersatzzahlungen verpflichtet werden. Es ist wichtig, den Ablauf des Unfalls und die entstandenen Schäden möglichst genau zu dokumentieren, um möglicherweise spätere Ansprüche geltend machen zu können.

Sie haben das Recht, bei einem unverschuldeten Unfallschaden die Werkstatt Ihrer Wahl zur Reparatur des Schadens zu wählen. Sie können dies der gegnerischen Versicherung gegenüber geltend machen. Allerdings kann eine Werkstattbindung bestehen, wenn Ihre eigene Versicherung den Schaden reguliert und dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde.

Das Verfahren zur Festsetzung eines Bußgeldes wird vorerst durch die Zustellung eines Bußgeldbescheids abgeschlossen. Sie haben innerhalb von 14 Tagen die Möglichkeit, gegen den Bescheid Einspruch einzulegen.

Wenn Sie ein Auto kaufen, haben Sie als Käufer die üblichen kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche. Dazu gehören Reparatur, Rücktritt, Minderung, Neulieferung und Schadensersatz. Wenn Sie jedoch ein Auto leasen, gelten in der Regel mietrechtliche Gewährleistungsansprüche. Diese umfassen Minderung, Schadensersatz und Kündigung. Wenn Sie das Auto von einer Privatperson kaufen, sind diese Ansprüche in der Regel ausgeschlossen.

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